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Änderungen der Arbeitszeit

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DarkAcid
Jun 2020 bearbeitet

Hallo, Folgende Situation. Bis vor kurzem war das Krankenhaus in dem ich beschäftigt bin ein privates Krankenhaus nun wurde es, durch einen in Deutschland bekannten Klinikverbund, aufgekauft. Wie leider üblich wurde dann auch damit begonnen verschiedene Bereiche in Subgesellschaften auszugliedern. Nun zu meiner Frage: Die Arbeitszeit der Patientenaufnahme wurde nun von 8:00-17:00 auf 9:00 bis 14:00 geändert. Kann das nun einfach so gemacht werden? Paragraph 87 Absatz 1 nr 2/3 kommen ja nun nicht mehr zum Zug oder? Dies greift aber stark in die Arbeitsabläufe auf den Stationen ein da ja nun die Arbeit einfach dort gemacht werden muss. Welcher Paragraph würde hier jetzt zur Anwendung kommen? Vielen Dank schonmal im Voraus ?

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Community-Antworten (4)

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nicoline

27.06.2020 um 13:50 Uhr

DarkAcid war das Krankenhaus in dem ich beschäftigt bin ein privates Krankenhaus nun wurde es, durch einen in Deutschland bekannten Klinikverbund, aufgekauft. Ihr seid nun immer noch ein privates Krankenhaus, denn euer Träger ist ja kein öffentlicher: :o))

Die Arbeitszeit der Patientenaufnahme wurde nun von 8:00-17:00 auf 9:00 bis 14:00 geändert. Bedeutet das, die MA der Patientenaufnahme sind ausgegliedert?

Paragraph 87 Absatz 1 nr 2/3 kommen ja nun nicht mehr zum Zug oder? Die Mitbestimmungsrechte gem. § 87 BetrVG Abs. 1 Nr. 2 und 3 kommen dann zum Zuge, wenn es einen zuständigen BR gibt und wenn diese MA keinen haben, sollten sie schnellst möglich einen gründen. Weiterhin kommt es darauf an, was in den Arbeitsverträgen der Beschäftigten zum Thema Dauer der tgl./wöchentlichen Arbeitszeit steht. So einfach mir nichts dir nichts kann die nicht geändert werden. Aber ob und wie das geht, ist von vielen Faktoren abhängig, die hier keiner wissen und beurteilen kann.

Dies greift aber stark in die Arbeitsabläufe auf den Stationen ein da ja nun die Arbeit einfach dort gemacht werden muss. Dann wäre es Aufgabe des BR, der das Krankenpflegepersonal betreut, sich darum zu kümmern.

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DarkAcid

27.06.2020 um 13:59 Uhr

Ja die MA der Patientenaufnahme sind ausgegliedert worden. Und die neue Chefin der hat nun entschieden dass die Aufnahme nun noch von 9:00 bis 14:00 besetzt wird.

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krambambuli

27.06.2020 um 14:03 Uhr

Es gibt in dem neuen "Sub-Betrieb" keinen BR, nehme ich an. Bei der Ausgliederung hat doch ein Betriebsübergang stattgefunden. Demnach würde § 613a BGB gelten. D.h.: die alte BV Arbeitszeit wird zum Gegenstand des Arbeitsvertrages und gilt somit. Es sei denn, der neue Betrieb hat eine BV zu diesem Thema - ja wohl nicht.

Allerdings müsste jeder individualrechtlich vorgehen.

Wenn ihr mehr als 5 seid, wählt einen BR.

N
nicoline

27.06.2020 um 14:17 Uhr

Und die neue Chefin der hat nun entschieden dass die Aufnahme nun noch von 9:00 bis 14:00 besetzt wird. In der Regel ist es ja so, dass die "große Mutter" Werkverträge mit ihren "Töchtern" abschließt und in diesen Verträgen dann die zu erbringende Leistung beschrieben ist und deshalb ist es die Frage, ob die Chefin das einfach so entschieden hat, oder, ob das, ganz bewusst, Bestandteil des Vertrages ist. Auch, wenn es da keinen BR gibt, können die MA der Patientenaufnahme sich doch mal mit den MA auf Station kurzschließen und fragen, wie die damit zurecht kommen. Häufig wissen die gar nichts von den Änderungen. Ihr kennt euch doch sicher alle noch aus der Zeit, als ihr "eine große Familie" gewesen seid.

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