Hallo,
bei uns wurde ein Stundenerhöhungsantrag nach § 99 BetrVG vom Arbeitgeber vorgelegt. Der Betriebsrat hat diesen abgelehnt. Der Antrag soll für die Dauer einer Umbaumaßnahme gelten. Aus der Abteilung wird ein Mitarbeiter abgezogen dadurch soll ein anderer Mitarbeiter die befristeten Mehrstunden vertraglich erhalten. Allerdings wird es für die gesamte Belegschaft in diesem Zeitraum Mehrarbeit anfallen, welche nicht vertraglich geregelt werden sondern als Überstunden bezahlt werden. Mit welchen Paragraphen kann der BR die Ablehnung begründen. Gibt es da mehr als nur den § 99 BetrVG.

Danke schon mal im voraus.