Sicherheitsschuhe
Hallo Gemeinde, In unserer Firma ,besonders im Lagerbereich ist das tragen von Sicherheitsschuhe Pflicht. Sehr oft wird beobachtet, dass sich viele Mitarbeiter dieser Pflicht widersetzen. Auch Fremdfirmen ,betreten ohne Sicherheitsschuhe das Lager. Einen Sicherheitsbeauftragten haben wir im Unternehmen ,sogar für den Bereich Lager. Und nach § 22 Abs 2 SGB VII , fällt genau dieses in sein Aufgabengebiet ( Sicherheitsbeauftragter) Und wir als BR haben lt. § 89 Abs1 BetrVG Arbeitsschutz und Gesundheitsschutz auch einen grossen Anteil. Und nach § 87 Abs 1 Nr 7 volle Mitbestimmungsrecht.
Wie könnte man als BR vorgehen, erstmals. Sollten wir da handeln? Müssen wir da handeln? Oder ist dies Sache des Sicherheitsbeauftragten und AG. Wir als BR haben uns überlegt ,das wir erstmal den Sicherheitsbeauftragten formell an seine Tätigkeit erinnern und an seine Sorgfaltspflicht ,oder wäre das eher Kontraproduktiv. Ich danke euch schonmal für die Antworten
Community-Antworten (6)
06.10.2016 um 21:51 Uhr
Hallo vondraußen,
nach meiner Erfahrung sind eure Überlegungen richtig. Arbeitsschutz ist Sache des Arbeitgebers. Wenn ihr dort tätig sein wollt, wendet Euch an den Sicherheitsbeauftragten oder meldet eure Kritik innerhalb des Arbeitsschutzausschusses an. Sorgt der Arbeitgeber nicht für Abhilfe wird es schwierig, denn dann müsstet ihr offiziell werden, d.h. die BG oder die Gewerbeaufsicht auf den Mangel aufmerksam machen, was auch nicht witzig ist, denn gewöhnlich empfindet der AG dies als Affront.
Nachtrag: Gewöhnlich reagiert der AG, wenn man darüber spricht, denn niemand will sich gerne Verletzung der Sorgfaltspflicht vorwerfen lassen, was im Unfallfall auch sehr teuer für das Unternehmen werden kann. Also: Mangel anzeigen (im Sinne von aufmerksam machen)
07.10.2016 um 09:49 Uhr
Halten sich denn der Arbeitgeber und seine Vasallen selbst an die Pflicht, Schutzschuhe zu tragen? Wenn sie das schon schlecht vorleben, wird es echt schwierig. Wir hatten seinerzeit für ALLE in der Firma Schutzschuhe besorgt, nicht nur, wer vielleicht mal ins Lager muss sondern auch für die, die das vielleicht nicht müssen. Gerade die stehen dann plötzlich da und haben keine an und wollen vielleicht einen heranrollenden Stapler aufhalten ... alles schon erlebt. Wir hatten viel Publikumsverkehr, Abholer, Kraftfahrer, etc, da war alles dabei, von vorbildlich bis uneinsichtig. Die Uneinsichtigen bekamen eben nichts, außer die Mitteilung, sie möchten sich bitte vorschriftsmäßig kleiden. Dazu der Hinweis, wo Schuhe in passender Größe stehen, einschließlich Desinfektionsspray.
Zur Rolle des Sicherheitsbeauftragten. Die ist nicht so überragend, wie von manchem gedacht. Er hat in diesem Sinne keine Verantwortung. Er weist auf den Mangel hin und damit hat sich das für ihn erledigt, er ist auch nicht zur Verantwortung zu ziehen. Die Verantwortung tragen der AG und seine untergeordneten Leiter. Das ist nicht zu verwechseln mit der Sicherheitsfachkraft, deren Kompetenzen viel weiter gehen. Aber auch diese ist nur beratend für den AG tätig.
07.10.2016 um 11:42 Uhr
Was steht denn dazu in Eurer Gefährdungsanalyse? Und welche Maßnahmen sind dort festgelegt?
08.10.2016 um 21:52 Uhr
Habe noch nichts davon gehört, dass es so etwas bei uns jemals gab. Wird das von der BG veranlasst, oder sollten das wir vom BR veranlassen. Oder ist es dem Sicherheitsbeauftragter zugewiesen?
08.10.2016 um 22:07 Uhr
Verantwortlich ist der Arbeitgeber, aberauch derBRsollte sichhier nicht einfach raushalten.
https:www.gesetze-im-internet.de/bundesrecht/arbschg/gesamt.pdf
09.10.2016 um 00:02 Uhr
Danke! Werden wir mal bei der nächsten Sitzung besprechen
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