Ich finde die dusseligen Vergleiche wirklich unterhaltsam.
Man argumentiert mit Mord bei der Beichte, und das ist sogar noch völlig falsch.
Das Kirchenrecht sieht keinerlei Ausnahmen beim Beichtgeheimnis vor, selbst das Anzeigen eines Mordes wäre ein Siegelbruch nach Canon 983 §1 CIC. Der Siegelbruch hat in der Vergangenheit vielen Geistlichen sogar das Leben gekostet. Heute ist das natürlich was anderes, da kommt es zur Exkommunikation und der Ex-Priester müsste dann sehen wie er im weltlichen Leben klarkommt. Weltlich gibt es ebenfalls keine rechtliche Verpflichtung, Straftaten anzuzeigen - es sei denn es handelt sich um geplante Straftaten, die noch abgewendet werden können (§138 StGB).
Wie jeder einzelne moralisch dazu steht, ist eine völlig andere Baustelle. Und Junge bevorzugt es ja erfahrungsgemäß, seine eigene Meinung als den einzig richtigen Fakt darzustellen und dabei Recht und Gesetz völlig zu ignorieren. Hier finden wir ein Paradebeispiel.
Im Fall der Meldung des BR sieht es ähnlich aus. Es gibt keine juristische Verpflichtung zur Meldung von unbestätigten Verdachtsmomenten. Und moralisch kann das sicherlich im Einzelfall der richtige Weg sein, es kann aber auch ganz gewaltig nach hinten losgehen. Erst Recht, wenn man das Thema so angeht wie Du.
Rekapitulieren wir mal:
"Was spricht dagegen, offensichtlichen Betrug der Geschäftsführung zu melden?"
--> Bis wann ist es denn eine Vermutung, und ab wann ist es offensichtlich?
"Wenn ich einen Verdacht habe, MA xy begeht Arbeitszeitbetrug, kann und muss ich diesen Verdacht äußern, ob BR oder nicht, spielt keine Rolle"
--> eigene Meinung oder Fakt? Wenn Fakt, woraus leitest Du das ab?
"Und selbstverständlich sind Vermutungsäußerungen keine Straftat."
--> Da Du ja so auf Vergleiche stehst: wie schätzt Du Deine Erfolgsaussichten ein, wenn Du immer wieder mal mit Vermutungen aufgrund von "Ich habe gehört..." zur Polizei gehst?
"Wenn die Sache nicht stimmt, war am Verdacht nichts dran und entlastet den betroffenen Mitarbeiter."
--> Es besteht immer die Gefahr, dass der AG ihn danach trotzdem besonders im Blick hat, oder der MA in der Belegschaft einen Stempel aufgedrückt bekommt, denn man so schnell nicht mehr los wird.
"Das Interesse an einem Mord überwiegt klar dem Beichtgeheimnis!"
--> jetzt drehe ich Deine Rhetorik für Anfänger mal um: wo steht das geschrieben?
"Krasses Forum, zum Fremdschämen ... "
--> Scheinbar anziehend genug, sich immer wieder hier zu tummeln und die Leute zu provozieren.
"Ohne das Gespräch mit dem Chef, wird sich an der Situation nichts ändern, nein, es führt zu einer Demotivation des MA's. "
--> Da Du ja mit Erfahrungen als BR scheinbar nicht dienen kannst, sag ich Dir mal was: erfahrungsgemäß führt ein persönliches, sachliches Gespräch seitens des BRV oftmals eher zur Einsicht und motiviertem Arbeiten, als eine Standpauke eines Chefs. Es sei denn, er beherrscht die Kunst des modernen, partnerschaftlichen Führens. Das berühmte "Abholen" eben.
Kleiner Exkurs:
Ob man gern (und dann meistens auch gut) in einem Unternehmen arbeitet, hängt nämlich zu einem großen Anteil auch von der richtigen Führung ab. Da wir uns zunehmend wieder zu einem Arbeitnehmermarkt hinentwickeln, dürften sich viele Chefs in Zukunft noch gewaltig umschauen...
Ansonsten geht es hier nicht darum, ob man generell die Klappe halten oder ob man generell jeden verpfeifen soll. Es geht um das Fingerspitzengefühl, wann ist offensichtlich etwas an den Vorwürfen dran und was bedeutet das für die anderen Beschäftigten.
Fingerspitzengefühl bedingt eben Empathie und gewisse intellektuelle Voraussetzungen. Pauschalisierungen sind eher etwas für den kognitiven Bodensatz, der es eben nicht besser kann.
Und wie ja schon oft gesagt wurde:
Es macht einen Unterschied, ob das BRM selbst auf etwas stichhaltiges stößt, oder ob ein Dritter etwas an das BRM heranträgt, ohne die Nachweise gleich mitzubringen.
In diesem Sinne:
Junge, ich wünsche Dir weiterhin viel Spaß beim Trollen und Provozieren.
Gott sei Dank haben Deine Ratschläge hier für die wenigsten ein Gewicht, insofern nimmst Du in diesem Forum tatsächlich eine Sonderstellung ein. Aber war nicht genau das auch Dein Ziel?