Erstellt am 10.01.2015 um 13:36 Uhr von Jakarta
Nachvollziehbar. Die Teile könnten ja Rosten:-)
Erstellt am 10.01.2015 um 14:20 Uhr von gironimo
Habt Ihr einen Betriebsrat?
Wo und wie könnt ihr ansonsten im Betrieb problemlos Wasser trinken?
Erstellt am 10.01.2015 um 15:42 Uhr von Alois
Nei wir haben keinen Betriebsrat
Erstellt am 10.01.2015 um 15:52 Uhr von ganther
Dann entweder gründen oder es akzeptieren
Erstellt am 12.01.2015 um 09:06 Uhr von ickederdicke
In einem Teilbereich bei uns war es ähnlich.
Dort hat der AG in der AP Nähe einen Wasserspender aufgebaut und kurz mal Wasser trinken wird dort nicht als Pause gewertet, aufgrund der Vorgabe nicht mehr direkt am AP trinken.
Erstellt am 12.01.2015 um 15:36 Uhr von xumuimhxer
Grundsätzlich ist das Recht des ANs, während der Arbeit (Wasser) zu trinken sehr hoch anzusetzen. Der AG kann es nur aus triftigen Gründen einschränken, und auch dann nur so weit wie wirklich notwendig. Ist es eingeschränkt, so muss es adäquate Möglichkeiten geben, Flüssigkeit zu sich zu nehmen -- sowohl zeitlich als auch räumlich.
Wie man diese ausformuliert ist nun eine Sache der Zusammenarbeit. Es wäre möglich zu sagen:
"Im Bereich der Montageplätze dürfen sich aus Gründen des Gesundheitsschutzes keine Getränke befinden. Diese können im Eingangsbereich gelagert und dort jederzeit konsumiert werden."
Bei Bandmontage ist das "jederzeit" natürlich nicht umsetzbar, aber hier sollte es sowieso schon Regelungen zur Unterbrechung in ausreichend kurzen Zeitabständen (allerhöchstens 1h) geben.