Getränke am Arbeitsplatz
Ich bin in einen Zweiradherstellungsbetrieb tätig, und seit dem 1.1 verbietet man uns am Arbeitsplatz Mineralwasser zu trinken.
Community-Antworten (6)
10.01.2015 um 15:20 Uhr
Habt Ihr einen Betriebsrat?
Wo und wie könnt ihr ansonsten im Betrieb problemlos Wasser trinken?
10.01.2015 um 14:36 Uhr
Nachvollziehbar. Die Teile könnten ja Rosten:-)
10.01.2015 um 16:42 Uhr
Nei wir haben keinen Betriebsrat
10.01.2015 um 16:52 Uhr
Dann entweder gründen oder es akzeptieren
12.01.2015 um 10:06 Uhr
In einem Teilbereich bei uns war es ähnlich. Dort hat der AG in der AP Nähe einen Wasserspender aufgebaut und kurz mal Wasser trinken wird dort nicht als Pause gewertet, aufgrund der Vorgabe nicht mehr direkt am AP trinken.
12.01.2015 um 16:36 Uhr
Grundsätzlich ist das Recht des ANs, während der Arbeit (Wasser) zu trinken sehr hoch anzusetzen. Der AG kann es nur aus triftigen Gründen einschränken, und auch dann nur so weit wie wirklich notwendig. Ist es eingeschränkt, so muss es adäquate Möglichkeiten geben, Flüssigkeit zu sich zu nehmen -- sowohl zeitlich als auch räumlich.
Wie man diese ausformuliert ist nun eine Sache der Zusammenarbeit. Es wäre möglich zu sagen:
"Im Bereich der Montageplätze dürfen sich aus Gründen des Gesundheitsschutzes keine Getränke befinden. Diese können im Eingangsbereich gelagert und dort jederzeit konsumiert werden."
Bei Bandmontage ist das "jederzeit" natürlich nicht umsetzbar, aber hier sollte es sowieso schon Regelungen zur Unterbrechung in ausreichend kurzen Zeitabständen (allerhöchstens 1h) geben.
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