Hallo zusammen,

Ich habe eine Frage darüber, was bindend ist.

Wir haben im Betrieb eine BV "Arbeitszeit" in welcher wir auch geregelt haben, wie sich die MA bei einer Krankmeldung zu verhalten haben. Die Regelung ist recht allgemein gehalten und für jeden umsetzbar.
Einer unserer Leitenden Angestellten hat letzte Woche jedoch (nur) für seine Abteilung per Mail eine angepasste Regelung versendet, welche die bestehende Regelung aus der BV theoretisch um einige Punkte ergänzt.

Für uns als BR stellt sich nun die Frage, was jetzt hier bindend für die Kollegen ist?
Wenn ich das BetrVG richtig interpretiere und mich auf §87 Abs 1 Punkt 1 und Punkt 7 stütze, hätte die Anpassung der Regelung durch den leitenden Angestellten erst mit uns abgesprochen werden müssen, da wir bereits eine Regelung in der BV haben und die Regelung unter die Mitbestimmung des BR fällt.

Oder sehe ich das hier falsche? Ich hab schon an anderen Stellen gesucht, bin aber leider nicht fündig geworden.

Danke schon mal für die Antworten.

Viele Grüße