Schweigepflicht
Hallo, unser Arbeitgeber hat plötzlich ein Schriftstück an alle Mitarbeiter mit dem Lohnzettel verteilt. Darin steht: ich verpflichte mich als Mitarbeiter während der Dauer meiner Beschäftigung und 20 Jahre darüber hinaus folgende Regelungen. Ich schweige........ Mir geht es eigentlich nur um die 20 Jahre, ist dies Rechtens ? Wir sind ein kleiner Metall Betrieb und alle haben dieses Schreiben bekommen vom Maschinenbediener bis zum Programmierer. Es wurde auch nix zu dem schreiben gesagt und der BR weiß auch nichts davon. Finde es total übertrieben zumal man auf unsere Webseite gewisse Dinge erfährt aber die Angestellten dürfen nix sagen, das widerspricht sich ja. Danke für eure antworten.
Community-Antworten (3)
14.08.2017 um 08:04 Uhr
Es gibt keinen Zeitlichen Rahmen der vom Gesetzgeber festgelegt wurde.
Es ergeben sich ja auch schon aus dem § 17 UWG die Verschwiegenheitspflichten. Der AG hätte auch einfach schreiben können "während des Beschäftigungsverhältnisses und darüber hinaus" auch das ist rechtens so fern es den AN nicht in seiner Berufsausübung unzumutbar beschränkt.
Nach einem Urteil vom Bundesarbeitsgericht, Beschluss vom 10.03.2009, 1 ABR 87/07 ist auch die Mitbestimmung leider nicht so wirklich geklärt. Es wird dort auf das Direktions- bzw. Weisungsrecht verwiesen.
Weblinks: Urteil BAG: ==> http://lexetius.com/2009,1987 <==
§ 17 UWG: ==> https://www.gesetze-im-internet.de/uwg_2004/__17.html <==
==> https://www.brennecke.pro/135190/Warum-Geheimhaltungsvereinbarungen-wichtig-sind-Teil-4 <==
==> http://www.arbeitsvertrag.org/geheimhaltungsvereinbarung/ <==
14.08.2017 um 10:10 Uhr
Fragt einen Fachanwalt. Aus meiner Sicht eher eine unzulässige Klausel. Wahrscheinlich ist ja auch relativ unklar, was eigentlich alles unter die Verschwiegenheit fallen soll.
14.08.2017 um 11:18 Uhr
" das widerspricht sich ja"
Nein, das widerspricht sich in keiner Weise. Der AG möchte (nachvollziehbar) die Hoheit darüber haben zu Entscheiden, welche Informationen wie und zu welchem Zeitpunkt kommuniziert werden. Selbstverständlich kann er von seinen Mitarbeitern Verschwiegenheit verlangen, auch wenn er in dem von ihm ausgewählten Rahmen weiterhin kommuniziert.
Exakt die Infos, die auf der Internetseite stehen dürften dann aber als bekannt vorausgesetzt werden und dürften keiner Verschwiegenheitsregelung mehr unterliegen.
Verwandte Themen
Schweigepflicht - wer sich mit Beschwerde an den BR gewandt hat?
ÄlterHallo zusammen, ich habe eine Frage bezüglich der Schweigepflicht (sofern es sie in diesem Fall gibt)! Folgender Sachverhalt ist gegeben: 1) Ein Auszubildender ist unzufrieden mit seinem Ausbild
Anhörung betroffener Mitarbeiter während der Anhörungsphase des BR zu betriebsbedingter Kündigung - Schweigepflicht?
ÄlterHallo Leute, ich habe folgende Anfrage: Bei uns sollen zwei lange beschäftigte Mitarbeiter jetzt betriebsbedingt gekündigt werden. Das wurde uns als Betreibsrat gestern im Rahmen einer Anhörung
Verletzung der Schweigepflicht - Wie verhalte ich mich wenn ich mit bekomme, dass ein BR-Mitglied seine Schweigepflicht verletzt ?
ÄlterWie verhalte ich mich wenn ich mit bekomme das ein BR-Mitglied seine schweigepflicht verletzt ? Was kann oder wie kann ich da gegen vor gehen ? Es geht um eine Kündigung eines Mitarbeiter der fristl
Schweigepflicht und Aufforderung zum Krank machen!
ÄlterHallo brauche dringend Hilfe , habe einen BR-Kollegen der sich nicht an die Schweigepflicht hält (er plaudert Dinge aus bei denen extra auf die Schweigepflicht hin gewissen wurde das es den BR nich
Schweigepflicht BR/Privatperson
ÄlterIch habe vor einer Weile ein privates Gespräch mit sehr schockierendem Inhalt geführt. Ich bin mir nicht sicher, ob meinem Gegenüber in dem Moment überhaupt bewußt war, dass ich auch Betriebsratsmitgl