Hallo!
Nach 25 Jahren Betriebszugehörigkeit und keinerlei größeren Problemen wurde mir heute eröffnet, dass ich eine schriftliche Ermahnung erhalten soll, um mich an meine Sorgfaltspflicht zu erinnern. Wie lange bleibt so ein Schrieb in der Personalakte bzw. ab wann kann ich die Löschung verlangen?

Ab wann ist so eine Ermahnung eigentlich gerechtfertigt? In meinem Fall: knapp 400 bearbeitete Aufträge im Jahr; 396 okay - 4 Reklamationen. Müsste man das nicht eigentlich in Relation setzen?

Wir haben leider keinen Betriebsrat, deshalb ich hier Hilfe.

Danke!