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Dieser Beitrag ist vor 3 Jahren entstanden. Gesetzliche Regelungen und Rechtsprechung können sich seitdem geändert haben.

Antrag auf höhere Tarifgruppe und Stundenerhöhung abgelehnt

P
Pick-Up
Apr 2023 bearbeitet

Einem Arbeitnehmer in Teilzeit wurden mehrere mündliche Anfragen auf Stundenerhöhungen abgelehnt mit der Begründung, einer nicht vorhandenen Notwendigkeit. Der Arbeitnehmer hat zusätzliche Aufgaben übernommen und benötigt die Zeit, um diese zu erledigen. Er arbeitet in einer für das Unternehmen bedeutsamen Stelle, die bei Einstellung mit einer geringen Tarifgruppe belegt und als "Einstiegsgehalt" deklariert wurde. Seit Beginn der Tätigkeit (fast 10 Jahre) erfolgte jedoch keine neue Eingruppierung, obwohl die Tätigkeiten (laut Tarifvertrag) einer Anpassung bedürfen. Durch eine Weiterqualifizierung und der damit verbundenen Übernahme weiterer Aufgaben, hat er einen schriftlichen Antrag auf leistungsgerechte Bezahlung und eine Erhöhung der Stunden um 5 pro Woche gebeten. Ihm wurde ein Angebot vorgelegt mit einer Gehaltsgruppe höher (welche noch nicht dem Leistungsprofil entsprach) sowie einer Befristung der Erhöhung der Stunden von 24 Monaten (bei einem unbefristeten Arbeitsverhältnis), weiteren Projektaufgaben plus der Vertretung einer Stelle, die bei Abwesenheit permanent besetzt sein muss. Das Angebot hat er schriftlich begründet nicht angenommen, Veränderungsvorschläge zur Vertretungsregelung und zu der Befristung angebracht und um eine leistungsgerechte Eingruppierung gebeten. Dies wurde ihm mündlich abgelehnt und gesagt, da er vorher abgelehnt habe, bleibe nun alles so bestehen, wie es ist. Keine Stundenerhöhung, keine Anpassung. Wie können wir als Betriebsrat vermitteln?

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Community-Antworten (2)

M
Muschelschubser

27.04.2023 um 18:38 Uhr

Der BR könnte nochmal die Tätigkeitsbeschreibung mit den Erläuterungen der jeweiligen Eingruppierung im TV abgleichen und mit der Begründung den Antrag wiederholen.

Denn auch der BR kann durchaus für die MA Umgruppierungen beantragen.

Dann wird man sehen was dabei herauskommt.

Wenn der AG sich keinen Stück bewegt, wird man es entweder auf sich beruhen lassen müssen, denn wer boxt schon gerne eine Eingruppierung vor dem Arbeitsgericht durch, wenn man eigentlich konstruktiv mit dem AG zusammenarbeiten möchte?

Wir haben aber die Erfahrung gemacht, dass steter Tropfen den Stein höhlt - auch wenn es manchmal ein paar Anläufe braucht.

G
ganther

29.04.2023 um 17:29 Uhr

klar ist aber auch: es handelt sich um Individualrecht und klagen müsste der AN gegen AG

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