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Vertrauensarbeitszeit einseitig von AG?

D
dinely
Jun 2018 bearbeitet

Hallo,

wir haben kürzlich eine BV verabschiedet. In dieser ist auch geregelt, dass die außertariflich bezahlten MA Vertrauensarbeitszeit haben sollen. Allerdings nur bei Neueinstellungen.

Nun haben wir ja aber Bestandsmitarbeiter, die auch außertariflich bezahlt werden. Jeder Betroffene, der bis zu Tag X schon im Unternehmen war, soll ein Wahlrecht bekommen und kann sich für oder gegen die Vertrauensarbeitszeit entscheiden.

Zwei Gruppen, beide außertariflich bezahlt und aber auch vertreten vom BR, wurden von dem Wahlrecht ausgenommen. Dazu liegt eine Protokollnotiz der letzen Abstimmung zw. AG und BR vor.

Darf der AG dieser lt. Protokollnotiz ausgenommen Gruppe MA einseitig somit die Vertrauensarbeitszeit „aufzwingen“?

Ich danke euch...

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Community-Antworten (8)

H
hansimglueck

12.05.2018 um 10:00 Uhr

Nein - einseitig nicht. Dazu muss der BR zustimmen. Siehe dazu auch § 77 BetrVG.

Ich würde nicht zustimmen. Es sei denn die Arbeitszeit - BV enthält goldene Regelungen für die AN.

K
kratzbürste

12.05.2018 um 11:40 Uhr

Wie wollt ihr eigentlich in Zukunft euren Aufgaben nach § 80 Abs 1 BetrVG gerecht werden? Vertraut ihr einfach darauf, dass keine Mehrarbeit anfällt oder die 8 Stunden im Durchschnitt eingehalten werden?
Oder denkt ihr, die AT'ler sind ohnehin egal?

D
dinely

12.05.2018 um 15:38 Uhr

Hansimglück, hat er durch die Protokollnotiz denn nicht schon zugestimmt? Es war ein Termin zw. GBR und GF, noch zwischen den örtlichen Gremien. Und „goldene“ Regeln- tja, ich schätze definiert ist das noch nicht mal :-(

Kratzbürste, ja ich hoffe eben nicht egal! Ich bin einer der AT‘ler und zudem jetzt bei im Gremium (okay, halb-neu). Wir verlangen von AG die Nachweise über die Arbeitszeiten, die dann jeder AT‘ler selbstständig fortschreiben darf. Willst du darauf hinaus? Meine Kernfrage ist erstmal, ob das denn so wie oben beschrieben rechtsverbindlich durchgeht. Ich sage nein, da mich der GBR nicht vertritt als AN, sondern das örtliche Gremium. Die Frage ist - wie weiter verfahren?

D
dinely

12.05.2018 um 15:42 Uhr

Dazu ist vielleicht wichtig: Vertrauensarbeitszeit gab es bei uns schon vorher. Das war in einigen Fällen eben jene Vereinbarung zw. AN und AG auf freiwilliger Basis. Also es ist nicht so, dass uns das Thema zum ersten Mal trifft. Verankert ist in der BV nun das Wahlrecht und in der Protokollnotiz die Ausnahmen...

B
BRHamburg

14.05.2018 um 09:50 Uhr

Versteh ich das richtig, der GBR hat die Arbeitszeit BV ausgehandelt? Wenn ja, wurde er den durch eine Delegierung dazu berechtigt?

D
dinely

14.05.2018 um 14:45 Uhr

Ja, hat der GBR. Das wurde auch ordnungsgemäß an ihn delegiert.

Die beiden AN-Gruppen, die KEIN Wahlrecht haben sollen (also Vertrauensarbeitszeit ja oder nein), wurden aber nur einer Protokollnotiz erwähnt. Das steht nicht in der GBV, sondern es liegt eben nur diese Protokollnotiz der letzten Abstimmung zw. AG und BR vor.

Zählt das auch?!

B
BRHamburg

15.05.2018 um 08:17 Uhr

Und diese Protokollnotiz wurde auch vom GBR ausgehandelt? Oder hat die GBV eine Öffnungsklausel das der örtliche BR noch einzelne Punkte verhandeln kann.

D
dinely

01.06.2018 um 01:01 Uhr

Es war ein Protokoll der letzten Abstimmung zw. GBR und GF. Das wurde auch in dieser Abstimmung zw. beiden Parteien so beschlossen. Eine Öffnungsklausel ist mir nicht bekannt - das örtl. Gremium hat per Beschlussfassung dem GBR die Verhandlungen übertragen, bereits 2017.

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