In einer Teamsitzung hat Mitarbeiter A seinen Wunsch auf Verlängerung der Arbeitszeit § 9 TzBfG mündlich gegenüber der Hausleitung unter Zeugen (Mitarbeiter in der Teamsitzung 8.Personen) gestellt. Frage: Ist die mündliche Mitteilung an die Hausleitung ausreichend und auch gültig?