Zählt trinken zur Arbeitszeit oder zur Freizeit?
Bei uns im Betrieb muß man seinen Arbeitsplatz verlassen und in den Pausenraum gehen, wenn man was trinken möchte. Lebensmittel sind bei uns am Arbeitsplatz nicht erlaubt. Sobald wir die Produktionshalle wegen dem trinken verlassen, müssen wir abstempeln. Meine Frage ist nun ob das "Trinken gehen" zur Arbeitszeit gehört, oder ob das eine Pause darstellt und somit abgestempelt werden muß. Ich spreche hier nicht von Kaffe trinken und sich dabei hinsetzen sondern nur von einem Schluck aus der Pulle nehmen. Gruß Chris
Community-Antworten (12)
06.12.2006 um 11:40 Uhr
Hallo Arbeiter, nach § 4 Arbeitszeitgesetz sind Pausen in Zeitabschnitte von mindestens 15 Minuten aufgeteilt. Arbeitsunterbrechungen von weniger als 15 Minuten zählen damit nicht zu den Pausen im Sinne des ArbZG und gelten als Arbeitszeit. Oder muß bei einem menschlichen Bedürfnis auch ausgestempelt werden?
06.12.2006 um 12:19 Uhr
"sondern nur von einem Schluck aus der Pulle nehmen"
Chris, ich hoffe doch nicht, dass damit gemeint ist, dass ein gewisser Pegel aufrecht erhalten werden muss!
06.12.2006 um 13:15 Uhr
@Fayence Vielleicht arbeitet er bei einem Chemieunternehmen, dass Urea-Cremes herstellt. :o)
06.12.2006 um 13:31 Uhr
Köhlner,
Was hast du gegen Harnstoffhaltige Salben ???.Ausser das Sie etwas "Harnstoffartig" riechen ???
06.12.2006 um 13:32 Uhr
@Kölner Bin leider nicht in einem Chemieunternehmen, sonst würde ich leichter an gewisse "Sachen" kommen.
@Fayence Nein, nein, den gewissen Pegel den Du meinst halten wir mit einem Flachmann oben. An dem nippen wir heimlich, da brauchen wir dann auch nicht zu stempeln. Würde ja sonst auffallen.
@alle anderen Also ist es absolut korrekt, daß man die Zeit (um den Flüssigkeitshaushalt in Ordnung zu halten) abstempelt. ODER?
06.12.2006 um 13:47 Uhr
Es sind bestimmt keine 10 Minuten am Tag, so lange bzw. so oft trinkt ja keiner.
Das Problem ist nur daß unsere Stempeluhr nur im 3 Minutentakt auswertet. Nehmen wir mal an wir brauchen 1 Minute und 1 Sekunde von Beginn der "Trinkpause" bis Ende, dann bedeutet das: Wenn man Glück hat wird überhaupt nichts abgezogen und wenn man Pech hat werden 6 Minuten abgezogen.
06.12.2006 um 14:53 Uhr
Danke für die schöne Berechnung. Deine Berechnung sieht ganz schlüssig aus, aber ich habe mir mal die Liste mit den Stempelzeiten angesehen und gemeint daß es in der Tat eine Differenz von 6 Minuten gab. Ich schau mir das aber nochmal genauer an. Der IQ bei uns in der Firma ist bestimmt durchschnitt, nur Wissen die AN nicht zu welchen Zeiten eine Buchung erfolgt und wann nicht. Aber wenn ich mir Deine Berechnung anschaue, spielt es ja eigentlich keine Rolle da niemand wirklich "betrogen" wird.
Ich mußte der Sache eben als BR nachgehen da sich ein paar Kollegen benachteiligt fühlte.
Vielen Dank für die Antworten, ihr habt mir sehr geholfen. Gruß Arbeiter
06.12.2006 um 15:02 Uhr
HI zusammen
möcht mich da auch noch mit einem neuen Argument einmischen. Ich denke dicht dass ausgestempelt werden musss. Mein Rechtsverdreher meinte dass das "Auffüllen des Flüffigkeitshaushalts" bzw. das Durstlöschen fällt unter §2GG ( Freie Entfaltung der Persöhnlichkeit und Recht auf körperliche Unversehrtheit). Wenn der MA deswegen nicht am Arbeitsplatz trinken kann ( Können bei uns im Betrieb auch viele nicht, daher hab ich mich da informiert) muss es ihm gestattet sein, während der Arbeitszeit in den Sozialräumen zu trinken. Der AG kann das Ausstempeln nicht verlangen weil es in der Natur des Arbeitsplatzes liegt das nicht getrunken werden kann.
MFG Matze83
06.12.2006 um 23:32 Uhr
@ Ess- und Trinkverbot durch Arbeitgeber ist mitbestimmungspflichtig
Die Parteien stritten vor dem Verwaltungsgericht (VG) Mainz über die Zustimmungspflichtigkeit einer Weisung des Arbeitgebers. Der Vorstand einer Sparkasse hatte den Arbeitnehmern verboten Speisen und Getränke zu sich zu nehmen, soweit der Arbeitsplatz im von Kunden zugänglichen Bereich liegt. Diese Weisung war ohne Beteiligung des Personalrats ausgesprochen worden, weil der Sparkassenvorstand die Auffassung vertrat, dass sie lediglich die Erfüllung von Dienstpflichten betrifft und daher nicht mitbestimmungspflichtig ist. Der Personalrat erhob Feststellungsklage vor dem VG Mainz. Er begründete die Klage damit, dass eine solche Weisung einer Mitbestimmung unterliegt, weil in erster Linie das allgemeine Verhalten der Arbeitnehmer betroffen ist.
Das VG Mainz bestätigte die Auffassung des Personalrats, dass eine Weisung die ein Ess- und Trinkverbot zum Gegenstand hat seiner Mitbestimmung unterliegt, denn ein solches Verbot betrifft nicht nur die Erfüllung von Dienstpflichten. Die Weisung umfasst z.B. auch die Möglichkeit ein Glas Wasser am Arbeitplatz zu trinken. Somit ist auch das allgemeine Verhalten der Arbeitnehmer betroffen und daher muss der Personalrat vor Ausspruch einer solchen Weisung angehört werden.
VG Mainz, Urteil vom 20.01.2004, AZ.: 5 K 819/03
03.02.2022 um 09:07 Uhr
Hallo,
hast Du zufällig einen Link, wo man den Klartext des Urteils lesen kann?
Gruß Autonom
03.02.2022 um 11:59 Uhr
Erwartest du wirklich nach 15 Jahren noch eine Antwort?
03.02.2022 um 12:48 Uhr
Du kannst ja einfach nach dem Urteil googln. Die einzige Volltext-Quelle die ich gefunden habe befindet sich allerdings hinter einer Pay-Wall.
Verwandte Themen
Darf mein Arbeitgeber über meine Freizeit bestimmen?
Darf mein Arbeitgeber über meine Freizeit bestimmen? Aus den tarifrechtlichen Bestimmungen zur Arbeitszeit ergibt sich nicht nur die Pflicht zur Arbeit sondern auch das Recht auf eine ungestörte un
Mitteilung von Station
Hallo, Ich habe mal eine Frage. Mein Vorgesetzter bekam eine Email, dass ihm von der Station mitgeteilt wurde, dass wir zwei mit anderen Kolleginnen im Pausenraum sitzen und einen Kaffee trinken. Of
Trinken in Büro ist verboten
Moin, ich arbeite in eine Behinderten Einrichtung die über 2 Stockwerke geht. Im ersten Stockwerk haben wir ein Mitarbeiterbüro. Im zweiten Stockwerk wohnen Bewohner. Auf den Dachboden ist unser Paus
Verbot von Essen und Trinken am AP!!!1
Hallo unser AG hat vor in unseren Produktionshallen ein absolutes Verbot von essen und trinken einzuführen. Wie gehen wir damit um???? Auch wiederverschliesbare Flaschen können nicht geduldet werden.
Darf der Arbeitgeber Mitarbeiter aus der Freizeit holen?
Wir haben aktuell das Problem das unser Arbeitgeber Mitarbeiter bei Engpässen wie z.B Krankheit aus der Freizeit holt. Hier unterscheidet die Firma zwischen Freizeit Variabel und Freizeit Fix. Freizei