Erstellt am 22.10.2007 um 09:29 Uhr von Sternburg
Oha! Verstehe ich das richtig: nicht allen Mitarbeitern im Produktionsbereich werden die vorgeschriebenen Arbeitschutzmittel zur Verfügung gestellt?
Du fragst, ob Du als BR vom AG verlangen kannst...
§ 80 BetrVG: Der BR hat folgende allgemeine Aufgaben:
1. darüber zu wachen, dass die zugunsten der AN geltenden gesetze, Verordnungen, Unfallverhütungsvorschriften, Tarifverträge und Betriebsvereinbarungen durchgeführt werden;
2. Maßnahmen, die dem betrieb und der Belegschaft dienen, beim Arbeitgeber zu beantragen;
...
9. Maßnahmen des Arbeitsschutzes und des betrieblichen Umweltschutzes zu fördern.
Wieviele JA's brauchst Du noch? ;-)
Was sagt denn die Berufsgenossenschaft dazu? Ich denke, das sollte Eure erste Anlaufstelle sein.
Erstellt am 22.10.2007 um 09:46 Uhr von ridgeback
@Reeba,
die UVV müssen doch in eurem Betrieb aushängen. Lies mal nach welche pers. Schutzausrüstung in eurer Branche vorgeschrieben sind, die dann wiederum vom AG gestellt werden müssen.
Erstellt am 22.10.2007 um 09:49 Uhr von Reeba
Hallo,
@ridgeback
finde ich in den UVV die Vorschriften für alle Mitarbeiter im Betrieb, denn die Arbeitsplätze sind ja sehr verschieden. Werde mich gleich mal auf den Weg machen.
@Sternburg
Ich weiß ja nicht, ob die Schuhe für alle MA vorgeschrieben sind. Ich meine nicht, lediglich festes Schuhwerk ist vorgeschrieben. BG ist ein guter Tip.
Danke erstmal dafür.
Erstellt am 22.10.2007 um 09:56 Uhr von ridgeback
@Reeba,
..zumindest für wen sie vorgeschrieben sind.
Der Betriebsrat hat nach § 87 Absatz 1 Nr. 7 BetrVG das
Recht zur Mitbestimmung, wenn die Verhütung von Arbeitsunfällen und Berufskrankheiten oder der betriebliche Gesundheitsschutz geregelt werden sollen
Erstellt am 22.10.2007 um 10:07 Uhr von Edelweis
@reeba
für alle Arbeitsplätze muss eine Gefährdungsbeurteilung durchgeführt werden. Daraus ergibt sich zumeist auch die Notwendigkeit der Schutzausrüstung. (§5 ArbSchG-Arbeitsschutzgesetz). Eventuell könntet Ihr auch die Fachkraft für Arbeitssicherheit befragen. Die muß es lt. Arbeitssicherheitsgesetz auch in Eurem Betrieb geben.
Erstellt am 22.10.2007 um 10:12 Uhr von pirat
@Reeba
kann mich meinen *Vorschreibern* nur anschließen...
http://bundesrecht.juris.de/arbschg/__3.html
was sagt den euer Sicherheitsbeauftragter...
Unternehmer haben in Betriebsstätten mehr als 35 Beschäftigten einen Sicherheitsbeauftragten nach § 20 BGV A 1 zu bestellen. Dabei ist der Betriebsrat
zu beteiligen.
Gemäß § 11 Arbeitssicherheitsgesetz (ASiG) hat der Arbeitgeber einen Arbeitsschutzausschuss zu bilden (§ 11 ASiG), der sich zusammen setzt aus:
dem Arbeitgeber oder einem von ihm Beauftragten,
zwei vom Betriebsrat bestimmten Betriebsratsmitgliedern,
Betriebsärzten,
Fachkräften für Arbeitssicherheit und
Sicherheitsbeauftragten.
.........jede Menge Arbeit für den BR , allso *packt*es an.
Erstellt am 22.10.2007 um 10:35 Uhr von Reeba
Hallo,
die Paragraphen, die greifen im BetrVG sind mir schon bekannt.
Habe nun in den Betriebsanweisungen nachgeschaut. Selbst bei den Fluförderfahrzeugen steht nichts, dass Sicherheitsschuhe getragen werden müssen. Ausschließlich die MA, die mit Lacken in Verbindung kommen, müssen die Schuhe tragen.
Aber es ging mir eigentlich auch darum, ob der AG verplichtet werden kann, allen MA im Betrieb Sicherheitsschuhe zur Verfügung zu stellen.
MBR ist schon klar, aber ich suche ein Urteil oder ähnliches.
Aber ok, meine nächste Anfrage wird an die BG gehen.
Gruß.
Erstellt am 22.10.2007 um 10:49 Uhr von betriebsratten
@ Pirat
Der SicherheitsBEAUFTRAGTE hat dazu nicht viel zu sagen...nur die SicherheitsFACHKRAFT
Erstellt am 22.10.2007 um 10:54 Uhr von ridgeback
@Reeba
Bei konkreter Gefahr sind Schutzschuhe Pflicht! Die BGR 191 (Benutzung von Fuß- und Beinschutz) weist klar darauf hin, dass eine Gefährdung nicht unbedingt an bestimmte Tätigkeiten oder Berufe gebunden ist. Vielmehr besteht sie immer dann, wenn mit Fußverletzungen zu rechnen ist. Berücksichtige die genaue Art und den Umfang der Gefährdungen, Gefährdungsdauer und persönliche Voraussetzungen der Beschäftigten. Gibt es z.B. die Möglichkeit, dass jemandem ein schwerer Gegenstand auf den Fuß fällt? Dann muss der Arbeitgeber allen Mitarbeitern, die den Gefahrenbereich betreten, die erforderlichen Sicherheitsschuhe zur Verfügung stellen.
Erstellt am 22.10.2007 um 10:58 Uhr von pirat
Ahoi, be-ratte,
lass dass nicht meinen BR Kollegen hören....
Empfehlungslektüre gefällig?......
http://www.bge.de/asp/dms.asp?url=/bge/m113/m113.htm#1.2.3
Erstellt am 22.10.2007 um 11:39 Uhr von Reeba
Danke ridgeback und pirat.
Genau diese Antwort brauchte ich :)
Vielen Dank für die Hilfe und euch einen schönen Tag.
Gruß.