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Minusstunden bei einseitiger Schichtabsage durch AG

H
Haseundigel
Jan 2018 bearbeitet

Hallo,

ich habe eine Frage. Wir hatten am 3. Dez. geschlossen. Die Ansage kam vom obersten Chef, wegen der Unwetterwarnug und dem Glatteis. Es wurde den MA am 2. 12. mitgeteilt. Die MA hätten wohl arbeiten kommen können um Minusstunden zu vermeiden, aber dieses ist 1. nicht allen MA mitgeteilt worden und 2. war niemand da, der die Firma hätte aufschließen können. Nun haben die MA alles Minusstunden für diesen Tag. Laut Aussage einer Kollegin muß der AG aber den Lohn fortzahlen, darf also keine Minusstunden berechnen, da es eine einseitige Schichtabsage war. Außerdem ist der BR gar nicht gehört worden. Ist das so richtig?? Und wenn ja, welchen § betrifft das? Danke im vorraus und frohe Festtage

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Community-Antworten (5)

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paula

22.12.2010 um 12:00 Uhr

§ 616 BGB und sie werden geholfen

W
wahlvst

22.12.2010 um 12:08 Uhr

hier dürfte wohl der § 615 BGB vorliegen

P
paula

22.12.2010 um 12:21 Uhr

upps zu schnell getippt.... natürlich § 615 BGB

H
Haseundigel

22.12.2010 um 12:25 Uhr

vielen Dank für die schnellen Antworten

N
niemand

22.12.2010 um 15:30 Uhr

Wer war denn dort und hat seine Arbeitskraft angeboten? War die Firma wirklich verschlossen?

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