Liebes Forum,

alle Jahre wieder veröffentlicht unser AG eine "Urlaubsrichtlinie" in der er ankündigt das aller Urlaub am Jahresende verfällt. Wir haben immer wieder darauf hingewiesen, dass er das einseitig nicht darf. Es gibt auch noch keine BV dazu. D. h. es gilt das BUrlG. Auch wenn er es gut meint, so sehen wir als BR darin eine Verletzung der Mitbestimmungsrechte aus dem BetrVG. Wir wollen das nun Aktenkundig machen und den AG zur Unterlassung auffordern.

Sehen wir das richtig?

mfg
Thunderelf