W.A.F. LogoSeminare

Sicherheitsschuhe

A
Agrippina
Apr 2024 bearbeitet

Da die Beiträge zu den Sicherheitsschuhen alle schon älter sind, möchte ich gerne wissen ob sich zu der Zahlung einer Pauschale, die unser AG mit € 75,-- nur zahlen möchte, etwas geändert hat. Darf er einfach einen Betrag vorschreiben? Was ist, wenn ein MA einen speziellen Schuh benötigt, weil er Probleme mit den Füßen hat? Außerdem soll jeder Ma seine Schuhe selber irgendwo kaufen. Ist auch das in Ordnung? Danke für Antworten.

351010

Community-Antworten (10)

J
jutti1965

12.04.2024 um 15:47 Uhr

Hallo, Schutzausrüstung muss der AG bezahlen wenn er diese vorschreibt. Und zwar vollständig. Wenn ein MA spezielle Schuhe braucht ,wegen einlagen ect. muss er auch diese Kosten übernehmen, wenn eine Behinderung anerkannt ist oder droht kann die DRV Zuschüsse geben oder die kosten ganz übernehmen. Teilhabe am Arbeitsleben nennt sich das, die Formulare gibt's bei der Rentenversicherung.

R
RudiRadeberger

12.04.2024 um 16:43 Uhr

Er kann aber einen Betrag ansetzen, mit dem ein Paar Schuhe als "vollständig bezahlt" gilt, um dieser Anforderung nachzukommen.

Macht auch Sinn, denn sonst würden Lacoste und Co sofort Sicherheitsschuhe produzieren...

K
Kucki

12.04.2024 um 17:27 Uhr

Für den der in der Lage ist, dass von @jutti1965 korrekt gepostete auch so eizuordnen, macht dein nur Platz verschwendendes überhaupt keinen Sinn. Es ist einfach nur Flüssiger als Flüssig.

Siehe hier: § 2 PSA-BV

Information Sofern am Arbeitsplatz Schutzausrüstung zu tragen ist, hat der Arbeitgeber die PSA-Benutzungsverordnung (PSA-BV) zu beachten.

Der Arbeitgeber darf nach § 2 Abs. 1 PSA-BV nur persönliche Schutzausrüstungen auswählen und den Beschäftigten bereitstellen, die den Anforderungen der Verordnung über das Inverkehrbringen von persönlichen Schutzausrüstungen entsprechen, Schutz gegenüber der zu verhütenden Gefährdung bieten, ohne selbst eine größere Gefährdung mit sich zu bringen, und für die am Arbeitsplatz gegebenen Bedingungen geeignet sind und den ergonomischen Anforderungen und den gesundheitlichen Erfordernissen der Beschäftigten entsprechen.

Persönliche Schutzausrüstungen müssen den Beschäftigten individuell passen. Sie sind grundsätzlich für den Gebrauch durch eine Person bestimmt. Erfordern die Umstände eine Benutzung durch verschiedene Beschäftigte, hat der Arbeitgeber dafür zu sorgen, dass Gesundheitsgefahren oder hygienische Probleme nicht auftreten (§ 2 Abs. 2 PSA-BV).

Werden mehrere persönliche Schutzausrüstungen gleichzeitig von einer oder einem Beschäftigten benutzt, muss der Arbeitgeber diese Schutzausrüstungen so aufeinander abstimmen, dass die Schutzwirkung der einzelnen Ausrüstungen nicht beeinträchtigt wird (§ 2 Abs. 3 PSA-BV).

Schließlich muss der Arbeitgeber durch Wartungs-, Reparatur- und Ersatzmaßnahmen sowie durch ordnungsgemäße Lagerung dafür Sorge tragen, dass die persönlichen Schutzausrüstungen während der gesamten Benutzungsdauer gut funktionieren und sich in einem hygienisch einwandfreien Zustand befinden (§ 2 Abs. 4 PSA-BV).

Er kann hier zwar versuchen Günstig einzukaufen aber nicht Billig. Und begrenzen oder einen Rahmen vorgeben darf er schon garnicht. Leider keine 6, sondern Klasse wiederholen.

R
RudiRadeberger

12.04.2024 um 17:50 Uhr

Wie niveauvoll...

Der weit verbreitete Grenzbetrag des AG (bei uns 100 Euro) ist selbstredend keine Pflicht, sondern ermöglicht es dem AN, seine Auswahl innerhalb dieses Rahmens frei zu wählen und den am Besten für ihn passenden Schuh rauszusuchen.

Die Alternative wäre das Bereitstellen einer über den Mengenrabatt günstigen Schuhversion in allen Größen. Also nix mehr freie Auswahl.

Von daher wäre neben einer zivilisierten Tonart auch ein wenig Weitblick nicht hinderlich.

K
Kucki

12.04.2024 um 18:48 Uhr

▶Wie niveauvoll...◀

Ja, ich bin leider aktuell etwas auf Krawall ausgerichtet. Und wenn ich Lesen muss, was hier einige so von sich geben, wird sich das auch nicht so schnell bessern.

Und leider schreibst du schon wieder Unfug und grenzt es dann gleich wieder ein.

▶Der weit verbreitete Grenzbetrag des AG (bei uns 100 Euro) ist selbstredend keine Pflicht, ◀ Woher weißt du, wie hoch ein hier verbreiteter Grenzbetrag ist? Oder es einen solchen überhaupt gibt? Hast du es gemacht wie der Anzeigenmeister aus dem Harz, der mit dem Radle durchs Ländle fährt und überall mal mindestens eine Anzeige platzieren will oder alle Firmen per E-Mail genervt?

▶Von daher wäre neben einer zivilisierten Tonart auch ein wenig Weitblick nicht hinderlich.◀ Sorry, - Krawallspiegel sinkt langsam – aber wenn ich so -- ich sag jetzt mal -- einer Phantasie entsprungenes in einem BR-Forum lese, schränkt sich mein mir zur Verfügung stehender Weitblick doch sehr stark ein.

Weitblick an Tag zu legen hat auch nichts damit zu tun, einem AG hier freie Entscheidungsrechte einzuräumen oder zu beschneiden. Dieser hat schlicht und einfach seine Normen zu erfüllen und gut ist es.

Und ja, ich kenne zur Genüge Versuche von AG, hier etwas billiger davonzukommen. Das dieses auch zum Thema Psychische Belastungen der Angestellten gehört, nur mal so nebenbei.

M
Moreno

12.04.2024 um 22:42 Uhr

Rudi der Kucki versteht es nicht ist also vergebene Liebesmüh etwas zu erklären!

L
Laloopsy

13.04.2024 um 12:51 Uhr

Ist ja eine Tolle Eigenschaft, wie man sich selbst als kleines dümmchen mit über dem eigenen IQ liegenden Ansprüchen Outen kann.

K
Kehler

15.04.2024 um 12:38 Uhr

"Ja, ich bin leider aktuell etwas auf Krawall ausgerichtet. Und wenn ich Lesen muss, was hier einige so von sich geben, wird sich das auch nicht so schnell bessern."

Es steht dir frei das Forum zu verlassen.

J
jutti1965

15.04.2024 um 14:32 Uhr

Sicherheitsschuhe müssen ja auch ,je nach Arbeitsplatz, gewisse Anforderungen erfüllen. Gibt der AG vor was die Schuhe "können" müssen? Bei uns wurde das so geregelt dass eine Firma kam die bei jedem MA die Füße vermessen hat und jeder seinen persönlichen Schuhpass bekam. Einmal im Jahr werden dann neue Schuhe für jeden bestellt. Für neue MA gibt es erstmal welche nach seiner Schuhgröße bis die Fußvermesser wieder kommen. In der Regel alle 2 Jahre. Läuft prima so. ?

M
Muschelschubser

15.04.2024 um 14:41 Uhr

"Für den der in der Lage ist, dass von @jutti1965 korrekt gepostete auch so eizuordnen, macht dein nur Platz verschwendendes überhaupt keinen Sinn. Es ist einfach nur Flüssiger als Flüssig."

"Leider keine 6, sondern Klasse wiederholen."

"Ist ja eine Tolle Eigenschaft, wie man sich selbst als kleines dümmchen mit über dem eigenen IQ liegenden Ansprüchen Outen kann. "

Wow. Und da wundert man sich ernsthaft, wenn Querverweise zum Tagträumer gezogen werden? Wenn Ihr Euch von unserem Troll vom Dienst positiv abgrenzen wollt, warum schreibt Ihr dann nicht auch so? Handelt es sich am Ende vielleicht doch um eine Personalunion?

Kindergarten hier...

Ihre Antwort