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Schriftliche Ermahnung

T
Tuareg
Mai 2020 bearbeitet

Darf in einer schriftlichen Ermahnung stehen,daß im Wiederholungsfall arbeitsrechtliche Maßnahmen erfolgen. Und welche Folgen sind gemeint?

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Community-Antworten (7)

C
Catweazle

27.05.2020 um 18:49 Uhr

Wenn die Maßnahmen und Folgen nicht aufgeführt sind sollte die Ermahnung unwirksam sein.

K
kratzbürste

27.05.2020 um 19:18 Uhr

Es ist eben nur eine Ermahnung; im Gegensatz zu einer Abmahnung. Die muss schon konkret sein.

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Pjöööng

27.05.2020 um 19:36 Uhr

Ob es sich um eine Abmahnung oder etwas anderes handelt ergibt sich aus dem Inhalt, nicht der Überschrift. Wird ein konkretes Fehlverhalten gerügt, dessen Abstellung verlangt und im Wiederholungsfalle mit arbeitsrechtlichen Konsequenzen gedroht, dann handelt es sich um eine Abmahnung, selbst wenn "freundliche Erinnerung" drauf steht. "Arbeitsrechtliche Maßnahmen" können alle Dinge sein die Inhalt und Bestand des Arbeitsverhältnisses betreffen, diese müssen auch in einer Abmahnung nicht detailliert aufgeführt werden.

K
Kampfschwein

27.05.2020 um 23:10 Uhr

@Pjöööng : Ob es sich um eine Abmahnung oder etwas anderes handelt ergibt sich aus dem Inhalt, nicht der Überschrift.

Das, was Pjöööng damit aussagen will, ist vergleichbar mit einem Werkvertrag. Beim Werkvertrag organisiert der Werkhersteller die zum ereichen seines wirtschaftlichen Erfolges notwendigen Handlungen selbst. Nur der Werkhersteller selbst darf seinen Mitarbeitern Anordnungen erteilen, wann, wo und wie sie die Arbeiten zu verrichten haben. Werden demgegenüber den Mitarbeitern ausschließlich vom Kundendenbetrieb disziplinarische Weisungen hinsichtlich der Arbeitsausführung erteilt, liegt Arbeitnehmerüberlassung -umgangssprachlich- Leiharbeit vor. Selbst dann, wenn die schriftliche Vereinbarung als Wekvertrag ausgewiesen ist.

C
celestro

28.05.2020 um 01:17 Uhr

@Kampfschwein

Ich denke eher, dass Pjöööng meinte, was er / sie schrieb.

P
Pjöööng

28.05.2020 um 01:25 Uhr

Ich bin es ja gewohnt, falsch verstanden zu werden, aber das ist jetzt eine Leistung die selbst die von Attila Hildmann beim Lesen des Infektionsschutzgesetzes übertrifft.

R
rtjum

28.05.2020 um 12:00 Uhr

Zitat Pjöööng: Ich bin es ja gewohnt, falsch verstanden zu werden

Du Armer, aber Dein Vergleich passt!

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