Erstellt am 15.10.2016 um 07:31 Uhr von gironimo
Wenn die Todesursache im Zusammenhang mit der Arbeit steht (Unfall oder ähnliches ) sollte man schon darüber sprechen
Erstellt am 15.10.2016 um 09:39 Uhr von ChristianPfalz
Hallo!
Ich weiß ja nicht in welchem Unternehmen oder Spelunke Du arbeitest. Sozial scheint es da zumindest nicht hergehen.
Wenn jemand am Arbeitsplatz stirbt, wird sofort die BG eingeschaltet und die stellt dann sowieso Ermittlungen an. Und sollte der MA wegen Unterlassung der Fürsorgepflicht von eurem AG gestorben sein, dann sollte sich euer AG warm anziehen.
Unfallbericht muss euch auch noch eingereicht werden.
Und an Deiner Stelle würde ich mir überlegen, ob ich da weiterhin arbeiten möchte.
Ich hatte auch mal einen miesen Chef, dem war das Geld wichtiger als das Leben seiner MA.
Sorry, aber in solchen Firmen und unter solchen Charakteren von Chefs, möchte ich nicht arbeiten
Erstellt am 15.10.2016 um 12:23 Uhr von Ernsthaft
Ich würde mir erst einmal angewöhnen, nicht gleich etwas zu unterstellen das ich überhaupt nicht wissen, geschweige denn auch belegen kann und sich aus dem Text so auch nicht ergibt.
Eine Einstellung zu: „Das die Arbeitsleistung nicht leiden soll“, muss nicht die eines AG sein. Es kann auch die der AN, oder wie wohl in diesem Fall, die eines BR sein.
Es ist auch Schmarrn, dass hier sofort die BG eingeschaltet wird und ermittelt. Diese ermittelt hier überhaupt nichts, sondern wartet die Feststellungen der hier offiziell zuständigen ab. Nur wenn sich daraus ergibt, dass betriebliche Gründe zum Tod des AN geführt haben, wird sie im Nachhinein betrieblich aktiv.
Erst kommt der Onkel Doktore und die Freunde mit den blauen Lämpchen auf den blauweißen Wägelchen. Auch deren Kollegen, für die keine Uniformem mehr vorhanden waren oder die generell in ihrer privaten Kluft herumtigern, ist das ein Pflichtprogramm.
Und auch als ein BR sollte man immer darüber sprechen. Ob ein Unfall oder etwas anderes dazu führte, ist hier eher sekundär. Viel wichtiger ist das verarbeiten. Und das kann man nur, wenn man auch darüber spricht.
Dass auch für einen BR hier Handlungsfelder vielfacher Art entstehen können, sollte auch nicht in den Bereich der Utopie gehören.
Erstellt am 16.10.2016 um 02:51 Uhr von Helpmeplease
Ich hätte mal noch bissl mehr schreiben müssen...
Mein Kollege wurde in der Firma Tot aufgefunden... Er war Facharbeiter keine Bürokraft!
Ich arbeite in einem Unternehen, dass für die chemische Industrie zuliefert....
Es ist bei uns nicht auszuschließen das man mit Gasen (CO, CO2...) in Berührung kommt und dadurch Schaden nimmt!!!
Ich meine aus diesem Grund sollte der Betriebsrat doch einiges hinterfragen bzw. in Gang setzen ODER...
Eine Führsorgepflicht hat doch auch der BR und in der Schock oder Trauerphase kann er doch vermitteln... Er wurde von 4 Kollegen gefunden und denen gehts bisher nicht so gut... Damit rechnet man ja auch nicht wenn man sich nur einen Kaffee holen will...
Unser BR tut aber nichts (ich gehöre dazu) und sieht sich garnicht veranlasst!
Gibt es irgendwas worauf ich mich berufen kann??? Ich bin immer allein wenns um soziale Dinge geht!
Ich weiß wir sind ein Sauhaufen :-((
ABER GIBTS DA NICHT IRGENDWAS DAMIT DER BR REAGIEREN MUSS!!!
Erstellt am 16.10.2016 um 12:52 Uhr von ChristianPfalz
Hallo Helpmeplease
In erster Linie ist ein BR kein Kummerkasten und sind auch keine ausgebildete Seelsorger. Wenn die 4 MA einen Schock erlitten haben-kann ich auch sehr gut nachvollziehen- sollten sie sich Beurlauben lassen und sich unter Ärztliche Unterstützung begeben.
Und Ihr als BR könnt eine BV erstellen, die in einem solchen Fall klar regelt. Dass man in einem solchen Fall für eine gewisse Zeit freigestellt wird.
Bei der Bahn werden die Lokführer z.b. für 6 Wochen von der Arbeit freigestellt ,wenn ihnen ein Selbstmordopfer vor den Zug springt.
Ich hoffe aber mal, dass es sich bei euch um einen Einzelfall handelt.
Eine Obduktion wird Klarheit über den Tod des MA schaffen. Sollte es durch die Gase, wie Du beschrieben hast , zu dem Tod des MA geführt haben, dann geht so oder so alles seinen Weg. Gibt es bei euch einen Sicherheitsbeauftragten? Falls nicht wird es höchste Zeit.
Und Dir kann ich nur nahe legen , nicht wie ein Pfarrer auf die MA -AG-und BR Kollegen zuzugehen, sonst machst dich sehr schnell unbeliebt und nervig.
Erstellt am 16.10.2016 um 15:54 Uhr von Hoppel
@ ChristianPfalz
"Wenn die 4 MA einen Schock erlitten haben-kann ich auch sehr gut nachvollziehen- sollten sie sich Beurlauben lassen und sich unter Ärztliche Unterstützung begeben."
Soso ... die Kollegen sollen sich also BEURLAUBEN lassen ...
Was schlägst Du denn vor?
"Bei der Bahn werden die Lokführer z.b. für 6 Wochen von der Arbeit freigestellt ,wenn ihnen ein Selbstmordopfer vor den Zug springt."
Das ist doch Unsinn; Lokführer werden nach einem solchen Vorfall ganz sicher nicht pauschal für 6 Wochen von der Arbeit freigestellt.
Es gibt ein spezielles Betreuungsprogramm für die, von einem solchen Trauma betroffenen Lokführer. Und ob oder wann dieser Lokführer seine Tätigkeit wieder aufnehmen kann ist individuell höchst unterschiedlich. Die einen sitzen nach ein paar Tagen wieder in der Lok und andere Lokführer erst nach Wochen oder Monaten oder nie wieder.
"Und Ihr als BR könnt eine BV erstellen, die in einem solchen Fall klar regelt. Dass man in einem solchen Fall für eine gewisse Zeit freigestellt wird."
Aufgrund eines Einzelfalls gleich eine BV erstellen zu sollen, wäre doch wohl eine komplett überzogene Reaktion. Außerdem halte ich eine solche BV auch nicht für durchsetzbar, wenn der AG nicht mitspielen will!
"Eine Obduktion wird Klarheit über den Tod des MA schaffen."
Ehrlich gesagt hast Du wenig bis überhaupt keine Ahnung davon, was in solchen Fällen passiert. So ist überhaupt nicht gesagt, dass hier überhaupt eine Obduktion erfolgen wird oder gar erfolgen muss.
@ Helpmeplease
Du scheinst mit der Situation emotional & sachlich ziemlich überfordert zu sein!
Auch scheint Deine vorrangige Triebfeder eher zu sein, dass Du das Arbeitsumfeld für diesen Tod verantwortlich siehst oder machen willst.
"Mein Kollege wurde in der Firma Tot aufgefunden... Er war Facharbeiter keine Bürokraft!
Ich arbeite in einem Unternehen, dass für die chemische Industrie zuliefert...."
Es ist bei uns nicht auszuschließen das man mit Gasen (CO, CO2...) in Berührung kommt und dadurch Schaden nimmt!!!"
Wenn bei Euch TATSÄCHLICH NICHT auszuschließen ist, dass AN durch Gase Gesundheitsgefährdungen ausgesetzt sind, sollte sich der ASIG dochmal etwas intensiver mit der Gefährdungsbeurteilung etc. pp auseinander setzen.
Dass die vier Kollegen beim Auffinden ihres Kollegen einen Schock erlitten haben, ist nachvollziehbar. Dabei spielt es zumindest für mich überhaupt KEINE Rolle, in welchem Bereich und in welcher Funktion ein AN tätig war!
Ein solches Trauma gehört ggf. professionell bearbeitet, aber Du und auch das BR-Gremium sind sicher nicht die geeigneten "Therapeuten".
Außerdem wären die vier Kollegen von jedem Arzt mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit zumindest für ein paar Tage problemlos AU geschrieben worden. Ob darüber hinaus weitere Unterstützung erforderlich wäre, wird ein Arzt ebenfalls beurteilen und dann entsprechend beraten können.
"Aktuelle Situation ist NIX und gesprochen wird nur hinter vorgehaltener Hand und es soll gefälligst die Arbeitsleistung nicht leiden... FERTIG"
Ich kann mir nicht wirklich vorstellen, dass der AG überhaupt NICHT reagiert hat. Falls ich mit meiner Vermutung daneben liegen sollte, würde ich als BR zumindest darauf hinwirken.
Wenn man mal "Trauer am Arbeitsplatz" googlet, findet man reichlich Seiten, die entsprechende Ansatzmöglichkeiten bieten.
Erstellt am 16.10.2016 um 16:28 Uhr von Helpmeplease
Soweit erst mal DANKE für die ANtworten...
Es wird nur ziemlich lax mit dem Arbeitsschutz bei uns umgegangen... und unser Gremium will sich nicht mit Arbeitsschutz auseinander setzen... <--- ja es ist traurig! Ich nerve immer mit meinen Anliegen, wenn es um die Sicherheit der AN geht... Wirklich... ich könnte da Dinge erzählen ihr würdet es nicht glauben... aber mein Ziel ist es, dass eben zu ändern aber ich bin der Einzige der überhaupt irgendwas tut... die Belegschaft vertraut mir, aber wird nicht durch den BR informiert...
Ich werde bestimmt noch viele DUMME Fragen stellen...
Erstellt am 16.10.2016 um 19:18 Uhr von Piranha
Ja, leck mich doch am Arsch !!!!
Da bekomm ich doch immer wieder nen Hals. " das Gremium will sich nicht mit Arbeitssicherheit befassen "
Für alle die hier immer wieder lesen und ach so tolle Komentare abgeben. Was ein BR tun muss steht im § 80 BetrVg. Der ist keine " Bitte wenn ich mal Lust hab " sonder regelt ganz klar die AUFGABEN des BR !!!!! Wer darauf keine Lust hat, sollte sich selber mal fragen, ob er das richtige Ehrenamt hat. Und so ganz nebenbei, wer kreativ ist, kommt mit fast jedem Thema über den " Umweg " Arbeitssicherheit mit seinem AG ins Gespräch ;)
Erstellt am 16.10.2016 um 21:45 Uhr von Pjöööng
"... wenn ihnen ein Selbstmordopfer vor den Zug springt"
Ich bekomme einfach das Kopfkino nichmehr abgeschaltet... :0))
Erstellt am 17.10.2016 um 07:02 Uhr von Erbsenzähler
Erstens:
Also wenn jemand auf der Arbeit stirbt wird ein Prozess in Gang gesetzt, der nicht so leicht aufzuhalten ist. Die Leiche wird untersucht und dann kommt auch die BG und der Staatsanwalt, wenn etwas verdächtiges dabei entdeckt wird. Also wenn das mit den Gasen und den laxen Arbeitsschutz stimmt, dann kann der AG sich aber warm anziehen.
Zweitens:
Auch wenn es bei uns (gottseidank) noch nicht passiert ist, haben wir nachfolgenden Plan mal erarbeitet:
Bei uns kondoliert die Personalabteilung und der BR zusammen. Sie bieten weitere Hilfe zusammen an. Wir kümmern uns gemeinsam um solche Extremsituationen.
Erstellt am 17.10.2016 um 19:35 Uhr von Zappelmann
> Gibt es bei euch einen Sicherheitsbeauftragten?
Und was hat der jetzt damit zu tun?
@ ChristianPfalz:
Du solltest dich mal mit den Aufgaben des Sicherheitsbeauftragten beschäftigen, bevor du solch Aussage machst.
Erstellt am 17.10.2016 um 21:13 Uhr von Helpmeplease
@Piranha
Ja DU/ IHR alle denk Richtig... Wir sind kein Kack BR aber was soll ich als Einzelperson machen...
Mobbing ganz großes Thema bei uns im Unternehmen, BR dat solln die unter sich klären wir sind hier nicht im Kindergarten! Und wenn sich das nicht änder,t dann müssen wir eben das Opfer entlassen... weil die Täter sind meistens Vorgesetzte!
Sexuelle Belästigung... wenn sich ne Frau über blöde Anmachen beschwert... dann wird der Arbeitsvertrag nicht verlängert oder es gibt keine Einstellung nach der Lehre!!! Kein Witz... Ist gang und gebe in unserem Kaiserreich!
Kann man dich hier privat anschreiben ???
Erstellt am 18.10.2016 um 14:30 Uhr von ChristianPfalz
@ Zappelmann,Du schon wieder! scheint als hättest Du einen Narren an mir gefressen.
Aber Bitte, gehen wir in den Ring.
Ich habe mich sehr wohl mit den Aufgaben des Sicherheitsbeauftragten beschäftigt.
Hier eine Kopie aus dem SGB :
(1) In Unternehmen mit regelmäßig mehr als 20 Beschäftigten hat der Unternehmer unter Beteiligung des Betriebsrates oder Personalrates Sicherheitsbeauftragte unter Berücksichtigung der im Unternehmen für die Beschäftigten bestehenden Unfall- und Gesundheitsgefahren und der Zahl der Beschäftigten zu bestellen. Als Beschäftigte gelten auch die nach § 2 Abs. 1 Nr. 2, 8 und 12 Versicherten. In Unternehmen mit besonderen Gefahren für Leben und Gesundheit kann der Unfallversicherungsträger anordnen, daß Sicherheitsbeauftragte auch dann zu bestellen sind, wenn die Mindestbeschäftigtenzahl nach Satz 1 nicht erreicht wird. Für Unternehmen mit geringen Gefahren für Leben und Gesundheit kann der Unfallversicherungsträger die Zahl 20 in seiner Unfallverhütungsvorschrift erhöhen.
(2) Die Sicherheitsbeauftragten haben den Unternehmer bei der Durchführung der Maßnahmen zur Verhütung von Arbeitsunfällen und Berufskrankheiten zu unterstützen, insbesondere sich von dem Vorhandensein und der ordnungsgemäßen Benutzung der vorgeschriebenen Schutzeinrichtungen und persönlichen Schutzausrüstungen zu überzeugen und auf Unfall- und Gesundheitsgefahren für die Versicherten aufmerksam zu machen.
(3) Die Sicherheitsbeauftragten dürfen wegen der Erfüllung der ihnen übertragenen Aufgaben nicht benachteiligt werden.
Das Problem liegt wie fast in jedem Unternehmen. Jeder möchte irgend ein Amt ,sei es Chef oder irgendein Ehrenamt ,Hauptsache man ist wichtig.
Nur erfühlt nicht jeder sein Amt zu 100% aus. Und niemand will wirklich Verantwortung übernehmen.
Chef werden ist nicht schwer-Chef sein, dagegen sehr.
Und so verhält es sich auch mit irgendwelche andere Tätigkeiten im Unternehmen.
Ich als BRM sehe genug "Ja" Sager und Duckmäuse die nicht die Eier in der Hose haben eine klare Linie zu ziehen . Hinten rum sind sie alle groß und stark, wenn es drauf ankommt :fresse halten und blos nicht auffallen, sonst bekommt man ärger.
In der Praxis sehe ich da sehr sehr sehr viel.
Wenn ich mich als Person im BR sehe und versuche irgendwie tätig zu werden ,werde ich ausgebremst. Selbst eigene BRM wollen mich dann zurückhalten ,weil sie einfach angst haben ,angst vor den Konsequenzen. Und was die sich dann alles in Ihrem Hirn ausdenken, ist schon echt grusselig.
Wie sagte mir mal jemand: es gibt BR`s die diplomatisch einem das sagen was man hören möchte und es gibt BR`s die machen.
Was ich damit sagen möchte. Ein Sicherheitsbeauftragter hat wohl nicht die Macht irgendetwas zu beschließen oder durchzusetzen, er beratet nur. Aber mit Hilfe des BR hat er MACHT.
Und wenn alle ihre Tätigkeit die man in dem Unternehmen hat, zu 100% ausführt, und sich nach den Gesetzen richtet und nicht nach eigenem Ermessen oder Emotionen oder Selbsteinschätzung handelt , dann würden auch weniger Unfälle passieren.