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Dieser Beitrag ist vor 3 Jahren entstanden. Gesetzliche Regelungen und Rechtsprechung können sich seitdem geändert haben.

Welche Arbeitszeit zählt?

W
Wäldchen
Apr 2023 bearbeitet

Hallo, ich suche seit Wochen nach Antworten im Netz und bin leider nicht fündig geworden. Ich arbeite in der ambulanten Kinder- und Jugendhilfe und habe einen Arbeitsvertrag über 40 Stunden. Laut Festlegung muss ich dafür 29,5 Fachleistungsstunden in den Familien dafür leisten. Wenn ich aus irgendwelchen Gründen, die ich nicht zu vertreten habe z.B. Terminabsage der Familie, Nichtöffnen der Tür, Familie ist verreist oder die Anzahl der Fachleistungsstunden ist zu niedrig, weil es keine neuen Fälle gibt, mache ich Minusstunden. Wenn ich wegen längerer Fahrzeit oder längere Dauer für Dokumentation, zusätzliche Beratungsgespräche und u.ä. über 40 Stunden pro Woche arbeite, wird mir diese Zeit nicht als Arbeitszeit anerkannt. Wie ist die Regelung laut Arbeitszeitgesetz?

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Community-Antworten (4)

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GabrielBischoff

25.04.2023 um 12:57 Uhr

Hier ist der Text im Arbeitsvertrag wichtig, ich kenne diese Konstellation von Ergos/Physios in Praxen und finde sie höchst fragwürdig.

Grundsätzlich - Terminabsage der Familie, Nichtöffnen der Tür, Familie ist verreist oder die Anzahl der Fachleistungsstunden ist zu niedrig, das ist alles Risiko des Arbeitgebers, dass er auf dich abwälzt. Du hast angeboten 29,5 Fachstunden zu leisten - es wurde nicht abgerufen. Wie ein Büroangestellter der an seinem Schreibtisch Däumchen drehen würde, weil keine Arbeit da ist.

Wenn deine Arbeit nicht in 40h passt, dann muss sie auch liegenbleiben. Hier wird ja nichts verschenkt.

Aber lass es mich sagen, die Mitarbeiter ertragen es einfach meckernd. Betriebsräte werden nicht gegründet und niemand hat Lust hier individualrechtlich vorzugehen.

M
Muschelschubser

25.04.2023 um 13:03 Uhr

Ergänzend zu der Antwort von GabrielBischoff frage ich mich gerade folgendes:

Da der Annahmeverzug in §615 BGB geregelt ist, frage ich mich ob eine Vereinbarung über das Anrechnen von Minusstunden überhaupt zulässig wäre.

E
enigmathika

25.04.2023 um 13:14 Uhr

"Wenn ich wegen längerer Fahrzeit oder längere Dauer für Dokumentation, zusätzliche Beratungsgespräche und u.ä. über 40 Stunden pro Woche arbeite, wird mir diese Zeit nicht als Arbeitszeit anerkannt."

Hat man Dir hierfür eine Begründung genannt? Beratungsgespräche und Dokumentation sind ja nun definitiv Arbeit. Bei der Fahrzeit kann man eventuell streiten, aber auch da würde ich es in Deinem Fall als Arbeitszeit ansehen, zumindest die Fahrten zwischen den einzelnen Familien und dem Büro.

W
Wäldchen

25.04.2023 um 21:30 Uhr

Vielen Dank für die schnellen Rückmeldungen. Leider ist es so, dass die sogenannten Minderzeiten (Telefonate, Doku, Fahrzeit, Vir-und Nachbereitung etc.) viel zu knapp kalkuliert sind und es quasi mein Problem ist, wenn mir die Zeiten nicht ausreichen. Es ist wohl schon einige Jahre so, dass Mitarbeiter dafür einen Teil ihrer Freizeit opfern. Bislang hat sich darüber niemand beschwert. Mitarbeiter haben halt gekündigt. Es wurde zu wenig hinterfragt, was die Mitarbeiter dazu bewegt.

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