Hallo,
Folgende Situation. Bis vor kurzem war das Krankenhaus in dem ich beschäftigt bin ein privates Krankenhaus nun wurde es, durch einen in Deutschland bekannten Klinikverbund, aufgekauft. Wie leider üblich wurde dann auch damit begonnen verschiedene Bereiche in Subgesellschaften auszugliedern. Nun zu meiner Frage: Die Arbeitszeit der Patientenaufnahme wurde nun von 8:00-17:00 auf 9:00 bis 14:00 geändert. Kann das nun einfach so gemacht werden? Paragraph 87 Absatz 1 nr 2/3 kommen ja nun nicht mehr zum Zug oder? Dies greift aber stark in die Arbeitsabläufe auf den Stationen ein da ja nun die Arbeit einfach dort gemacht werden muss. Welcher Paragraph würde hier jetzt zur Anwendung kommen?
Vielen Dank schonmal im Voraus ?