unser Betrieb ist zwischenzeitlich auf 4 Beschäftigte geschrumpft. Wenn das bis zur nächsten Betriebsratswahl so bleibt, und kein neuer Betriebsrat mehr gewählt werden kann, was passiert dann mit bestehenden Betriebsvereinbarungen? Hat der Arbeitgeber dann das Recht, diese zu kündigen, weil der Vertragspartner "Betriebsrat" nicht mehr existiert? Ich habe gelesen, dass Vertragsparteien von den Vorschriften zu Lasten des Arbeitnehmers abweichen können,wenn die Betriebsvereinbarung nur noch nachwirkt.
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Betriebsvereinbarung Teil 1
Inhalt und rechtliche Rahmenbedingungen kennen