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Zählt umziehen zur Arbeitszeit?

K
Kronos
Jan 2018 bearbeitet

Hallo,

weiß jemand zufällig, ob umziehen zur Arbeitszeit mit dazu gehört, oder ob diese erst zählt, nachdem der MA sich auf Arbeit umgezogen hat (z.B. Schuhe wechseln, Schürze umbinden, etc). Der Arbeitgeber verlangt nämlich, dass die MA dafür 15 Minuten fürher kommen sollen, natürlich unbezahlt. Gibts dazu evtl. Gerichtsurteile oder Gesetzestexte?

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Community-Antworten (6)

K
Kölner

04.08.2008 um 13:26 Uhr

@Kronos Rüstzeiten sind seit jeher ein strittiges Thema... ...was zieht Ihr denn an:

  • Arbeitsbekleidung
  • Schutzbekleidung
  • Berufsbekleidung
W
Werner

04.08.2008 um 14:04 Uhr

Hallo Kronos, wie lange braucht ihr denn für`s Umkleiden ne 4tel Stunde find ich schon ganz schön lang!?

BAG, 11.10.2000, 5 AZR 122/99 Waschen und Umkleiden als Arbeitszeit Amtlicher Leitsatz:

  1. Waschen und Umkleiden sind in der Regel, sofern nichts anderes vereinbart ist, keine Hauptleistungspflichten des Arbeitnehmers, für die der Arbeitgeber nach § 611 BGB eine Vergütung zu gewähren hätte.

  2. Werden diese Tätigkeiten vom Arbeitnehmer verlangt, kann es sich zwar um Dienstleistungen nach § 612 Abs. 1 BGB handeln, diese sind regelmäßig aber nicht nur gegen eine Vergütung zu erwarten.

M
Mainpower

04.08.2008 um 14:17 Uhr

Hallo, wenn nicht anders vereinbart, z.B. Betriebsvereinbarung, beginnt und endet die Arbeitszeit am Arbeitsplatz.

T
Toto

04.08.2008 um 18:14 Uhr

Hi,

nein nicht am Arbeitsplatz! Sondern da wo die Zeit erfasst wird. Ist z.B. die Stempeluhr am Tor beginnt die Arbeitszeit dort, in dem Fall währe sogar das Umziehen in der Firma (wenn Firmenkleidung Pflicht ist) zu bezahlen.

Ist die Zeiterfassung direckt am Arbeitsplatz so beginnt die Arbeitszeit erst dort. Deshalb haben viele Firmen ihre Zeiterfassung erst nach dem Umkleideraum.

Verlangt der AG aber eine feste Zeit so wie oben muß er auch bezahlen. Denn er kann nur verlangen das man in den vorgeschriebenen Klamotten am Arbeitsplatz ist und zwar zu der im Vertrag oder dem Tarifvertrag stehenden Zeit. Wann man dafür in die Firma kommt kann er so erstmal nicht vorschreiben, wie gesagt wenn er dafür bezahlt ist es i.O. aber dann ist es auch wieder Arbeitszeit.

Gruß Toto

K
Kölner

04.08.2008 um 18:52 Uhr

@Toto Wie und wo die Zeit erfasst wird, ist diesem Beispiel völlig egal...

M
Mainpower

05.08.2008 um 09:30 Uhr

@Toto wenn ich also eine Stunde früher komme und lese noch meine Zeitung bekomme ich das bezahlt!!Ich stempele ja schon am Tor. Ist das bei Euch so? Ich komme sofort. Du siehst also so kann es nicht sein.

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