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Abgelehnte Fortbildung bei der waf

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rekcetstreb
Nov 2016 bearbeitet

Hallo Kolleginnen und Kollegen, ich bin in einem 9-er Gremium seit einer Legislaturperiode und diesmal auch wieder gewählt. Wir haben eine freigestellten BRV und eine Stellvertreterin. Wir haben in unserer BR-Geschäftsordnung festgelegt, dass wir noch einen stellvertretenden wählen, der die Geschäfte übernimmt, wenn BRV und Stellvertreter nicht anwesend sind. Die Wahl ist dann an mich gegangen. Da unser BRV in zwei Jahren in Rente gehen wird, hat der BR einen Beschluss gefasst, mich zu einer Schulung für BRV und Stellvertreter zu entsenden. Dies hat die GF abgelehnt mit der Begründung, dass ich keines von beiden wäre. Das Argument, mich für den nachfolgenden Stellvertreter aufzubauen, wurde nicht akzeptiert. Für die Schulung war ich bereits gemeldet und die Fahrkarten habe ich auch schon. Hier meine Frage: wer muss nun die Kosten für die Fahrkarte bezahlen, da ich den Preis nicht mehr in voller Höhe zurück erhalte?

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Community-Antworten (7)

P
Pickel

14.10.2014 um 22:59 Uhr

Grundsätzlich handelt euer AG sehr nachvollziehbar. Ihr habt einen BRV und einen Stelli. Jetzt noch den Stelli des Stellis zu berufen, geht schon recht weit. Zumal der BRV erst in 2 Jahren pensioniert wird und bis dahin noch genügend Zeit vergeht, bis die Nachfolge geregelt werden muss.

Ein Seminar für BRV und Stellis richtet sich eben an genau diesen Kreis und nicht an weitere Personen, die es nach Gesetz so nicht mehr gibt.

Was die Fahrkarte betrifft, das hast du vorschnell gehandelt und musst die Konsequenzen auch tragen. Aber sicher wird man sich hier mit dem AG einigen können

Du verzichtest auf die aktuell übertriebene Schulung und nimmst evtl. bei neuem Beschluss ein Seminar ca. 6 Monate vor der Pensionierung wahr. Der AG ersetzt dir dafür die Kosten aus Kulanz.

G
gironimo

14.10.2014 um 23:15 Uhr

Frage doch mal direkt bei der WAF nach. Die haben vielleicht Argumente für Dich.

Ansonsten kannst Du ja bestenfalls auf Euro 15,- sitzen bleiben, wenn Du die Fahrkarte rechtzeitig zurückgibst (Storno Deutsche Bahn).

N
Nubbel

14.10.2014 um 23:34 Uhr

tja, immer wieder lustig wenn br die schulung buchen, ohne die zweiwochenfrist abzuwarten

S
seesee

15.10.2014 um 00:01 Uhr

Hallo Nubbel, welche 2 Wochen Frist?

M
Moreno

15.10.2014 um 00:01 Uhr

Für mich völlig nachvollziehbar das der Arbeitgeber abgelehnt hat. Es gibt nun mal keinen stellvertretenden Stellvertreter im Betriebsrat. Sollte der jetzige BRV in Rente gehen werden die Karten neu gemischt und dann können die benötigten Seminare besucht werden. Ob der Betriebsrat Dich dann noch als Stellvertreter will steht ja in den Sternen.

N
Nubbel

15.10.2014 um 00:26 Uhr

Erhebt der Arbeitgeber nicht spätestens zwei Wochen nach Bekannt werden des Be- schlusses über die Teilnahme Einspruch, so ist davon auszugehen, dass er keine Bedenken hat (Anwendung des § 38 Abs. 2 Satz 4 BetrVG).

steht in jedem kommentar zum betrvg

A
Admin

15.10.2014 um 19:43 Uhr

Lieber rekcetstreb,

natürlich stehen wir von der W.A.F. Ihnen sehr gerne mit Rat und Tat zur Seite. Sie können uns dazu unter 08158-99720 anrufen. Auf das Telefonat mit Ihnen freut sich Ihr W.A.F. Team.

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