Arbeitsanweisung oder Betriebsvereinbarung?
Hallo zusammen,
Ich habe eine Frage darüber, was bindend ist.
Wir haben im Betrieb eine BV "Arbeitszeit" in welcher wir auch geregelt haben, wie sich die MA bei einer Krankmeldung zu verhalten haben. Die Regelung ist recht allgemein gehalten und für jeden umsetzbar. Einer unserer Leitenden Angestellten hat letzte Woche jedoch (nur) für seine Abteilung per Mail eine angepasste Regelung versendet, welche die bestehende Regelung aus der BV theoretisch um einige Punkte ergänzt.
Für uns als BR stellt sich nun die Frage, was jetzt hier bindend für die Kollegen ist? Wenn ich das BetrVG richtig interpretiere und mich auf §87 Abs 1 Punkt 1 und Punkt 7 stütze, hätte die Anpassung der Regelung durch den leitenden Angestellten erst mit uns abgesprochen werden müssen, da wir bereits eine Regelung in der BV haben und die Regelung unter die Mitbestimmung des BR fällt.
Oder sehe ich das hier falsche? Ich hab schon an anderen Stellen gesucht, bin aber leider nicht fündig geworden.
Danke schon mal für die Antworten.
Viele Grüße
Community-Antworten (2)
24.04.2023 um 10:15 Uhr
Wenn es eine BV gibt kann niemand einfach andere Regeln bestimmen. Weder der AG noch ein Abt-Leiter auch nicht der BR. Eine BV ist ein Vertrag. Ordnung und Verhalten im Betrieb ist Mitbestimmungspflichtig. (§87BetrVG wie du richtig geschrieben hast) Der Abt.Leiter hätte auf den AG (oder dem BR) zugehen müssen damit Er das Anliegen mit dem BR bespricht. Vielleicht macht es ja Sinn. Wenn man die Gründe kennt kann der BR ja entscheiden einen Zusatz zur BV zu erstellen oder den Wunsch ablehnen.
Wir würden dem Abtl.Leiter eine Mail schreiben das Er die Änderungen zurück nehmen muss und gerne im BR seine Wünsche äußern kann.
Kommt halt auf das Verhältnis zu demjenigen an und wie Ihr untereinander kommuniziert.
24.04.2023 um 15:43 Uhr
Hallo Thomas63,
Vielen Dank für deine Antwort. Also waren unsere Gedanken / Bedenken schon in die richtige Richtung. Wir werden nochmal intern darüber reden, wie wir hier weiter verfahren.
Danke nochmal.
VG
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