Erstellt am 26.10.2006 um 07:15 Uhr von Ramses II
Grundsätzlich ist der Arbeitgeber verpflichtet solche Schriftstücke zur Personalakte zu geben.
Wenn es sich aber tatsächlich um eine ERmahnung handelt, dann scheint es mir noch fragwürdiger als sonst, ob sich der AN mit einer "Gegendarstellung" wirklich einen Gefallen tut.
Erstellt am 26.10.2006 um 08:18 Uhr von Harry
@ Ramses II
Besten Dank für Deine Antwort. Kannst Du mir auch sagen wo geschrieben steht, dass der Arbeitgeber grundsätzlich verpflichtet ist soche Schriftstücke der Personalakte beizufügen?
Besten Dank im Voraus.
Erstellt am 26.10.2006 um 10:01 Uhr von paula
das die gegendarstellung auf wunsch des AN zur personalakte zu nehmen ist folgt aus § 83 Abs. 2 BetrVG
nur was soll der ganze aufriss bei der ermahnung. die wirkung der ermahnung geht gegen null.