Eine Kollegin hat eine sehr fragwürdige Ermahnung bekommen. Wir, der BR, haben zusammen mit ihr eine Gegendarstellung verfasst und gebeten diese, wenn die Ermahnung nicht zurückgenommen wird, der Personalakte beizufügen. Jetzt hatte die Kollegin ein Einzelgespräch mit der Personalabteilung und es wurde ihr gesagt, dass die Gegendarstellung so nicht der Personalakte beigefügt würde. Sie möge diese bitte umschreiben. Könnt ihr mir sagen wir hier die Rechtslage ist, kann die Personalabteilung die Gegendarstellung ablehnen? Schön wäre für mich zu wissen, ob es hierzu eine Gesetzesgrundlage und eventuell Urteile gibt.
Schönen Dank für Eure Hilfe.