Erstellt am 18.04.2017 um 23:29 Uhr von Lennebub
Arbeitsschuhe sind leider immer ein Thema.
Dabei bekommt man schon für etwa 60-80€ brauchbare (ist jetzt niedrig angesetzt)
Aber ich möchte mal aus dem Arbeitsschutzgesetz zitieren:
Gesetz über die Durchführung von Maßnahmen des Arbeitsschutzes zur Verbesserung der Sicherheit und des Gesundheitsschutzes der Beschäftigten bei der Arbeit (Arbeitsschutzgesetz - ArbSchG)
§ 3 Grundpflichten des Arbeitgebers
(1) Der Arbeitgeber ist verpflichtet, die erforderlichen Maßnahmen des Arbeitsschutzes unter Berücksichtigung der Umstände zu treffen, die Sicherheit und Gesundheit der Beschäftigten bei der Arbeit beeinflussen. Er hat die Maßnahmen auf ihre Wirksamkeit zu überprüfen und erforderlichenfalls sich ändernden Gegebenheiten anzupassen. Dabei hat er eine Verbesserung von Sicherheit und Gesundheitsschutz der Beschäftigten anzustreben.
(2) Zur Planung und Durchführung der Maßnahmen nach Absatz 1 hat der Arbeitgeber unter Berücksichtigung der Art der Tätigkeiten und der Zahl der Beschäftigten
1.
für eine geeignete Organisation zu sorgen und die erforderlichen Mittel bereitzustellen sowie
2.
Vorkehrungen zu treffen, daß die Maßnahmen erforderlichenfalls bei allen Tätigkeiten und eingebunden in die betrieblichen Führungsstrukturen beachtet werden und die Beschäftigten ihren Mitwirkungspflichten nachkommen können.
(3) Kosten für Maßnahmen nach diesem Gesetz darf der Arbeitgeber nicht den Beschäftigten auferlegen.
Zitat Ende.
Selbst wenn dein Bekannter im Büro arbeitet kann ich mir nicht vorstellen das er keine Sicherheitsschuhe brauch, sonst dürfte er ja nie so in die Werkstatt.
Die Berufsgenossenschaft empfiehlt, die Arbeitsschuhe spätestens nach einem Jahr auszutauschen.
Das gilt natürlich auch für Orthopädiesche,
die Verordnung wird ja irgendwo eingereicht (Rentenamt? Bg? Krankenkasse? wahtever) jedenfalls dürfen auch hier keine Kosten, für euch;) , entstehen.
Auch interessant:
§2 PSA-Benutzungsverordnung und
Nr. 3.3.4 DGUV Regel 112-191 - Benutzung von Fuß- und Knieschutz (bisher: BGR 191)
Ansonsten mal das Bundesamt für Arbeitsschutz anrufen und um Beratung Info's bitten. ?
Erstellt am 21.04.2017 um 07:34 Uhr von ickederdicke
Arbeitsschuhe für spezielle individuelle Anpassung, hier fragt einfach mal bei dem nächsten Orthopädieschuhmacher. Der AG zahlt nur anteilig die Kosten des Standartschuhes, den Rest zahlt z.B. die Arge ( unter 15 Jahre Beitragspflichtig gearbeitet ) oder die Rentenversicherung ( über 15 J.). Den Papierkrieg übernimmt bei uns der Orthopädieschuhmacher.