Einseitige Auszahlung von Überstunden
Darf der Arbeitgeber per Rundumschlag Überstunden an die Mitarbeiter auszahlen, es sind Beschwerden beim Betriebsrat eingegangen, da viele Mitarbeiter über Freizeitausgleich die Überstunden abbauen wollen. Das ganze ist erfolgt aufgrund einer neuen Betriebsvereinbarung, die Auszahlung der Überstunden ist nicht Gegenstand der Betriebsvereinbarung. Nun stellt sich die Frage was kann der Betriebsrat da am besten machen?
Community-Antworten (1)
18.10.2018 um 09:34 Uhr
was sagt denn die BV zu Überstunden genau?
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