Liebe Mitstreiter,
wie verhält es sich, wenn wir der Einstellungszustimmung, aus den zu bestimmenden Gründen abgelehnt haben? Was für Folgen entstehen für den Kollegen, die der AG ohne unsere Zust. aber schon in Beschäftigung hat, denn das haben wir auch erst später in Erfahrung bringen können. Wir diskutierten darüber in wie weit es Konsequenzen und was es für den Kollegen nun wohl bedeutet! Ist er denn überhabt versichert, wenn er keinen richtigen AV hat? Erst wenn wir diesen zugestimmt haben ist doch die Rechtsverbindlichkeit hergestellt, oder liegen wir hier falsch?
Jetzt schiebt nämlich unser AG den schwarzen Peter einfach uns zu, in dem er sagt, dass wir es zu Verantworten haben, dass nun die Kollegen in der Luft hängen!
Wie können wir hier gegenhalten, denn der AG ist der Meinung wir müssten das ja wissen. Selbst beim recherchieren haben wir aber nichts brauchbares gefunden, was es für den Kollegen dann nun heißt.
Wo können wir brauchbares Material finden, wie die Rechtslage nach Ablehnung dann aussieht?
Danke Frodo