Erstellt am 27.10.2010 um 12:38 Uhr von rainerw
Führt Formulare zu Überlastungsanzeigen ein. Hier hat man dann erst mal den schriftlichen Nachweis.
Erstellt am 27.10.2010 um 13:28 Uhr von Lotte
Ergänzend zu rainer:
Vielleicht solltet Ihr als BR mal eine Gefährdungsbeurteilung einfordern. Sieh dazu mal BAG, Beschluss vom 8. 6. 2004 - 1 ABR 13/ 03, interessant ab RN 26.