Erstellt am 27.04.2023 um 16:38 Uhr von Muschelschubser
Der BR könnte nochmal die Tätigkeitsbeschreibung mit den Erläuterungen der jeweiligen Eingruppierung im TV abgleichen und mit der Begründung den Antrag wiederholen.
Denn auch der BR kann durchaus für die MA Umgruppierungen beantragen.
Dann wird man sehen was dabei herauskommt.
Wenn der AG sich keinen Stück bewegt, wird man es entweder auf sich beruhen lassen müssen, denn wer boxt schon gerne eine Eingruppierung vor dem Arbeitsgericht durch, wenn man eigentlich konstruktiv mit dem AG zusammenarbeiten möchte?
Wir haben aber die Erfahrung gemacht, dass steter Tropfen den Stein höhlt - auch wenn es manchmal ein paar Anläufe braucht.
Erstellt am 29.04.2023 um 15:29 Uhr von ganther
klar ist aber auch: es handelt sich um Individualrecht und klagen müsste der AN gegen AG