Ermahnung/ Abmahnung durch den Betriebsrat?
Hallo, eine neue Frage. an mich ist ein älterer MA herangetreten, einen Fall von Mobbing und Datenschutzverletzung aufzuklären, bzw. zu reagieren. Hintergrund: wir haben in unserer Firma einen Arbeitskreis Ausbilder, die sowohl für die Ausbildung der AZUBIS als auch die Weiter- und Fortbildung der Mitarbeiter verantwortlich sind. Bei internen firmeneigenen Fortbildungen wird regelmäßig ein Multiple-Choice-Test (gedacht, um MA-spezifische Wissenslücken festzustellen und eine darauf gezielte Weiterbildung zu organisieren) gemacht. Jedenfalls sind bei einem unbedachtem (Auswertungs-)Gespräch die Ergebnisse des Test´s von oben genannten MA in die Kollegenrunde geraten, der dann ergo sein (nicht gerade ruhmreiches) Abschneiden nicht von den Ausbildern sondern von Kollegen erfahren hat, worauf er sich natürlich vehement dagegen verwehrt. Jetzt ist natürlich das Vertrauen futsch. Kann (darf) der Betriebsrat Ermahnungen oder Abmahnungen gegen diese Plappermäuler beantragen? Es ist ja immerhin ein massiver Eingriff in den Betriebsfrieden (wer kennt die Konfliktsituation nicht in seiner Firma, ältere Bedachtsamkeit und Wissen gegen jugendliche Dynamik und Strebsamkeit, und immer will einer den anderen verdrängen....) Danke für eine schnelle Antwort
Community-Antworten (7)
15.11.2007 um 10:53 Uhr
"Kann (darf) der Betriebsrat Ermahnungen oder Abmahnungen gegen diese Plappermäuler beantragen?"
In meinen Augen muss er sogar, schließlich ist eine Beschwerde an ihn herangetragen worden. Würde er nicht darauf dringen, dann wäre wirklichem Mobben Tür und Tor geöffnet durch diesen klaren Präzedenzfall. Der Plapperer wird ja nicht gleich entlassen, sondern erhält einen "Schuss vor den Bug". Genau das ist ja Sinn und Zweck einer Abmahnung.
Du musst es also im Sinne des Schutzes späterer Testteilnehmer beantragen und auch, um den Betriebsfrieden wiederherzustellen.
Grüße, Saluk
15.11.2007 um 12:50 Uhr
@spheric,
Ermahnung/ Abmahnung durch den Betriebsrat?.....durch den BR? HÄ? Dann mach mal........ und im Wiederholungsfall kündigt ihr?
Sorry Saluk, da bin ich aber ganz anderer Meinung. Ein ernsthaftes Gespräch mit dem Verräter müßte der Arbeitnehmervertreter schon führen, um ihm die Tragweite seiner Geschwätzigkeit aufzuzeigen, das ist aber auch alles!
- Abmahnungsbefugnis
Abmahnungsbefugt ist generell immer derjenige, der auch zur Kündigung berechtigt ist. Dies ist neben dem Arbeitgeber auch der Personalchef In Großbetrieben sind abmahnungsberechtigt auch die Abteilungsleiter oder Personalsachbearbeiter. Nach der Rechtsprechung sollen sogar alle die Mitarbeiter abmahnungsberechtigt sein, die einem Arbeitnehmer als Vorgesetzte verbindliche Anweisungen wegen des Ortes, der Zeit und der Art und Weise der geschuldeten Arbeitsleistung erteilen können. Davon ist jedoch in der Praxis dringend abzuraten. Die breite Streuung der Abmahnungsbefugnis führt dazu, daß Abmahnungen erteilt werden, ohne daß der Arbeitgeber dies weiß.
15.11.2007 um 15:44 Uhr
@pirat Es ging nicht um die Frage ob "der BR" abmahnen soll. Vielmehr um die Frage ob er die Abmahnung "beantragen" soll.
@spheric Was denkst du welchen Eindruck es hinterlässt, wennder BR beim AG die Abmahnung von MA beantragt?
15.11.2007 um 16:48 Uhr
@Immi Was denkst du welchen Eindruck es hinterlässt, wenn der BR eine Mobbing-Beschwerde mit einem simplen "ernsthaften Gespräch" mit dem Mobber abwälzt?
15.11.2007 um 16:58 Uhr
@ll, das Thema ist Wirklich sollte der BR dem AG raten jemannden Abzumahnen ????
Mein standpunkt NEIN , der BR ist dazu zumindest Moralisch nicht in der lage .
15.11.2007 um 17:21 Uhr
Ahoi, Immi
ob selbst oder beantragen oder ........ wie immer ein Mistverständnis deinerseits?
15.11.2007 um 17:44 Uhr
pirat,
Ist das wirklich Mobbing ???? also Gezielte Propaganda gegen den AN ????
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