Erstellt am 03.03.2006 um 19:55 Uhr von Kölner
Da müsste ich den Sinn verstehen und/oder mehr an Einzelheiten wissen.
Erstellt am 03.03.2006 um 20:04 Uhr von Locke
Der Sinn besteht darin, das der Arbeitgeber den Kollegen mit Schulpflichtigen Kindern nur zwei Wochenn Sommerurlaub in der Hauptferienzeit gewähren will. Aus angeblichen Betrieblichen Interessen. Wir aber sagen die Kollegen müssen mindestens drei Wochen bekommen, da es der einzige gemeinsamme Famielenurlaub ist.
Gruß Locke
Erstellt am 03.03.2006 um 20:12 Uhr von Kölner
Dann würde ich als BR mit dem AG mal ins "Rennen" gehen und anfangen eine BV zu stricken. Was sind denn die Gründe für die Ablehnung?
Erstellt am 03.03.2006 um 20:23 Uhr von Locke
Die Gründe, wie sollte es anders sein sind natürlich die Kosten!!
In der Vergangenheit stellten wir Leihkräfte oder Studenten ein aber um Kosten zu sparen soll dies nun nicht mehr gemacht werden.
Die zeit um mit dem AG ins rennen zu gehen und eine BV zu stricken ist natürlich schon sehr knapp. Aber mal schauen. Vielen dank für dein Interesse.
Gruß Locke
Erstellt am 03.03.2006 um 20:31 Uhr von Kölner
Dann würde ich auch noch das § 7 BUrlG zitieren....