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Dieser Beitrag ist vor 4 Jahren entstanden. Gesetzliche Regelungen und Rechtsprechung können sich seitdem geändert haben.

Arbeitszeit - Zählt Urlaub mit 8h?

W
w0sl
Mrz 2022 bearbeitet

Hallo,

bei uns im Betrieb liegt folgender Fall vor: Ein MA hat in den vergangenen Monaten regelmäßig sehr lange gearbeitet. Jedoch hatte er in dem Zeitraum auch 2 x 1 Woche Urlaub.

Unsere HR rechnet den Urlaub nun mit 8h/Tag als Arbeitszeit. Damit hätte der MA einen Verstoß gegen das ArbZG begangen, da er innerhalb von 24 Wochen die Ø8h/Tag überschritten hätte. Zählt man die Urlaubszeit nicht (also in der Kalkulation 0h/Tag), so bleibt er im 24-Wochen Zeitraum unter den Ø8h/Tag.

Welcher Ansatz ist hier der Richtige?

Vorab vielen Dank für Eure Hilfe.

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Community-Antworten (5)

C
celestro

11.03.2022 um 11:33 Uhr

Ich würde sagen: "beides ist richtig". Will ich schauen, ob gegen das ArbZG verstoßen wurde, muss ich die Tage mit NULL rechnen, denn die Person hat ja wirklich nicht gearbeitet. Rechne ich aus, wieviele Stunden müsste der AN machen und muss hat er in den 24 Wochen "zu wenig" gearbeitet, kann man die Urlaubstage ja nicht einfach außer Acht lassen (oder mit Null rechnen).

W
w0sl

11.03.2022 um 11:49 Uhr

Hallo und Danke für die schnelle Rückmeldung. Konkret geht es darum, dass der MA eine Abmahnung erhalten soll, da er das ArbZG gebrochen hat. Dies ist aufgrund der beiden Urlaubswochen demnach aber nicht der Fall, wenn ich die Urlaube mit 0 kalkuliere.

R
R.Staunlich

11.03.2022 um 11:58 Uhr

Ohne jetzt irgendwelche Rechtsprechung zu kennen, sehe ich das anders. Ein Ausgleich über die Urlaubstage scheint mir nicht dem Zweck des Gesetzes zu folgen. Von daher würde ich es wie folgt handhaben:

Es wird die Anzahl der Werktage in dem 6 Monatszeitraum ermittelt. Urlaubstage und Feiertage die ja generell arbeitsfrei sind werden dabei nicht mitgezählt. Die gesamte Arbeitszeit wird durch diese Werktage geteilt.

Das Arbeitszeitgesetz ist ein Schutzgesetz für die Arbeitnehmer und es kann nicht sein, dass der Arbeitgeber sagt: "Lieber Arbeitnehmer, Du kannst den Ausgleich ja nehmen wenn Du sowieso in Urlaub bist."

C
celestro

11.03.2022 um 12:14 Uhr

@R.Staunlich

Du hast recht: https://openjur.de/u/2376306.html

@w0sl

Da merke ich gleich mal wieder, dass man bei Gesetzen absolut nicht "aus dem Bauch heraus" urteilen sollte.

W
w0sl

11.03.2022 um 13:14 Uhr

Top. Vielen dank Euch beiden für die schnelle und kompetente Hilfe.

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