Hallo,
ich suche seit Wochen nach Antworten im Netz und bin leider nicht fündig geworden.
Ich arbeite in der ambulanten Kinder- und Jugendhilfe und habe einen Arbeitsvertrag über 40 Stunden. Laut Festlegung muss ich dafür 29,5 Fachleistungsstunden in den Familien dafür leisten. Wenn ich aus irgendwelchen Gründen, die ich nicht zu vertreten habe z.B. Terminabsage der Familie, Nichtöffnen der Tür, Familie ist verreist oder die Anzahl der Fachleistungsstunden ist zu niedrig, weil es keine neuen Fälle gibt, mache ich Minusstunden. Wenn ich wegen längerer Fahrzeit oder längere Dauer für Dokumentation, zusätzliche Beratungsgespräche und u.ä. über 40 Stunden pro Woche arbeite, wird mir diese Zeit nicht als Arbeitszeit anerkannt.
Wie ist die Regelung laut Arbeitszeitgesetz?