Erstellt am 07.02.2015 um 13:49 Uhr von Dezibel
> Dieser Einstellung wurde vom BR widerrufen
Wie das denn? Widerrufen?
Und die Begründung, die Einstellung abzulehnen geht schon mal gar nicht. Auf welchen Paragraphen stützt sich eure Ablehnung?
Erstellt am 07.02.2015 um 13:54 Uhr von wurmpover
§ 99 Abs. 2 Nr. 3 BetrVG: Nachteile für andere Beschäftigte
§ 99 Abs. 2 Nr. 3. BetrVG gibt dem Betriebsrat die Möglichkeit, die Zustimmung zu einer Einstellung zu verweigern, wenn zu befürchten ist, dass aufgrund der Einstellung im Betrieb beschäftigte Arbeitnehmer gekündigt werden oder sonstige Nachteile erleiden. Ein sonstiger Nachteil kann z.B. sein, dass ein anderer Beschäftigter durch die Einstellung einen Anspruch oder eine rechtlich gesicherte Anwartschaft verliert. Aber auch rein tatsächliche Nachteile können „sonstige Nachteile“ im Sinne des § 99 Abs. 2 Nr. 3 BetrVG sein. Ein tatsächlicher Nachteil kann z.B. sein, dass durch die Einstellung die Arbeit für die anderen Beschäftigten erschwert wird.
Erstellt am 07.02.2015 um 14:11 Uhr von gironimo
Also wenn es ein richtig formulierter Widerspruch war, muss der AG ja nun erst einmal zum Gericht, um die Zustimmung des BR ersetzen zu lassen. Meist ist die Zeit vor dem Gerichtstermin die Zeit des Teppichhandels nach dem Motto, wie kriegen wir die Kuh vom Eis.
Die "Nachteile" dürften das Gericht kaum überzeugen. Die ablehnende Haltung des AG nach dem Motto "zuviel krank" ist aber nun auch nicht gerade besser. Aber es sind eben zwei Paar Schuhe, die man aber beim diplomatischen Taktieren und Verhandeln schon miteinander diskutieren kann.
Erstellt am 07.02.2015 um 14:23 Uhr von wurmpover
Die Zustimmungsverweigerung duch den BR wurde vom Arbeitgeber akzeptiert. Wenn Nachteile für andere Arbeitnehmer enstehen wird sich das Gericht dafür interessieren müssen ( § 99 Abs. 2 Nr. 3 BetrVG). Verhandeln ist mit unserem Arbeitgeber nur schwer möglich. Wie soll sich der Arbeitnehmer jetzt auf die Ablehnung der Stundenerhöhung verhalten? In der schriftlichen Ablehnung des AG stehen die Gründe ,,zuviel Krank" nicht drin. Dort steht nur das die Gründe im persönlichen Gespräch am ....... erläutert worden sind.
Erstellt am 07.02.2015 um 14:48 Uhr von Hoppel
@ wurmpover
Auch Ihr scheint den § 9 TzBfG nicht verstanden zu haben.
Darin steht: "Der Arbeitgeber hat einen teilzeitbeschäftigten Arbeitnehmer, der ihm den Wunsch nach einer Verlängerung seiner vertraglich vereinbarten Arbeitszeit angezeigt hat, bei der Besetzung EINES ENTSPRECHENDEN FREIEN ARBEITSPLATZES Arbeitsplatzes bei gleicher Eignung bevorzugt zu berücksichtigen, ... "
Frage 1: Haben PflegehelferInnen den Wunsch nach Verlängerung der Arbeitszeit geäußert?
Falls die Frage mit einem JA beantwortet werden kann, kommt schon gleich die nächste ...
Entspricht der Stundenumfang der jetzt zu besetzenden Stelle, dem Wunsch dieser KollegInnen?
Beispiel 1: PflegehelferIn Liesel will ihre Stunden von 20 auf 30 Stunden aufstocken. Die zusätzliche Stelle als PflegehelferIn ist mit 30 Stunden ausgeschrieben.
Dann muss der AG Liesel bevorzugt berücksichtigen!
Beispiel 2: PflegehelferIn Liesel & Hans wollen ihre Stunden von 15 auf 25 Stunden erhöhen. Besetzt werden soll eine Vollzeitstelle mit 38 Stunden.
Der AG kann NICHT dazu verpflichtet werden, aus der geplanten Vollzeitstelle auch noch eine Teilzeitstelle mit nur 18 Stunden zu machen, nur damit Lieschen & Hänschen jeweils 10 Stunden länger arbeiten können.
Falls letzte Frage mit einem JA beantwortet werden kann, geht ihr mit eurer Zustimmungsverweigerung komplett baden ...
Frage 2: Oder haben andere Berufsgruppen den § 9 TzBfG gezückt?
Wenn diese Frage mit einem JA beantwortet werden kann, solltet ihr den geordneten Rückzug antreten ...
Wenn z.B. eine examinierte Pflegekraft ihre Teilzeitstelle aufstocken will, ist das doch nicht mit dem zusätzlichen Arbeitsplatz eines Pflegehelfers vergleichbar. Oder werden bei Euch PflegehelferInnen genauso vergütet, wie examinierte Pflegekräfte???
Ungeachtet dessen ... könnte es vielleicht sein, dass der AG durch die Einstellung eines Pflegehelfers die Ausfallzeiten wegen AU kompensieren will?
Dann würde sich doch die Katze in den Schwanz beißen, wenn man dann als BR die Zustimmung verweigert ... außerdem müssten dann noch mehr Stunden kompensiert werden!
Erstellt am 07.02.2015 um 15:27 Uhr von wurmpover
@ Hoppel
Danke für deine Antwort.
Der Arbeitnehmer der die Stundenerhöhung beantragt hat besitzt zur Zeit einen variablen Vertrag 75%-100% wobei er meistens für ca. +/- 80% eingeplant wird.
Er möchte nun aber einen Festvertrag zu 100% haben der mit der Begründung:,, das er zuviel Krank im Jahr 2014 gewesen sei`` abgelehnt wurde. Die ausgeschriebene zu besetzende Stelle in Höhe von 20% bleibt dem Mitarbeiter nun erstmal verweigert.
Dieses ist in Augen des BR eine Benachteiligung des Mitarbeiter.
Sicherlich will der Arbeitgeber mit einer Neueinstellung eines Pflegehelfers die Ausfallzeiten der anderen Pflegehelfer kompensieren.
Dieses sollte jedoch nicht auf Kosten des Mitarbeiters gehen der ja nicht extra im Jahr 2014 öfter Krank war. Kann sich der Arbeitnehmer auf § 9 TZBfG mit einem variablen Arbeitsvertrag berufen?
Erstellt am 07.02.2015 um 16:06 Uhr von Hoppel
@ wurmpover
Der Kollege ist also auch Pflegehelfer und hat im Prinzip einen Vertrag "Arbeit auf Abruf", wobei er mit mind. 75% einer Vollzeitstelle eingesetzt wird?
Zusätzlich soll ein Pflegehelfer im Umfang von wirklich nur 20% einer Vollzeitstelle eingestellt werden?
Falls das so ist, habt ihr die Zustimmung zu Recht verweigert und hoffentlich ordentlich begründet.
Alles weitere muss jetzt ein Arbeitsgericht entscheiden und da kann ich mir nicht wirklich vorstellen, dass der AG obsiegt.
Das bedeutet aber NICHT, dass der beschriebene Kollege automatisch das große Los gezogen hat!
Erstellt am 07.02.2015 um 16:32 Uhr von wurmpover
@ Hoppel
Der Kollege ist also auch Pflegehelfer und hat im Prinzip einen Vertrag "Arbeit auf Abruf", wobei er mit mind. 75% einer Vollzeitstelle eingesetzt wird? Antwort Ja
Zusätzlich soll ein Pflegehelfer im Umfang von wirklich nur 20% einer Vollzeitstelle eingestellt werden? Antwort Ja
Die Zustimmung wurde ordentlich begründet und vom AG auch akzeptiert.
Der Antag auf Erhöhung der Wöchentlichen Arbeitszeit wurde jedoch mit der Begründung:,,Er sei in 2014 zu oft Krank gewesen`` schriftlich vom AG abgelehnt.
Wir als Betriebsrat finden diese Vorgehensweise mit solch einer Begründung als nicht rechtens.
Erstellt am 07.02.2015 um 16:40 Uhr von ganther
Als AG würde ich euch am langen Arm verhungern lassen....
Erstellt am 07.02.2015 um 16:55 Uhr von wurmpover
@ ganther
Wie würdest Du deine Aussage begründen?
Erstellt am 07.02.2015 um 18:08 Uhr von gironimo
Wenn Ihr über Verhandlungen nicht weiter kommt, könnten die Betroffenen den Rechtsweg (nach eingehender Beratung mit einem Fachanwalt) versuchen.
Oder sie reichen eine offizielle Beschwerde beim BR ein (§ 85 BetrVG). Die will aber gut formuliert sein, damit Ihr der Angelegegenheit auch den notwendigen Nachdruck (E-Stelle > Kosten) verleihen könnt. Läuft es doch wieder auf einen vermeintlichen Rechtsanspruch hinaus, habt Ihr dieses Druckmittel nicht.
Die Beschwerde also möglichst allgemein halten; etwa nach dem Motto: Wir fühlen uns ungerechtfertigt benachteiligt, da uns der AG wegen einer gesundheitlichen - inzwischen ausgestandenen - Störung eine Änderung der Arbeitszeit verwehrt.
Außerdem würde ich als BR beim AG nach den Auswahlkriterien fragen, die er zum Ansatz bebracht hat. (Mitbestimmung)
Erstellt am 07.02.2015 um 18:42 Uhr von wurmpover
@ gironimo
Danke auch Dir für die schnelle Antwort. Wir schauen mal wo der Weg hinführen wird.
Erstellt am 07.02.2015 um 20:30 Uhr von ganther
Der AG streitet nicht mit euch und besetzt die Stelle nicht und die Stunden werden natürlich auch nicht erhöht. Die anderen Kollegen müssen einfach schneller mehr machen. Du glaubst nicht wie schnell der Unmut auf den blöden BR wächst. Und danach würden mehr als AG noch viele Gemeinheiten für euch einfallen
Erstellt am 07.02.2015 um 22:59 Uhr von wurmpover
@ ganther
Wobei wir bei der Vermutung schon dann in den Bereich Mobbing kommen würden. Aber soweit muss es ja nicht kommen.
Erstellt am 08.02.2015 um 00:01 Uhr von ganther
Dann glaube mal schön an das Gute. Was ich da beschreibe ist das was durchaus oft in solchen Fällen passiert.
Erstellt am 08.02.2015 um 11:56 Uhr von Snooker
*Die anderen Kollegen müssen einfach schneller mehr machen*
@wurmpover
Wenn der AG bei euch so etwas einfach mal einführen sollte, kann man nur hoffen das ihr ihn, angefangen mit einer Unterlassungsklage quer duch das Betriebverfassungsgesetz jagt.
Erstellt am 08.02.2015 um 12:29 Uhr von ganther
Snooker du weißt doch auch dass der AG das Spiel gewinnt. Der BR rennt nur hinterher und meistens bekommt er gar keinen Knopf dran. Gerade hier: wenn der AG die Personaldecke zu dünn ist machen die MA schon von alleine schneller. Das ist rein menschlich und da muss der böse Boss gar keinen Druck machen
Erstellt am 08.02.2015 um 12:37 Uhr von Snooker
ganther, iss mir schon klar das es derzeit in deutschen Betrieben die Vorgehensweise so ist. Ich wollte hier auch nur darstellen was BR machen könnte.
Erstellt am 08.02.2015 um 12:40 Uhr von Kölner
Dann mach es mal konkret, Snooker
Was kann ein BR aus Deiner Sicht machen in diesem Fall?
Aber sehr genau darlegen, bitte!
Erstellt am 08.02.2015 um 15:04 Uhr von wurmpover
@Snooker
Wie könnte so eine Unterlassungsklage durchgeführt werden? Muss diese vom BR oder vom AN eingeleitet werden? Und wo wird diese eingeleitet?
Erstellt am 08.02.2015 um 15:58 Uhr von Snooker
http://www.boeckler.de/pdf/mbf_hintergrund_einigungsstelle_arbeitsgericht
Dies würde ich an eurer Stelle aber nicht ohne Anwalt machen.
Also müsstet ihr erst mal einen Beschluss fassen einen Anwalt damit zu beauftragen. Weiter noch den AG auf Kostenübernahme auffordern.
Erstellt am 08.02.2015 um 16:04 Uhr von paula
jeder AG der für 2 Cent Grips hat, kann hier herrlich agieren ohne dass auch nur ein deutsches Arbeitsgericht ihn dafür in die Schranken weisen kann. Gerade diese Themen sind herrliche Vorlagen die der BR dem AG geben kann.
Erstellt am 08.02.2015 um 16:47 Uhr von Hoppel
@ Snooker
Du hast mehr als einen Knall nicht gehört ...
"Zitat Anfang" *Die anderen Kollegen müssen einfach schneller mehr machen*
@wurmpover
Wenn der AG bei euch so etwas einfach mal einführen sollte, kann man nur hoffen das ihr ihn, angefangen mit einer Unterlassungsklage quer duch das Betriebverfassungsgesetz jagt. "Zitat Ende"
Erst einen solch unsäglichen Dummfug von sich geben, aber dann auch noch schreiben, dass der AG zur Kostenübernahme des Anwalts aufgefordert werden soll ...
Schlimmer geht´s nimmer!
Erstellt am 08.02.2015 um 16:54 Uhr von ganther
Snooker will es halt wieder besser wissen. Naja da kann man nun argumentieren bis in alle Ewigkeit. Er gibt eh nie zu wenn er sich -wie so oft - heillos im eigenen Chaos verstrickt. Ich hoffe immer das ihn kein armer Fragesteller ernst nimmt
Erstellt am 08.02.2015 um 18:26 Uhr von Kölner
Wurmpover.
Du solltest die postings von snooker einfach ignorieren. Er ist hier im Forum seit langer Zeit bekannt als gnadenloser Romantiker, der lieber das Blaue vom Himmel zwitschert, als wirklich noch brauchbare ratschläge geben zu können. Schlimm, leider, wenn er dich so in die Irre geführt hat.
Erstellt am 09.02.2015 um 01:01 Uhr von Pjöööng
Zitat (manpover):
"Der Arbeitnehmer der die Stundenerhöhung beantragt hat besitzt zur Zeit einen variablen Vertrag 75%-100% "
Und das lässt der BR zu?
Erstellt am 09.02.2015 um 08:35 Uhr von Pickel
Von allem Quatsch in den letzten Beiträgen mal ab:
Der AG will eine Neueinstellung vornehmen, um insbesondere die erhöhten AU-Fälle des MA auszugleichen. Davon ausgehend, dass dieser MA nicht plausibel darlegen kann, dass seine AU-Zeiten in Zukunft geringer werden (weil er zB ein Leiden hatte, das mittlerweile kuriert ist), wäre die Hochsetzung der Stunden des MA ein völlig untaugliches Mittel, das anvisierte Ziel zu erreichen. Wenn er gesund ist, besteht ohnehin kein Problem, in Fällen von AU hilft die Hochstufung ziemlich genau Null. Und das würde auch jede Einigungsstelle so interpretieren.
Erstellt am 10.02.2015 um 11:26 Uhr von wurmpover
Es wäre aber eine Benachteiligung für den Mitarbeitern wenn dieser aufrund seiner ausgestandenen Erkrankung nicht die Stundenerhöhung bekommt aber ein ein neuer Kopf eingestellt werden soll.