> Gleitzeit beinhaltet im Regelfall auch eine definierte Stundenzahl
Wo wir bei einem weitern Punkt wären.... Habt ihr als BR über die Gleitzeit eine Betriebsvereinbarung oder woraus ergibt sich die Gleitzeit?
Gleitzeit heißt im Grunde nur: Arbeitsbeginn und -ende variabel gestaltet. Das bedeutet noch nicht zwingend, dass auch länger oder kürzer - oder gar an Tagen an denen normalerweise keine Arbeitszeit ist (Samstag!) - gearbeitet werden kann, auch wenn das durchaus üblich ist. In jedem Fall muß aber dann die Differenz zur Soll-Arbeitszeit in einem Konto geführt werden, und dessen Volumen muss schon aus rechtlichen Gründen begrenzt sein. Insofern ist irgendwann eh Essig mit länger arbeiten. Dazu kommt, dass im Wort Gleitzeit bereits im Kern verankert ist, dass dieses in der Verantwortung der Mitarbeiter geschieht, der AG kann i.d.R. die AN also nicht zwingen länger zu arbeiten, auch nicht, wenn dann Arbeit liegenbleibt - denn DAS liegt im Risiko des AG. Wenn er die AN dazu zwingen möchte, länger zu arbeiten, führt i.d.R. an verlängerten Arbeitszeiten (und die unterliegen nach §87 (1) Nr. 3 eben der MB des BR!) nichts vorbei.
Insofern:
Wenn über die Gleitzeit keine BV existiert, mit dem AG über eine solche verhandeln (§87 (1) Nr. 2!), ggf. falls eine existiert über eine Anpassung der Regeln (geringeres Kontovolumen, Einschränkung des täglichen Volumens, z.B. +/- 15 min. max., darüber hinaus nur mit Zustimmung des BR!) verhandeln.
Ansonsten eben abwarten bis das Konto volläuft, und dann sehen wie der AG reagiert. Sofern eine BV existiert hat der BR übrigens ein Recht darauf, dass diese eingehalten wird (Volumen) und kann den AG dazu zwingen z.B. eine Überschreitung des Volumens zu verhindern, indem er die AN heimschickt.
Leider ist es gerade in kleinen Betrieben, in denen u.U. nur zusätzliches Arbeitsvolumen in Bruchteilen einer Vollzeitkraft anfällt, nicht unüblich zunächst das GZ-Konto zu belasten und dann ggf. durch befristete Einstellung eines AN einen Überschuss an Kapazität zu schaffen, so dass das Konto dann wieder zurückgeführt wird, und so bald das passiert ist beginnt das Spiel von neuem... Da hilft eben nur mit dem AG über Alternativen zu verhandeln und ihm ggf. durch Einschränkung der GZ das Messer auf die Brust zu setzen....