Erstellt am 27.05.2020 um 16:49 Uhr von Catweazle
Wenn die Maßnahmen und Folgen nicht aufgeführt sind sollte die Ermahnung unwirksam sein.
Erstellt am 27.05.2020 um 17:18 Uhr von Kratzbürste
Es ist eben nur eine Ermahnung; im Gegensatz zu einer Abmahnung. Die muss schon konkret sein.
Erstellt am 27.05.2020 um 17:36 Uhr von Pjöööng
Ob es sich um eine Abmahnung oder etwas anderes handelt ergibt sich aus dem Inhalt, nicht der Überschrift.
Wird ein konkretes Fehlverhalten gerügt, dessen Abstellung verlangt und im Wiederholungsfalle mit arbeitsrechtlichen Konsequenzen gedroht, dann handelt es sich um eine Abmahnung, selbst wenn "freundliche Erinnerung" drauf steht. "Arbeitsrechtliche Maßnahmen" können alle Dinge sein die Inhalt und Bestand des Arbeitsverhältnisses betreffen, diese müssen auch in einer Abmahnung nicht detailliert aufgeführt werden.
Erstellt am 27.05.2020 um 21:10 Uhr von Kampfschwein
@Pjöööng : Ob es sich um eine Abmahnung oder etwas anderes handelt ergibt sich aus dem Inhalt, nicht der Überschrift.
Das, was Pjöööng damit aussagen will, ist vergleichbar mit einem Werkvertrag. Beim Werkvertrag organisiert der Werkhersteller die zum ereichen seines wirtschaftlichen Erfolges notwendigen Handlungen selbst. Nur der Werkhersteller selbst darf seinen Mitarbeitern Anordnungen erteilen, wann, wo und wie sie die Arbeiten zu verrichten haben.
Werden demgegenüber den Mitarbeitern ausschließlich vom Kundendenbetrieb disziplinarische Weisungen hinsichtlich der Arbeitsausführung erteilt, liegt Arbeitnehmerüberlassung -umgangssprachlich- Leiharbeit vor. Selbst dann, wenn die schriftliche Vereinbarung als Wekvertrag ausgewiesen ist.
Erstellt am 27.05.2020 um 23:17 Uhr von celestro
@Kampfschwein
Ich denke eher, dass Pjöööng meinte, was er / sie schrieb.
Erstellt am 27.05.2020 um 23:25 Uhr von Pjöööng
Ich bin es ja gewohnt, falsch verstanden zu werden, aber das ist jetzt eine Leistung die selbst die von Attila Hildmann beim Lesen des Infektionsschutzgesetzes übertrifft.
Erstellt am 28.05.2020 um 10:00 Uhr von rtjum
Zitat Pjöööng: Ich bin es ja gewohnt, falsch verstanden zu werden
Du Armer, aber Dein Vergleich passt!