Antrag Einstellungszustimmung abgelehnt
Liebe Mitstreiter, wie verhält es sich, wenn wir der Einstellungszustimmung, aus den zu bestimmenden Gründen abgelehnt haben? Was für Folgen entstehen für den Kollegen, die der AG ohne unsere Zust. aber schon in Beschäftigung hat, denn das haben wir auch erst später in Erfahrung bringen können. Wir diskutierten darüber in wie weit es Konsequenzen und was es für den Kollegen nun wohl bedeutet! Ist er denn überhabt versichert, wenn er keinen richtigen AV hat? Erst wenn wir diesen zugestimmt haben ist doch die Rechtsverbindlichkeit hergestellt, oder liegen wir hier falsch? Jetzt schiebt nämlich unser AG den schwarzen Peter einfach uns zu, in dem er sagt, dass wir es zu Verantworten haben, dass nun die Kollegen in der Luft hängen! Wie können wir hier gegenhalten, denn der AG ist der Meinung wir müssten das ja wissen. Selbst beim recherchieren haben wir aber nichts brauchbares gefunden, was es für den Kollegen dann nun heißt. Wo können wir brauchbares Material finden, wie die Rechtslage nach Ablehnung dann aussieht? Danke Frodo
Community-Antworten (14)
16.02.2014 um 21:35 Uhr
Versichert? Schwarzer Peter? Wenn man einer Einstellung nicht zustimmt, sollte man doch wissen, warum und weshalb. Warum ist die Einstellung abgelehnt worden? Ich hoffe es sind die Gründe aus 99...
17.02.2014 um 02:09 Uhr
Es ist ein bischen befremdlich wenn ein br einfach dinge macht, ohne aber darueber nach zu denken was dies fuer Folgen haben koennte. In dem Fall sollte euch bekannt seij das dem AG die Moeglichkeit eines Zustimmungsersetzungsferfahren bleibt. Musst nur mal die naechsten beiden Paragraphen dach dem 99iger lesen. Um euch die angst zu nehmen, ja der AN ist auch ohne eure Zustimmung versichert. Dem Ag bleibt jetzt die Moeglichkeit den AN est mal bezahlt frei zu stellen bis die Angelegenheit geregelt ist,oder aber er kuendigt ihm wieder fristlos.
17.02.2014 um 05:33 Uhr
Ne snooker. Freistellen könnte er, wäre aber dumm (warum auch?). Und fristlos ist auch quatsch. Pacta Sunt servanda.
Der AN hat einen AV mit dem AG, nicht mit dem BR!
17.02.2014 um 08:48 Uhr
So ganz verstehe ich das Problem nicht.
Betriebsrat stimmt der Einstellung nach § 99 BetrVG nicht zu.
Arbeitgeber stellt trotzdem ein nach § 100 BetrVG, im Rahmen der vorläufigen personellen Einzelmaßnahme. Die Einstellung die der Arbeitgeber vornimmt, ist erst mal eine ganz normale, reguläre Einstellung, allerdings muss der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer mitteilen, dass die Einstellung als personelle Einzelmaßnahme durchgeführt wurde. Gleichzeitig muss der Arbeitgeber den Betriebsrat davon zu unterrichten.
Nun hat der Betriebsrat die Möglichkeit unverzüglich der Maßnahme zu widersprechen. Sollte der Betriebsrat dies tun, dann muss der Arbeitgeber sich die Zustimmungsersetzung des Betriebsrates beim Arbeitsgericht einholen.
Nun zuerst die Frage, warum habt Ihr überhaupt widersprochen? Was war die Grundlage des Widerspruchs?
@Snooker Er muss ihn nicht freistellen, der Arbeitnehmer kann bis zur Entscheidung des Arbeitsgerichtes ganz normal weiterarbeiten.
17.02.2014 um 09:32 Uhr
Also zunächst einmal stimme ich den Kollegen zu. Sorgen braucht Ihr Euch nicht machen und den schwarzen Peter schiebt Ihr gleich einmal zurück. Der AG hat sich nicht an die gesetzlichen Abläufe gehalten, die das BetrVG vorsieht und nicht der, der ein Recht einfordert ist der Störenfried, sondern der, der sich nicht an das Recht hält.
Aber was heißt, Ihr habt nicht zugestimmt? Habt Ihr das tatsächlich getan oder habt Ihr "nur" reklamiert, dass Ihr nicht beteiligt worden seit? Egal wie - hat der AG außer schlechte Stimmung zu verbreiten denn nun schon das Arbeitsbericht angerufen? Wenn nein, solltet Ihr ihn auffordern den § 101 BetrVG zu beachte.
17.02.2014 um 09:55 Uhr
wenn der AN aber noch kein halbes Jahr im Haus ist könnte ein bösartiger AG durchaus an Kündigung denken. Löst zwar sein betriebsverfassungsrechtliches eigentlich nicht, sieht aber beim verteilen der schwarzen Peter erst einmal gut für ihn aus
17.02.2014 um 10:13 Uhr
Ähm, der 101er geht an den BR, nicht an den AG. Wenn, dann muss der AG langsam seinen Hintern nach §100 Abs.2 bewegen.
"...sieht aber beim verteilen der schwarzen Peter erst einmal gut für ihn aus"
Das sehe ich aber anders und das sollte man im Unternehmen auch so verbreiten. Auch der AG hat sich an geltende Gesetze zu halten. Eins davon zwingt ihn nunmal dazu, vor Einstellungen einen vorhandenen BR anzuhören und um Zustimmung zu bitten. Einen auf dicke Hose machen und ohne Anhörung einstellen lässt nur einen der Beteiligten doof aussehen.
17.02.2014 um 11:25 Uhr
Und der Leidtragende bei der ganzen Geschichte ist der eingestellte Mitarbeiter, dem wird evtl. gekündigt. Wenn das nicht regelmäßig passiert dass der BR übergangen wird würde ich das anders klären und nicht gleich mit Kanonen auf Spatzen schießen.
17.02.2014 um 11:41 Uhr
Wenn es einen wirksamen Widerspruchsgrund gab bzw. gibt würde ich in jedem Fall tätig werden. Wenn eigentlich nichts gegen die Einstellung spricht, könnte man das auch mit einem entsprechenden Schreiben gut sein lassen, dass man den Verstoß gegen die MBR des BR festgestellt hat und eine Wiederholung nicht hinnehmen wird. Auf jeden Fall würde ich es nicht von einer etwaigen Regelmäßigkeit abhängig machen.
17.02.2014 um 11:54 Uhr
@rolfo
Der Leidtragende ist der eingestellte Mitarbeiter. Damit hast Du zwar auf der einen Seite Recht, aber jedes Ding hat zwei Seiten. Wenn zum Beispiel ein Arbeitgeber sehr viele befristete Mitarbeiter einstellt und diese nach zwei Jahren immer wieder gehen lässt und neue befristete wieder einstellen will, dann soll ein Betriebsrat schon reagieren.
Denn hier hat man z.B. nach § 99 BetrVG eine Möglichkeit zum widersprechen. Denn durch die hohe Fluktuation entsteht einer Stammbelegschaft evtl. Nachteile durch erhöhte Belastung, die darin begründet sein kann, dass man seine normale Arbeit machen soll und gleichzeitig dauern neue Mitarbeiter an die Hand bekommt, die eingearbeitet werden müssen. Somit ja, der neue Kollege ist im Nachteil, aber die alten Kollegen ebenso. Somit muss jeder Betriebsrat wissen, warum er was macht und ein seriöser Betriebsrat wird solche Ablehnungen einer Einstellung sicher nicht zu Spaß anwenden.
17.02.2014 um 12:42 Uhr
@Kulum
darum habe ich ja geschrieben "erst einmal". Denn der BR ist dann gefordert in der Öffentlichkeit die Sache wieder in der von dir dargestellten Weise richtig zu stellen. Aber hören da schon wieder alle Kollegen hin? Was hat der Flurfunk schon bewirkt? Da muss der BR richtig ackern
17.02.2014 um 12:44 Uhr
Zitat "rolfo": "Und der Leidtragende bei der ganzen Geschichte ist der eingestellte Mitarbeiter"
Das ist genau das Problem beim § 99. Sollen wir ihn zur Streichung vorschlagen?
17.02.2014 um 12:53 Uhr
Da hast du schon recht. Aber Aushänge, Ordnungsgeld nach §23 Abs.3 BetrVG, auf ner Betriebsversammlung Einstellungsverfahren thematisieren. Mir fällt da einiges ein, was dem AG nicht gefallen dürfte, BRM während der vom AG zu bezahlenden ArbZ gut beschäftigt - was in der Regel dem Chef genausowenig gefällt und die AN wieder hinter den BR bringt. Die Zustimmungsverweigerungsgründe sind ja recht überschaubar und sollen vorrangig die Stammbelegschaft schützen, dafür haben die meisten AN ein offenes Ohr
17.02.2014 um 13:03 Uhr
Der Fragesteller sollte doch mal die Gründe des Widerspruchs benennen, vllt. kommt man dann der Sache etwas näher.
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