Erstellt am 06.10.2016 um 19:51 Uhr von pummelfee
Hallo vondraußen,
nach meiner Erfahrung sind eure Überlegungen richtig. Arbeitsschutz ist Sache des Arbeitgebers. Wenn ihr dort tätig sein wollt, wendet Euch an den Sicherheitsbeauftragten oder meldet eure Kritik innerhalb des Arbeitsschutzausschusses an. Sorgt der Arbeitgeber nicht für Abhilfe wird es schwierig, denn dann müsstet ihr offiziell werden, d.h. die BG oder die Gewerbeaufsicht auf den Mangel aufmerksam machen, was auch nicht witzig ist, denn gewöhnlich empfindet der AG dies als Affront.
Nachtrag: Gewöhnlich reagiert der AG, wenn man darüber spricht, denn niemand will sich gerne Verletzung der Sorgfaltspflicht vorwerfen lassen, was im Unfallfall auch sehr teuer für das Unternehmen werden kann. Also: Mangel anzeigen (im Sinne von aufmerksam machen)
Erstellt am 07.10.2016 um 07:49 Uhr von Zappelmann
Halten sich denn der Arbeitgeber und seine Vasallen selbst an die Pflicht, Schutzschuhe zu tragen? Wenn sie das schon schlecht vorleben, wird es echt schwierig.
Wir hatten seinerzeit für ALLE in der Firma Schutzschuhe besorgt, nicht nur, wer vielleicht mal ins Lager muss sondern auch für die, die das vielleicht nicht müssen. Gerade die stehen dann plötzlich da und haben keine an und wollen vielleicht einen heranrollenden Stapler aufhalten ... alles schon erlebt.
Wir hatten viel Publikumsverkehr, Abholer, Kraftfahrer, etc, da war alles dabei, von vorbildlich bis uneinsichtig. Die Uneinsichtigen bekamen eben nichts, außer die Mitteilung, sie möchten sich bitte vorschriftsmäßig kleiden. Dazu der Hinweis, wo Schuhe in passender Größe stehen, einschließlich Desinfektionsspray.
Zur Rolle des Sicherheitsbeauftragten. Die ist nicht so überragend, wie von manchem gedacht. Er hat in diesem Sinne keine Verantwortung. Er weist auf den Mangel hin und damit hat sich das für ihn erledigt, er ist auch nicht zur Verantwortung zu ziehen. Die Verantwortung tragen der AG und seine untergeordneten Leiter.
Das ist nicht zu verwechseln mit der Sicherheitsfachkraft, deren Kompetenzen viel weiter gehen.
Aber auch diese ist nur beratend für den AG tätig.
Erstellt am 07.10.2016 um 09:42 Uhr von Pjöööng
Was steht denn dazu in Eurer Gefährdungsanalyse? Und welche Maßnahmen sind dort festgelegt?
Erstellt am 08.10.2016 um 19:52 Uhr von vondraußen
Habe noch nichts davon gehört, dass es so etwas bei uns jemals gab. Wird das von der BG veranlasst, oder sollten das wir vom BR veranlassen. Oder ist es dem Sicherheitsbeauftragter zugewiesen?
Erstellt am 08.10.2016 um 20:07 Uhr von Pjöööng
Verantwortlich ist der Arbeitgeber, aberauch derBRsollte sichhier nicht einfach raushalten.
https:www.gesetze-im-internet.de/bundesrecht/arbschg/gesamt.pdf
Erstellt am 08.10.2016 um 22:02 Uhr von vondraußen
Danke!
Werden wir mal bei der nächsten Sitzung besprechen