Erstellt am 08.06.2005 um 10:51 Uhr von Br-Wessi
Nach der Novellierung der Abeitsstättenverordnung 2002 hat jeder einen Anspruch auf einen Rauchfreien Arbeitsplatz (§5 Arbeiststättenverordnung). Wende Dich an den Betriebsrat, wenn es einen gibt, der muß sich darum kümmern. Ansonsten sind die Kontrollbehörden (z.B. Gewerbeaufsichtsamt) die richtigen Ansprechpartner. Die können auch Bußgelder durchsetzten, wenn Nichraucherschutzmaßnahmen nicht durchgefürht und/oder eingehalten werden.