Arbeitsanweisung oder Betriebsvereinbarung?
Hallo Freunde,
Kann der Betriebsrat statt einer Arbeitsanweisung, eine Betriebsvereinbarung verlangen? Angenommen es wird eine Arbeitsanweisung von der Geschäftsleitung eingereicht, und der BR soll diese nun prüfen. Der Betriebsrat möchte aber lieber eine Betriebsvereinbarung, statt einer Arbeitsanweisung haben. Kann er die Geschäftsleitung dazu auffordern eine zu verhandeln?
Sicherlich kommt es auf das Thema an, aber sagen wir mal eine Betriebsvereinbarung zu "Urlaubsgrundsätzen". Diese wäre doch erzwingbar?
Cheers
Community-Antworten (5)
09.09.2014 um 11:37 Uhr
dazu sollte der br immer eine bv abschließen , und die wird dann nicht nur gegengelesen, sondern verhandelt:)
09.09.2014 um 11:45 Uhr
Hallo Nubbel,
danke für deine Antwort. Mir ging es nur um die Argumentation.
Mir ist selber bewusst das wir eine benötigen, darum frage ich ja hier nach ^^
09.09.2014 um 12:48 Uhr
welche argumentation? die mitbestimmung per bv nach §87 betrvg ist doch eindeutig.
(1) Der Betriebsrat hat, soweit eine gesetzliche oder tarifliche Regelung nicht besteht, in folgenden Angelegenheiten mitzubestimmen:
und mitbestimmen geht nun mal per bv.
09.09.2014 um 13:04 Uhr
Alle Themen die im BetrVG als Mitbestimmungspflichtig gekennzeichnet sind, müssen per BV ausgehandelt werden (z.B. Urlaubsgrundsätze). Alles was per Direktionsrecht bestimmt werden kann, also eine Konkretisierung des Arbeitsvertrages bedeutet, kann als Dienst- oder Arbeitsanweisung benannt werden (z.B. zukünftig werden weiche statt harte Bleistifte zum unterstreichen verwendet). Der AG kann eine Dienstanweisung dem BR im Sinne einer Information vorlegen oder um prüfen zu lassen, ob der BR eventuell doch eine Mitbestimmung sieht. Ob ihr Mitbestimmen dürft, hängt vom Thema ab.
09.09.2014 um 15:54 Uhr
In so fern: Was Ihr an Urlaubsgrundsätzen mit dem AG aushandelt (nicht nur was er Euch vorlegt) fließt in eine BV. Der BR kann in mitbestimmungspflichtigen Angelegenheiten immer eine BV fordern.
Über die Inhalte dieser BV kann der AG - der ja die BV umsetzen muss - eine Anweisung schreiben, die der BV entspricht.
So gesehen - wenn der AG zu Euch kommt und sagt "wir wollen eine Anweisung herausgeben", könnt Ihr nun sagen, dass Eure Vorstellungen noch gar nicht berücksichtigt sind und Ihr erst einmal Verhandlungen über die Urlaubsgrundsätze wollt.
Also erst die BV - dann die Anweisung.
Verwandte Themen
Betriebsvereinbarung Arbeitszeit und Verfügungszeit
Hallo Liebes Forum haben ein kleines Problem unsere BV Arbeitszeit und Verfügungszeit wurde gekündigt letztes Jahr durch AG jetzt im Juni wurde uns eine neue BV vorgelegt die wie folgt lautet: Bitte u
Arbeitsanweisung definition
Wir sind eine Fremdfirma in einem Krankenhaus. Unsere Aufgabe ist, die Wäsche auf die Stationen zu verteilen. Wir haben vorgegebene Bedarflisten an die wir uns halten. Manche Stationen sind allerding
Arbeitsanweisung an Betriebsratsmitglieder
Hallo. wir haben dieses Jahr eine BV-Arbeitszeit abgeschlossen. Um kontrollieren zu können ob diese eingehalten wird haben wir unsere GL mehrfach aufgefordert uns die Dienstpläne der vergangenen zwei
Arbeitsanweisung ohne Zustimmung des BR gültig?
Hallo, vorgestern wurde eine Arbeitsanweisung zur Nutzung von Firmenfahrzeugen ausgegeben. Sie ist von jedem Mitarbeiter, der ein Firmenfahrzeug benutzt, zu beachten. Aus meiner Sicht fällt das unter
Inwieweit kann der BR bei einer Abmahnung helfen
Hallo zusammen, eine Kollegin hat eine Abmahnung erhalten. Sie hat sich jetzt bei uns darüber beschwert und möchte dass wir den AG ansprechen diese Abmahnung wieder zurückzuziehen. Ihr wird vorgew