Erstellt am 12.05.2018 um 08:00 Uhr von hansimglueck
Nein - einseitig nicht. Dazu muss der BR zustimmen. Siehe dazu auch § 77 BetrVG.
Ich würde nicht zustimmen. Es sei denn die Arbeitszeit - BV enthält goldene Regelungen für die AN.
Erstellt am 12.05.2018 um 09:40 Uhr von kratzbürste
Wie wollt ihr eigentlich in Zukunft euren Aufgaben nach § 80 Abs 1 BetrVG gerecht werden? Vertraut ihr einfach darauf, dass keine Mehrarbeit anfällt oder die 8 Stunden im Durchschnitt eingehalten werden?
Oder denkt ihr, die AT'ler sind ohnehin egal?
Erstellt am 12.05.2018 um 13:38 Uhr von dinely
Hansimglück, hat er durch die Protokollnotiz denn nicht schon zugestimmt? Es war ein Termin zw. GBR und GF, noch zwischen den örtlichen Gremien. Und „goldene“ Regeln- tja, ich schätze definiert ist das noch nicht mal :-(
Kratzbürste, ja ich hoffe eben nicht egal! Ich bin einer der AT‘ler und zudem jetzt bei im Gremium (okay, halb-neu). Wir verlangen von AG die Nachweise über die Arbeitszeiten, die dann jeder AT‘ler selbstständig fortschreiben darf. Willst du darauf hinaus? Meine Kernfrage ist erstmal, ob das denn so wie oben beschrieben rechtsverbindlich durchgeht. Ich sage nein, da mich der GBR nicht vertritt als AN, sondern das örtliche Gremium. Die Frage ist - wie weiter verfahren?
Erstellt am 12.05.2018 um 13:42 Uhr von dinely
Dazu ist vielleicht wichtig: Vertrauensarbeitszeit gab es bei uns schon vorher. Das war in einigen Fällen eben jene Vereinbarung zw. AN und AG auf freiwilliger Basis. Also es ist nicht so, dass uns das Thema zum ersten Mal trifft. Verankert ist in der BV nun das Wahlrecht und in der Protokollnotiz die Ausnahmen...
Erstellt am 12.05.2018 um 13:42 Uhr von dinely
Diese Antwort wurde von "dinely" gelöscht.
Erstellt am 14.05.2018 um 07:50 Uhr von BRHamburg
Versteh ich das richtig, der GBR hat die Arbeitszeit BV ausgehandelt? Wenn ja, wurde er den durch eine Delegierung dazu berechtigt?
Erstellt am 14.05.2018 um 12:45 Uhr von dinely
Ja, hat der GBR. Das wurde auch ordnungsgemäß an ihn delegiert.
Die beiden AN-Gruppen, die KEIN Wahlrecht haben sollen (also Vertrauensarbeitszeit ja oder nein), wurden aber nur einer Protokollnotiz erwähnt. Das steht nicht in der GBV, sondern es liegt eben nur diese Protokollnotiz der letzten Abstimmung zw. AG und BR vor.
Zählt das auch?!
Erstellt am 15.05.2018 um 06:17 Uhr von BRHamburg
Und diese Protokollnotiz wurde auch vom GBR ausgehandelt? Oder hat die GBV eine Öffnungsklausel das der örtliche BR noch einzelne Punkte verhandeln kann.
Erstellt am 31.05.2018 um 23:01 Uhr von dinely
Es war ein Protokoll der letzten Abstimmung zw. GBR und GF. Das wurde auch in dieser Abstimmung zw. beiden Parteien so beschlossen. Eine Öffnungsklausel ist mir nicht bekannt - das örtl. Gremium hat per Beschlussfassung dem GBR die Verhandlungen übertragen, bereits 2017.