Erstellt am 16.10.2011 um 10:17 Uhr von gironimo
Nichts - das Betriebsverfassungsgesetz regelt die Schweigepflicht. Deine Aufgaben, Pflichten und Rechte als BR lernst Du am Besten kennen, wenn Du möglichst rasch ein Seminar besuchst.
Informationen zu Seminare findest Du auf dieser Web-Seite (Reiter neben dem Reiter "Betriebsrats-Forum"
Erstellt am 16.10.2011 um 17:35 Uhr von neskia
Einzig die Geheimhaltungspflicht aus §79 BetrVG und die Schweigepflicht zu Angaben aus den Personalakten der Mitarbeiter sind für ein BR-Mitglied relevant.
Eine Erklärung gegenüber dem Arbeitgeber ist nicht vorgesehen. Im Gegenteil: Würde ein BR-Mitglied durch eine Abmachung auf Rechte aus dem Betriebsverfassungsgesetz verzichten, könnte es sich der Gefahr einer groben Pflichtverletzung mit den entsprechenden Konsequenzen aussetzen.