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Gegendarstellung zur Ermahnung

H
Harry
Jan 2018 bearbeitet

Eine Kollegin hat eine sehr fragwürdige Ermahnung bekommen. Wir, der BR, haben zusammen mit ihr eine Gegendarstellung verfasst und gebeten diese, wenn die Ermahnung nicht zurückgenommen wird, der Personalakte beizufügen. Jetzt hatte die Kollegin ein Einzelgespräch mit der Personalabteilung und es wurde ihr gesagt, dass die Gegendarstellung so nicht der Personalakte beigefügt würde. Sie möge diese bitte umschreiben. Könnt ihr mir sagen wir hier die Rechtslage ist, kann die Personalabteilung die Gegendarstellung ablehnen? Schön wäre für mich zu wissen, ob es hierzu eine Gesetzesgrundlage und eventuell Urteile gibt. Schönen Dank für Eure Hilfe.

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Community-Antworten (3)

RI
Ramses II

26.10.2006 um 09:15 Uhr

Grundsätzlich ist der Arbeitgeber verpflichtet solche Schriftstücke zur Personalakte zu geben.

Wenn es sich aber tatsächlich um eine ERmahnung handelt, dann scheint es mir noch fragwürdiger als sonst, ob sich der AN mit einer "Gegendarstellung" wirklich einen Gefallen tut.

H
Harry

26.10.2006 um 10:18 Uhr

@ Ramses II

Besten Dank für Deine Antwort. Kannst Du mir auch sagen wo geschrieben steht, dass der Arbeitgeber grundsätzlich verpflichtet ist soche Schriftstücke der Personalakte beizufügen? Besten Dank im Voraus.

P
paula

26.10.2006 um 12:01 Uhr

das die gegendarstellung auf wunsch des AN zur personalakte zu nehmen ist folgt aus § 83 Abs. 2 BetrVG

nur was soll der ganze aufriss bei der ermahnung. die wirkung der ermahnung geht gegen null.

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