Erstellt am 24.03.2015 um 22:43 Uhr von metallica
Der AG zahlt nur die Sicherheitsfunktion, aber die gesetzliche Rentenversicherung springt bei der Differenz ein. Hier eine Übersicht, den Rest kannst du selbst ergoogeln:
http://etf.bgetem.de/htdocs/r30/vc_shop/bilder/firma53/m_006_a04-2012.pdf
Erstellt am 25.03.2015 um 07:04 Uhr von Dezibel
> Der AG zahlt nur die Sicherheitsfunktion, ...
Was kostet so eine Sicherheitsfunktion?
Du lässt Dir das vom Orthopäden bestätigen, dass Du diese Schuhe brauchst und gehst mit dem Zettel zum Arbeitgeber. Er muss die gesamten Kosten tragen.
Wenn er es nicht glaubt, kann er ja mal bei der zuständigen BG nachfragen.
Mein AG versuchte anfangs auch, das Arbeitsamt mit ins Boot zu nehmen, aber irgendwie haben die sich an den Kopf gegriffen.
Erstellt am 25.03.2015 um 07:21 Uhr von ickederdicke
@Dezibel, metallica´s Aussage ist die korrekte.Du irrst leider.
Der AG trägt nur die Kosten für einen Standart Sicherheitsschuh.Soweit so gut ----
Die darüber hinausgehenden Kosten trägt entweder die Rentenversicherung ( falls der MA schon über 15 Jahre beitragspflichtig arbeitet, unter 15 Jahren ist das Arbeitsamt in der Pflicht).
Die guten Orthopädie Schuhtechniker kennen i.d.R. die notwendige "Bürokratie" und erledigen -zumindest unserer hier - den Papierkram gleich mit.
Erstellt am 25.03.2015 um 07:28 Uhr von Dezibel
Hmmm, bei uns hatte sich das Arbeitsamt zurückgelehnt und der AG musste zahlen.
Ob er sich danach irgendwo einen Teil des Geldes zurückgeholt hatte, ist mir nicht bekannt.
Aber vielleicht sollte man auch nicht unsere Maßstäbe anlegen, denn die Unwissenheit war nach der Wende von leitenden Angestellten aus dem Osten gekommen. Der AG selbst sitzt gaaaaanz weit woanders und da läuft auch einiges anders. Beispiel: Bildschirmbrille volle Kostenübernahme bei Fielmann. (unvergoldet!)