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Änderung der Arbeitszeit

A
anonym
Jan 2018 bearbeitet

Hallo zusammen,

wieder einmal benötige ich eure Hilfe :-)

Kann der AG die Arbeitszeit einer Mitarbeiterin nach 2 Jahren "einfach so" ändern? Im Arbeitsvertrag ist dazu nichts geregelt (außer 40 h auf 5 Tage). Die Mitarbeiterin ist alleinerziehende Mutter von 2 Kindern und kann ihre Arbeit nicht später beenden, da sie sich nach den Hortzeiten richten muss.

Kann man dagegen etwas unternehmen? Wird der BR hier überhaupt ins Boot geholt? Ich bin BRV und habe die Info eben von der Mitarbeiteri selbst bekommen.

Danke vorab für eure Antworten :-)

VG

1.02003

Community-Antworten (3)

G
gironimo

01.06.2016 um 19:28 Uhr

Die Lage der Arbeitszeit ist doch mitbestimmungspflichtig. Würde sie durch die Verschiebung nicht aus den mit dem AG festgelegten Arbeitszeiten herausfallen oder wäre es noch im Rahmen Eurer (viel zu variablen?) Arbeitszeiten?

Ansonsten (falls die Zeit sich mit der BV Arbeitszeit noch deckt) kann sie den Beschwerdeweg des § 85 BetrVG gehen.

N
nicoline

02.06.2016 um 00:14 Uhr

gironimo, wieso gehst du eigentlich immer wie selbstverständlich davon aus, dass alle BRäte BVen zur Arbeitszeit abgeschlossen haben? Und dann noch bei dieser Fragestellung, wo noch nicht einmal bekannt zu sein scheint, dass die Veränderung der Arbeitszeit mitbestimmungspflichtig ist.

G
gironimo

02.06.2016 um 11:53 Uhr

Ich gehe deshalb wie selbstverständlich davon aus, damit diejenigen, die keine BV haben dies an dieser Stelle bemerken und beim anschließenden "googeln" erkennen, dass sie da vieles im Zuge ihrer Mitbestimmung regeln könnten - selbst das Thema "Vereinbarkeit von Beruf und Familie". Und sich vielleicht überhaupt einmal etwas mehr mit dem Thema BV befassen.

Ein verdeckter Fingerzeig (der hier vielleicht gar nicht von Nöten ist) - so bin ich nun mal .....

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