Ich habe eine Frage zum Thema Betriebsvereinbarungen:
unser Betrieb ist zwischenzeitlich auf 4 Beschäftigte geschrumpft. Wenn das bis zur nächsten Betriebsratswahl so bleibt, und kein neuer Betriebsrat mehr gewählt werden kann, was passiert dann mit bestehenden Betriebsvereinbarungen? Hat der Arbeitgeber dann das Recht, diese zu kündigen, weil der Vertragspartner "Betriebsrat" nicht mehr existiert? Ich habe gelesen, dass Ver­trags­par­tei­en von den Vor­schrif­ten zu Las­ten des Ar­beit­neh­mers ab­wei­chen können,wenn die Be­triebs­ver­ein­ba­rung nur noch nach­wirkt.