Einem Arbeitnehmer in Teilzeit wurden mehrere mündliche Anfragen auf Stundenerhöhungen abgelehnt mit der Begründung, einer nicht vorhandenen Notwendigkeit. Der Arbeitnehmer hat zusätzliche Aufgaben übernommen und benötigt die Zeit, um diese zu erledigen. Er arbeitet in einer für das Unternehmen bedeutsamen Stelle, die bei Einstellung mit einer geringen Tarifgruppe belegt und als "Einstiegsgehalt" deklariert wurde. Seit Beginn der Tätigkeit (fast 10 Jahre) erfolgte jedoch keine neue Eingruppierung, obwohl die Tätigkeiten (laut Tarifvertrag) einer Anpassung bedürfen. Durch eine Weiterqualifizierung und der damit verbundenen Übernahme weiterer Aufgaben, hat er einen schriftlichen Antrag auf leistungsgerechte Bezahlung und eine Erhöhung der Stunden um 5 pro Woche gebeten. Ihm wurde ein Angebot vorgelegt mit einer Gehaltsgruppe höher (welche noch nicht dem Leistungsprofil entsprach) sowie einer Befristung der Erhöhung der Stunden von 24 Monaten (bei einem unbefristeten Arbeitsverhältnis), weiteren Projektaufgaben plus der Vertretung einer Stelle, die bei Abwesenheit permanent besetzt sein muss. Das Angebot hat er schriftlich begründet nicht angenommen, Veränderungsvorschläge zur Vertretungsregelung und zu der Befristung angebracht und um eine leistungsgerechte Eingruppierung gebeten. Dies wurde ihm mündlich abgelehnt und gesagt, da er vorher abgelehnt habe, bleibe nun alles so bestehen, wie es ist. Keine Stundenerhöhung, keine Anpassung. Wie können wir als Betriebsrat vermitteln?