Weiterbeschäftigung abgelehnt wegen zu hoher Kopfzahl?
Guten Tag,
in diesem Fall will der Arbeitgeber die Weiterbeschäftigung eines Kollegen ablehnen, da er die "Kopfzahl" nicht erhöhen will.
Offenbar hat die Ablehnung nicht hauptsächlich finanzielle Gründe, sondern eben den Hauptgrund, dass die Geschäftsführung die Anzahl der Mitarbeiter-/innen nicht erhöhen möchte.
Zur Info:
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Im Kleinbetrieb sind insgesamt rund 15 Mitarbeiter-/innen beschäftigt
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Die Abteilung, wo der Kollege arbeitet, der weiterbeschäftigt werden soll, braucht dringend weitere Unterstützung, um ihre Arbeit schaffen zu können.
Wie kann man als BR in einem solchen Fall vorgehen?
Danke und Gruss, imebro
Community-Antworten (7)
25.02.2013 um 12:38 Uhr
Hallo, wenn ich das richtig verstehe hat der Kollege einen Zeitvertrag. Wenn das so ist und der AG verlängert den Vertrag nicht, dann ist das so. Der Kollege wusst schon bei Abschluss des Vertrages wann der endet. Da kann der BR, ausser ein gutes Wort einlegen, gar nichts tun.
25.02.2013 um 12:42 Uhr
höchstens dem AG deutlich machen, dass der BR für die Mitarbeiter der betroffenen Abteilung keiner Mehrarbeit zustimmen wird, da der Engpass hausgemacht ist, wenn der Kollege nicht weiterbeschäftigt wird..
25.02.2013 um 12:47 Uhr
Danke für Eure Antworten.
@ gironimo:
Das ist ein interessanter Ansatz. Ich müßte mir dann also quasi die Überstunden der Abteilung mal geben lassen und dann so im nächsten Gespräch mit dem Arbeitgeber argumentieren.
Würden das auch andere von Euch so machen... und welche gesetzl. Grundlage kann ich hierzu aufführen?
Zu bedenken ist jedoch, dass wir Gleitzeit haben und da ist es mit der Überstunden-Argumentation immer etwas schwierig.
Danke und Gruss, imebro
25.02.2013 um 13:16 Uhr
@imebro
Gleitzeit und Mehrarbeit sind zwei GNAZ unterschiedliche Dinge. Auch bei Gleitzeit kann es Mehrarbeit geben. IdR wird in den BV zur Gleitzeit auch die Freiwilligkiet geregelt.
Wenn also auch bei Gleitzeit ein AG dann das länger arbeiten fordert, wird es mitbestimmungsfähige Mehrarbeit.
Merharbeit kann durch Anordnung oder Duldung entstehen und unterliegt dann IMMER der MB.
Also einmal mit diesem Thema sich auseinandersetzen und auf die Feinheiten achten.
25.02.2013 um 13:27 Uhr
@ imebro
"Zu bedenken ist jedoch, dass wir Gleitzeit haben und da ist es mit der Überstunden-Argumentation immer etwas schwierig."
Kommt drauf an ... Gleitzeit beinhaltet im Regelfall auch eine definierte Stundenzahl, mit welcher die vereinbarte Arbeitszeit im Zeitraum X über- oder unterschritten werden darf.
Dürfen die KollegInnen z.B. X Plusstunden in den nächsten Monat übertragen? Dann solltet Ihr Euch vom AG diese Plus-, aber auch etwaige Minusstunden ausweisen lassen.
26.02.2013 um 09:51 Uhr
Gleitzeit beinhaltet im Regelfall auch eine definierte Stundenzahl
Wo wir bei einem weitern Punkt wären.... Habt ihr als BR über die Gleitzeit eine Betriebsvereinbarung oder woraus ergibt sich die Gleitzeit?
Gleitzeit heißt im Grunde nur: Arbeitsbeginn und -ende variabel gestaltet. Das bedeutet noch nicht zwingend, dass auch länger oder kürzer - oder gar an Tagen an denen normalerweise keine Arbeitszeit ist (Samstag!) - gearbeitet werden kann, auch wenn das durchaus üblich ist. In jedem Fall muß aber dann die Differenz zur Soll-Arbeitszeit in einem Konto geführt werden, und dessen Volumen muss schon aus rechtlichen Gründen begrenzt sein. Insofern ist irgendwann eh Essig mit länger arbeiten. Dazu kommt, dass im Wort Gleitzeit bereits im Kern verankert ist, dass dieses in der Verantwortung der Mitarbeiter geschieht, der AG kann i.d.R. die AN also nicht zwingen länger zu arbeiten, auch nicht, wenn dann Arbeit liegenbleibt - denn DAS liegt im Risiko des AG. Wenn er die AN dazu zwingen möchte, länger zu arbeiten, führt i.d.R. an verlängerten Arbeitszeiten (und die unterliegen nach §87 (1) Nr. 3 eben der MB des BR!) nichts vorbei.
Insofern: Wenn über die Gleitzeit keine BV existiert, mit dem AG über eine solche verhandeln (§87 (1) Nr. 2!), ggf. falls eine existiert über eine Anpassung der Regeln (geringeres Kontovolumen, Einschränkung des täglichen Volumens, z.B. +/- 15 min. max., darüber hinaus nur mit Zustimmung des BR!) verhandeln. Ansonsten eben abwarten bis das Konto volläuft, und dann sehen wie der AG reagiert. Sofern eine BV existiert hat der BR übrigens ein Recht darauf, dass diese eingehalten wird (Volumen) und kann den AG dazu zwingen z.B. eine Überschreitung des Volumens zu verhindern, indem er die AN heimschickt. Leider ist es gerade in kleinen Betrieben, in denen u.U. nur zusätzliches Arbeitsvolumen in Bruchteilen einer Vollzeitkraft anfällt, nicht unüblich zunächst das GZ-Konto zu belasten und dann ggf. durch befristete Einstellung eines AN einen Überschuss an Kapazität zu schaffen, so dass das Konto dann wieder zurückgeführt wird, und so bald das passiert ist beginnt das Spiel von neuem... Da hilft eben nur mit dem AG über Alternativen zu verhandeln und ihm ggf. durch Einschränkung der GZ das Messer auf die Brust zu setzen....
26.02.2013 um 10:16 Uhr
"mitbestimmungsfähige Mehrarbeit"
das klingt irgendwie so lieb. Tatsächlich handelte es sich um mitbestimmungsPFLICHTIGE Mehrarbeit. Das hat doch schon n anderes Geschmäckle
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