Erstellt am 07.09.2011 um 19:30 Uhr von Kurzarbeiter
KANN MAN DEN RAUSWERFEN?
NEIN!!!
Merke: Betriebsrat EBEN NICHT GLEICH Geheimrat!!!
Einfach einmal BetrVG § 79 Geheimhaltungspflicht lesen und ggf. über Schulung nachdenken!
Auch mal hier lesen:
http://www.nci-net.de/Archiv/Betriebsrat/BR-Rechte-Vertraulichkeit/Geheimhaltungspflicht.html
und auch hier:
Ein Betriebsrat ist kein Geheimrat
http://www.igmetall.de/cps/rde/xchg/SID-0A456501-BEEFE251/internet/style.xsl/betriebsratswahlen-zu-besuch-bei-guenter-hornung-4910.htm
Erstellt am 07.09.2011 um 19:52 Uhr von MonaLisa
@Toninoel,
ihr seid von der Belegschaft gewählt worden um ihre Interessen zu vertreten. Die Kollegen wollen nun wissen, was ihr mit eurem Amt macht. Da gehört auch dazu, dass man sie über den Inhalt der Sitzungen informiert!
Klar, dass persönliche Daten usw. nicht weitergegeben werden, das gehört unter den Datenschutz und sollte selbstverständlich sein.
Interessant finde ich die Bemerkung: "trotz mehrfacher belehrung"....... wer hat hier belehrt?
Der BR - Kollege scheint sich - was BR Amt angeht - besser auszukennen als du! :-)
Erstellt am 07.09.2011 um 20:00 Uhr von toninoel
also ich glaube das man nicht die persönlichen prämien der mitarbeiter die bei uns der BR absegnet den anderen mitarbeiter weitergeben darf und mehr als ihm nach BetrVG § 79 zu belehren und dafür unterschreiben zulassen+
Erstellt am 07.09.2011 um 20:05 Uhr von wölfchen
. . . hihi, wieder mal ein typischer Fall von AHA. Warum schreibst Du nicht gleich konkret, worum es geht? Erst wird ein dürftiger Knochen hingeworfen und wenn die BR-Kollegen sich die Finger wund geschrieben haben, kommt so nach und nach heraus, worum es eigentlich geht . . . :-)
Erstellt am 07.09.2011 um 20:07 Uhr von MonaLisa
@wölfchen,
und trotzdem bin ich überzeugt, dass der Kollege toninoel den § 79 BetrVG samt seinen Kommentaren nicht gelesen hat........ ;-)
Erstellt am 07.09.2011 um 20:28 Uhr von toninoel
von einem betriebsratmidglied verlange ich seine klappe zu halten ansonsten kann ich ja gleich alles ans schwarze brett schreiben und i kenne den §79, dann sagst mir doch mal wie man das unterbinden kann? klare antworten kommen da auch nicht von euch
Erstellt am 07.09.2011 um 20:29 Uhr von MonaLisa
@toninoel,
ich trau mich nicht.........
Erstellt am 07.09.2011 um 20:30 Uhr von blackseven
Aus der Nichtöffentlichkeit der Sitzung ergibt sich für die Mitglieder keine allgemeine Pflicht, über den Inhalt der Sitzung Stillschweigen zu wahren, die über die gesetzlich festgelegte Geheimhaltungspflicht (§ 79 BetrVG, § 99 BetrVG, § 102 BetrVG) hinausgeht. Lediglich aus der Solidaritätspflicht seiner Mitglieder ergibt sich, dass diese in vertraulichen Angelegenheiten Stillschweigen zu wahren haben.
Erstellt am 07.09.2011 um 20:40 Uhr von toninoel
@ blackseven
und das kann man gegen solch ein mitglied wenn er es trotzdem öfter macht?
Erstellt am 07.09.2011 um 20:45 Uhr von blackseven
reden, reden reden............................
Wenn man dagegen vorgehen möchte, wird ein Ergebnis (Urteil), erst nach den nächsten Wahlen feststehen.
Erstellt am 07.09.2011 um 20:49 Uhr von toninoel
@ blackseven
und ausschließen aus dem betriebsrat geht nicht wenn er es immer wieder tut?
Danke für deine antworten
Erstellt am 07.09.2011 um 20:54 Uhr von blackseven
Erstellt am 07.09.2011 um 20:59 Uhr von toninoel
Erstellt am 07.09.2011 um 21:00 Uhr von MonaLisa
@toninoel,
und das ist noch hochgegriffen!
Trotz deines Tones, den du hier anschlägst - hilft tatsächlich nur reden!
Erstellt am 07.09.2011 um 21:10 Uhr von Kölner
@all
Das ist doch eine Unverschämtheit: Da gibt es ein BRM, dass sich erdreistet, interne Dinge (z.B. wer, wann und wie, welche Zulage erhält) anderen weiter zu erzählen.
Jetzt ist 'Leoni in Not'!
Was kann man tun? Er schlägt vor dieses Element aus dem BR auszuschließen - Ihr seht dazu keine Chance. Da kann man doch schon mal ausflippen...
Erstellt am 07.09.2011 um 21:11 Uhr von charlot
.....ich glaube das man nicht die persönlichen prämien der mitarbeiter die bei uns der BR absegnet den anderen mitarbeiter weitergeben darf ....
Also, diese Prämienhöhe muss kein Betriebsgeheimnis sein. Hier könnte u.U. wenn er AN Hans Meier erzählt AN Berta Müller erhät xx€ diese einen verstoß gegen den Datenschutz erklamieren. Wenn aber Berta Müller damit kein Problem hat oder es ggf. in der Kaffeerunde voller Stoöz selbt auch den Koll. erzählt, wäre es noch nicht einmal ein Verstoß gegen den Datenschutz.
U.U gibt es sogar vom AG Listen aus welchen erkennbar ist wer welche Prämien erhält.
Erstellt am 07.09.2011 um 21:24 Uhr von Nikole
@ Kölner
Oder doch Toni Noel?
Erstellt am 08.09.2011 um 08:53 Uhr von rkoch
@Toninoel
Jetzt will ich mal den bösen § ziehen.....
Ihr wollt ihn loshaben? Also lies §23 (1) BetrVG. Dann handle danach, und dann wird Dir das ArbG sagen ob sich das BRM falsch verhalten hat oder nicht.
So einfach ist das.
Erstellt am 08.09.2011 um 09:39 Uhr von Lotte
Toninoel,
mal blöd gefragt: wieso hat der BR was mit den "persönlichen" Prämien zu tun? Geht es um leistungsbezogenes Entgelt, um Akkordzulagen? Aber wieso für jeden einzeln und individuell? Oder hab ich hier was falsch verstanden?
Erstellt am 08.09.2011 um 10:04 Uhr von gironimo
also ich glaube ehrlich gesagt nicht, dass der oft zitierte § 79 BetrVG allein auf Betriebsratssitzungen anzuwenden ist. Schon aus der Tatsache, dass eine BR-Sitzung nichtöffentlich ist kann man doch ableiten, dass es Dinge gibt, die nicht nach außen Dringen sollen.
Die Informationsfreiheit ist nicht unbegrenzt. Es gibt auch schützenswerte Aspekte des BR und dessen Mitglieder selbst. Es kommt also immer darauf an, wie und in welchem Umfang mit Informationen an die Betriebsöffentlichkeit umgegangen werden kann.
Darum bin ich der Meinung, dass hier eine offene Diskussion innerhalb des Betriebsrats eher zielführend ist, als juristische Auseinandersetzungen. Auch Weiterbildung kann u.U. hilfreich sein.
Erstellt am 08.09.2011 um 12:41 Uhr von blackseven
Hat zwar nichts mit diesem Beitrag zu tun, find es nur witzig.
Auschluss ? aus dem BR wegen der Aussage;
„Unterdrücke niemals einen Furz. Er wandert dein Rückgrat hoch in dein Gehirn. Daher kommen dann die Scheiß Ideen.“
LAG Rheinland-Pfalz: Beschluss vom 17.12.2009 - 5 TaBV 16/09
http://www3.justiz.rlp.de/rechtspr/DisplayUrteil.asp?rowguid={54E2DA50-0584-4ADA-9230-473C36437152}