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Dieser Beitrag ist vor 8 Jahren entstanden. Gesetzliche Regelungen und Rechtsprechung können sich seitdem geändert haben.

Schweigepflicht

K
Katerpaule
Feb 2019 bearbeitet

Hallo, unser Arbeitgeber hat plötzlich ein Schriftstück an alle Mitarbeiter mit dem Lohnzettel verteilt. Darin steht: ich verpflichte mich als Mitarbeiter während der Dauer meiner Beschäftigung und 20 Jahre darüber hinaus folgende Regelungen. Ich schweige........ Mir geht es eigentlich nur um die 20 Jahre, ist dies Rechtens ? Wir sind ein kleiner Metall Betrieb und alle haben dieses Schreiben bekommen vom Maschinenbediener bis zum Programmierer. Es wurde auch nix zu dem schreiben gesagt und der BR weiß auch nichts davon. Finde es total übertrieben zumal man auf unsere Webseite gewisse Dinge erfährt aber die Angestellten dürfen nix sagen, das widerspricht sich ja. Danke für eure antworten.

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Community-Antworten (3)

U
UliPK

14.08.2017 um 08:04 Uhr

Es gibt keinen Zeitlichen Rahmen der vom Gesetzgeber festgelegt wurde.

Es ergeben sich ja auch schon aus dem § 17 UWG die Verschwiegenheitspflichten. Der AG hätte auch einfach schreiben können "während des Beschäftigungsverhältnisses und darüber hinaus" auch das ist rechtens so fern es den AN nicht in seiner Berufsausübung unzumutbar beschränkt.

Nach einem Urteil vom Bun­des­ar­beits­ge­richt, Be­schluss vom 10.03.2009, 1 ABR 87/07 ist auch die Mitbestimmung leider nicht so wirklich geklärt. Es wird dort auf das Di­rek­ti­ons- bzw. Wei­sungs­recht verwiesen.

Weblinks: Urteil BAG: ==> http://lexetius.com/2009,1987 <==

§ 17 UWG: ==> https://www.gesetze-im-internet.de/uwg_2004/__17.html <==

==> https://digitaler-mittelstand.de/business/ratgeber/nda-geheimhaltungsvereinbarung-fuer-mitarbeiter-25310 <==

==> https://www.brennecke.pro/135190/Warum-Geheimhaltungsvereinbarungen-wichtig-sind-Teil-4 <==

==> https://www.hensche.de/Arbeitsrecht_aktuell_Mitbestimmung_bei_Geheimhaltungsvereinbarungen_BAG_1ABR87-07.html <==

==> http://www.arbeitsvertrag.org/geheimhaltungsvereinbarung/ <==

==> https://www.ulm.ihk24.de/recht_und_fair_play/arbeitsrecht/Abschluss_von_Arbeitsvertraegen_/Verschwiegenheitspflicht_des_Arbeitnehmers/1618264 <==

G
gironimo

14.08.2017 um 10:10 Uhr

Fragt einen Fachanwalt. Aus meiner Sicht eher eine unzulässige Klausel. Wahrscheinlich ist ja auch relativ unklar, was eigentlich alles unter die Verschwiegenheit fallen soll.

P
Pickel

14.08.2017 um 11:18 Uhr

" das widerspricht sich ja"

Nein, das widerspricht sich in keiner Weise. Der AG möchte (nachvollziehbar) die Hoheit darüber haben zu Entscheiden, welche Informationen wie und zu welchem Zeitpunkt kommuniziert werden. Selbstverständlich kann er von seinen Mitarbeitern Verschwiegenheit verlangen, auch wenn er in dem von ihm ausgewählten Rahmen weiterhin kommuniziert.

Exakt die Infos, die auf der Internetseite stehen dürften dann aber als bekannt vorausgesetzt werden und dürften keiner Verschwiegenheitsregelung mehr unterliegen.

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