Zählt Urlaub zur wöchentlichen Arbeitszeit
Hallo miteinander, unser Tarifvertrag sagt aus Urlaub ist als geleistete Arbeitszeit anzurechnen. Wenn ein Mitarbeiter nun bis Montag Urlaub hat und dann bis Sonntag arbeitet, hat er dann die wöchentliche Höchstarbeitszeit von 48 Std. überschritten oder zählt der Urlaub in diesem Fall nicht als Arbeitszeit.
Community-Antworten (2)
22.02.2011 um 10:30 Uhr
Urlaub zählt wie Arbeitszeit, darf auch nicht zum Ausgleich genommen werden um die durchschnittliche Höchstarbeitszeit zu erreichen. Die Wochenarbeitszeit kann 60 Stunden betragen, wenn innerhalb der vorgeschriebenen Zeit der Durchschnitt von 48 Stunden wöchentlich erreicht wird.
22.02.2011 um 11:24 Uhr
. . . hihi, ein wölfi und ein wölfchen - das sind doch schon mal die besten Voraussetzungen für die Wiederansiedlung der Wölfe und eine Rudelbildung :-))
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