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Änderung der Arbeitszeit

N
NachfrageBR
Jan 2018 bearbeitet

Liebe BR KollegInnen,

unser Unternehmen wird aufgrund vermehrter Kundenwünsche den bedienten Betrieb in einigen Abteilungen verlängern wollen. Bis jetzt gibt es einen bedienten Betrieb von 07:00 bis 19:00 Uhr, Mo-Fr, alles andere wird über die Rufbereitschaft abgedeckt. An die erfahrenen BR Kollegen hier, gibt es noch etwas was wir in den Gesprächen beachten müssen und gibt es ggf. jemanden von Euch bei dem die Arbeitszeiten verändert wurden?

Als Diskussionspunkte für eine Zusatzvereinbarung zur bestehenden Arbeitszeitregelung im Servicebereich sehen wir als BR folgende Klärungspunkte:

  • Allen gesetzlichen Vorgaben zur Arbeitszeit muss Rechnung getragen werden.
  • Empfehlungen aus dem betrieblichen Gesundheitsmanagement zur Arbeitszeitverteilung sollten berücksichtigt werden.
  • Die geplante Änderung muss der Belegschaft frühzeitig und ohne unmittelbaren Entscheidungsdruck mitgeteilt werden.
  • Von der Ausweitung der regulären Arbeitstage betroffene Mitarbeiter können individuell entscheiden, ob sie bei der bisherigen Regelung (Mo. bis Fr.) bleiben wollen oder ob sie die 5 Arbeitstage auf den Zeitraum Mo. bis Sa. verteilen wollen.
  • Sollten sich die gesundheitlichen, familiären oder persönlichen Lebensumstände des Mitarbeiters ändern, muss ein Wechsel zwischen beiden Arbeitszeitverteilungen möglich sein.
  • Die Zahl der Arbeitstage pro Woche bleibt, wie bisher, bei 5 Tagen, auch wenn der Samstag als regulärer Arbeitstag hinzu kommt
  • Die Arbeitszeit bleibt, wie bisher, bei 40 Stunden pro Woche
  • Bereitschaftszeiten, Sonn- und Feiertagsarbeit müssen bei der Planung der wöchentlichen Arbeitszeit berücksichtigt werden, insbesondere, wenn dadurch die Erholungszeiten während der arbeitsfreien Zeiten verkürzt oder beeinträchtigt werden.
  • Sofern Mitarbeiter dies nicht ausdrücklich anders wünschen, sollten die arbeitsfreien Tage wie bisher en Block, also zusammenhängend, genommen werden.
  • Die arbeitsfreien Tage sind von außerplanmäßigen Arbeiten (Bereitschaften, Sonn- und Feiertagsarbeit) freizuhalten. Dies sollte in Anbetracht eines zusätzlichen Tages mit regulär bedientem Betrieb leichter zu erreichen sein, als bisher.
  • Durch die Verteilung der Arbeitszeiten auf Mo. bis Sa. ergibt sich zusätzlicher Personalbedarf (rechnerisch ca. 20%), damit die Belastung der Mitarbeiter in betroffenen Bereichen das bisherige Niveau nicht überschreitet.

Herzlichen Dank für Eure Meinungen und Tipps.

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Community-Antworten (2)

R
RoterFaden

16.10.2017 um 14:36 Uhr

Welches Arbeitszeitmodell habt ihr bislang? Konnten die MA ihre Anwesenheitszeit frei planen? Habt ihr bisher auch schon an Sa-, So- und Feiertage gearbeitet? Gibt es eine BV zur Rufbereitschaft?

Was ist mit Urlaubsplanung? Wenn jetzt WE gearbeitet werden, solltet ihr eine BV anstreben...

Davon abgesehen erscheinen mir 20% zusätzlicher Personalbedarf etwas niedrig angesetzt.

N
NachfrageBR

18.10.2017 um 11:22 Uhr

Im Moment haben wir ein AZM mit Gleitzeit und bedienten Betrieb von 18:00 bis 18:00 Uhr, nur eine Abteilung hat 07:00 bis 19:00 Uhr und Schichtdienst. Die können ihre Zeit nicht frei planen, der Rest schon. Bis jetzt wurde nicht an Sa-So und Feiertagen gearbeitet, außer bei Wartungen die nicht anders gesetzt werden konnten, dann gab es für So und Feiertag die Genehmigung vom BR und dementsprechende Zuschläge. Eine BV zur Rufbereitschaft haben wir.

Falls es Mitarbeiter gibt die gern am Samstag arbeiten und dafür z.B. den Montag freihaben ist es natürlich in Ordnung, aber wir möchten verhindern dass es ein "muss" wird.

Danke für Deine Antwort.

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