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Getränke am Arbeitsplatz

A
Alois
Mrz 2020 bearbeitet

Ich bin in einen Zweiradherstellungsbetrieb tätig, und seit dem 1.1 verbietet man uns am Arbeitsplatz Mineralwasser zu trinken.

2.10606

Community-Antworten (6)

G
gironimo Akzeptiert

10.01.2015 um 15:20 Uhr

Habt Ihr einen Betriebsrat?

Wo und wie könnt ihr ansonsten im Betrieb problemlos Wasser trinken?

J
Jakarta

10.01.2015 um 14:36 Uhr

Nachvollziehbar. Die Teile könnten ja Rosten:-)

A
Alois

10.01.2015 um 16:42 Uhr

Nei wir haben keinen Betriebsrat

G
ganther

10.01.2015 um 16:52 Uhr

Dann entweder gründen oder es akzeptieren

I
ickederdicke

12.01.2015 um 10:06 Uhr

In einem Teilbereich bei uns war es ähnlich. Dort hat der AG in der AP Nähe einen Wasserspender aufgebaut und kurz mal Wasser trinken wird dort nicht als Pause gewertet, aufgrund der Vorgabe nicht mehr direkt am AP trinken.

X
xumuimhxer

12.01.2015 um 16:36 Uhr

Grundsätzlich ist das Recht des ANs, während der Arbeit (Wasser) zu trinken sehr hoch anzusetzen. Der AG kann es nur aus triftigen Gründen einschränken, und auch dann nur so weit wie wirklich notwendig. Ist es eingeschränkt, so muss es adäquate Möglichkeiten geben, Flüssigkeit zu sich zu nehmen -- sowohl zeitlich als auch räumlich.

Wie man diese ausformuliert ist nun eine Sache der Zusammenarbeit. Es wäre möglich zu sagen:

"Im Bereich der Montageplätze dürfen sich aus Gründen des Gesundheitsschutzes keine Getränke befinden. Diese können im Eingangsbereich gelagert und dort jederzeit konsumiert werden."

Bei Bandmontage ist das "jederzeit" natürlich nicht umsetzbar, aber hier sollte es sowieso schon Regelungen zur Unterbrechung in ausreichend kurzen Zeitabständen (allerhöchstens 1h) geben.

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