Hallo,

bei uns im Betrieb liegt folgender Fall vor:
Ein MA hat in den vergangenen Monaten regelmäßig sehr lange gearbeitet.
Jedoch hatte er in dem Zeitraum auch 2 x 1 Woche Urlaub.

Unsere HR rechnet den Urlaub nun mit 8h/Tag als Arbeitszeit. Damit hätte der MA einen Verstoß gegen das ArbZG begangen, da er innerhalb von 24 Wochen die Ø8h/Tag überschritten hätte.
Zählt man die Urlaubszeit nicht (also in der Kalkulation 0h/Tag), so bleibt er im 24-Wochen Zeitraum unter den Ø8h/Tag.

Welcher Ansatz ist hier der Richtige?

Vorab vielen Dank für Eure Hilfe.