Erstellt am 24.10.2016 um 07:54 Uhr von gironimo
Der AG will es mal versuchen. Was sagen denn Deine Kollegen dazu. Stichwort §103 BetrVG. Am besten ist, der BR schweigt zur Anhörung.
Ansonsten suche Dir einen guten Fachanwalt, der Dich beim Arbeitsgericht vertritt.
Erstellt am 24.10.2016 um 09:22 Uhr von bürgermeister
@ gironimo:
Wieso sollte der BR schweigen oder sich wie es klingt keine Stellungnahme beziehen? Korrigiere mich aber sobald der BR bei einer Anhörung sich nicht rührt gilt dies als Zustimmung zur Kündigung oder irre ich mich? der BR sollte der Kündigung wiedersprechen und der Kollege sich nen Anwalt nehmen.
Erstellt am 24.10.2016 um 09:57 Uhr von moreno
Ne Bürgermeister bei der Kündigung eines BR Mitgliedes muss der BR zustimmen schweigt er zu der Kündigung muss sich der AG diese Zustimmung vom Arbeitsgericht holen.
Erstellt am 24.10.2016 um 11:02 Uhr von gironimo
So ist es; beim 103er geht es andersherum als beim 102 er.
Erstellt am 24.10.2016 um 12:45 Uhr von bürgermeister
Ok vielleicht hänge ich mich am Wort schweigen auf. Aber in 103.2BetrVG steht "Verweigert" und schweigen ist für mich nicht das selbe wie verweigern. Aber gut so sei es. Sinn macht es wenn der BR nicht Beschlussfähig oder keine Stimmenmehrheit zusammen kommt ( 1 Enthaltung, 3 Ja und 3 Nein zur Kündigung). Aber ansonsten würde ich einen Wiederspruch schreiben und die Zustimmung Verweigern.
Erstellt am 24.10.2016 um 12:57 Uhr von moreno
Du kannst halt einer außerordentlichen Kündigung nicht widersprechen. Bei BRM bedarf es der Zustimmung des BR und diese gibt's nicht durch Schweigen ;-)