Erstellt am 06.12.2012 um 09:47 Uhr von gironimo
Das kommt auf die "schwere des Falls" an und ob überhaupt jemand darauf reagiert . Wo kein Kläger, da kein Richter.
Der AG könnte auf Amtspflichtsverletzung (§ 23 BetrVG) erkennen und deshalb das Arbeitsgericht anrufen. Aber mit welchem Erfolg sei dahingestellt.
Vielleicht reicht auch eine einfache Entschuldigung des schwatzhaften BR-Mitglieds; wie gesagt - es kommt darauf an.
Ich würde erst einmal ein ernsthaftes Gespräch mit dem Kollegen führen und ansonsten - abwarten.
Erstellt am 06.12.2012 um 09:50 Uhr von BRMler
Es kommt hier erst einmal darauf aus, was hat er wem gesagt? Nicht alle privaten Dinge sind geheim, also fallen unter den Datenschutz oder die Verschwiegenheit. Dinge welche grundsätzlich ggf darunter fallen können aber in EInzelfällen dann auch nicht diesem unterliegen.
Bei verletzung des Datenschutzes kann der Betroffene auch ggf wegen Verstoß gegen das Datenschutzgesetz privat/Zivilklage erheben.
PS: Sitzungsinterna fallen nicht grundsätzlich unter Verschwiegenheit oder Datenschutz. Denn BR ist KEIN Geheimrat.
Erstellt am 06.12.2012 um 10:08 Uhr von petrus
"Das Gremium" ist nicht für die Schwatzhaftigkeit eines einzelnen Mitglieds verantwortlich - da sehe ich nichts, was zu befürchten wäre.
Das BRM könnte bei entsprechender Schwere nach §23(1) vom ArbG des Amtes enthoben werden - wer antragsberechtigt ist, steht beim Paragraphen. Außerdem könnte es nach §120 zu Geld- oder sogar Haftstrafe verurteilt werden, falls der betroffene MA (und nur der! Der ArbGeb kann das nicht!) dies beantragt.