Zählt Arbeitsvertrag bei neuen Arbeitszeiten?
hallo. ich würde gerne folgendes wissen. einige unserer leute haben einen arbeitsvertrag mit festen arbeitszeiten. diese sollen jetzt flexibler gestaltet werden. d.h. abends länger arbeiten. morgens dafür später anfagen und so... unseren leuten gefällt das nicht! können sie sich auf ihren arbeitsvertrag berufen? oder zählt der heute nichts mehr? wäre sehr sehr wichtig, eine verbindliche antwort zu erhalten. nicht dass wir schwierigkeiten bekommen, falls wir die neuen arbeitszeiten nicht akzeptieren!
vielen dank frank
Community-Antworten (2)
30.11.2005 um 10:06 Uhr
Die Frage wäre, wie die Flexibilisierung der Zeiten zu Stande kommt? Also mit oder ohne Mitbestimmung (BR im Betrieb?)? Vom Grundsatz her kann der AG nicht einseitig von sich aus Vertragsbedingungen ändern - also auch nicht die Arbeitszeiten. Aber auch hier lohnt ein genaues Studium des Arbeitsvertrages und eventuelle Klauseln zumutbarer Abweichungen.
30.11.2005 um 10:11 Uhr
Mojn, was im Arbeitsvertrag steht, ist bindend! Einseitig kann Euer AG die Arbeitszeiten nicht ändern. Gibt es keinen Arbeitsvertrag, hat der AG Weisungsrecht, darf dieses aber nicht überschreiten, wenn die Lage der Arbeitszeit dem AN nicht zugemutet werden kann. Habt Ihr einen BR? Wenn ja, hat dieser ein Mitbestimmungsrecht nach § 87 (1) Nr. 2 BetrVG, wenn es um Beginn und Ende sowie um die Verteilung der Arbeitszeit geht. Liebe Grüße, Heike
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