Ein Hallo in die Runde,
ich muss Euch heute wieder mal mit dem Klassiker-Thema Fortbildungen befragen.

Unsere Vorsitzende (auch GBR Vorsitzende) ist bei unsere Chefetage ziemlich unbeliebt. Als engagierte BRätin gilt sie als notorische Querulantin mit diktatorischen Zügen gegenüber dem Gremium. Möglicherweise deshalb wird die Kostenübernahme von ihren Seminaren (so ca. 3 von 4) regelmäßig abgelehnt. Andere Seminare von anderen Kollegen betrifft dies auch gelegentlich, aber bei unserer Vorsitzenden scheint das System zu haben. Mal ist das Seminar zu lang, mal soll der GBR bzw. die Muttergesellschft für die Kosten aufkommen. Die Inhalte der aktuell (Kostenübernahme-) abgelehnten Seminare beschäftigen uns derzeit sogar bei der Verhandlung von Betriebs und Gesamtbetriebsvereinbarungen. Trotzdem abgelehnt. Soviel zum Hintergrund.

Meine Frage(n): Welche Erfahrungen habt Ihr bei der Durchsetzung von Kostenübernahme von Seminaren. Wo ist die Grenze zur Behinderung der Betriebsratsarbeit. Klagt der BR oder die Einzelperson?

Danke für Eure Antworten