Hallo,

wir haben kürzlich eine BV verabschiedet. In dieser ist auch geregelt, dass die außertariflich bezahlten MA Vertrauensarbeitszeit haben sollen. Allerdings nur bei Neueinstellungen.

Nun haben wir ja aber Bestandsmitarbeiter, die auch außertariflich bezahlt werden. Jeder Betroffene, der bis zu Tag X schon im Unternehmen war, soll ein Wahlrecht bekommen und kann sich für oder gegen die Vertrauensarbeitszeit entscheiden.

Zwei Gruppen, beide außertariflich bezahlt und aber auch vertreten vom BR, wurden von dem Wahlrecht ausgenommen. Dazu liegt eine Protokollnotiz der letzen Abstimmung zw. AG und BR vor.

Darf der AG dieser lt. Protokollnotiz ausgenommen Gruppe MA einseitig somit die Vertrauensarbeitszeit „aufzwingen“?

Ich danke euch...