Hallo,

weiß jemand zufällig, ob umziehen zur Arbeitszeit mit dazu gehört, oder ob diese erst zählt, nachdem der MA sich auf Arbeit umgezogen hat (z.B. Schuhe wechseln, Schürze umbinden, etc). Der Arbeitgeber verlangt nämlich, dass die MA dafür 15 Minuten fürher kommen sollen, natürlich unbezahlt. Gibts dazu evtl. Gerichtsurteile oder Gesetzestexte?