Hallo Gemeinde,
In unserer Firma ,besonders im Lagerbereich ist das tragen von Sicherheitsschuhe Pflicht. Sehr oft wird beobachtet, dass sich viele Mitarbeiter dieser Pflicht widersetzen. Auch Fremdfirmen ,betreten ohne Sicherheitsschuhe das Lager.
Einen Sicherheitsbeauftragten haben wir im Unternehmen ,sogar für den Bereich Lager. Und nach § 22 Abs 2 SGB VII , fällt genau dieses in sein Aufgabengebiet ( Sicherheitsbeauftragter)
Und wir als BR haben lt. § 89 Abs1 BetrVG Arbeitsschutz und Gesundheitsschutz auch einen grossen Anteil. Und nach § 87 Abs 1 Nr 7 volle Mitbestimmungsrecht.

Wie könnte man als BR vorgehen, erstmals.
Sollten wir da handeln? Müssen wir da handeln? Oder ist dies Sache des Sicherheitsbeauftragten und AG.
Wir als BR haben uns überlegt ,das wir erstmal den Sicherheitsbeauftragten formell an seine Tätigkeit erinnern und an seine Sorgfaltspflicht ,oder wäre das eher Kontraproduktiv.
Ich danke euch schonmal für die Antworten