Erstellt am 28.04.2016 um 20:56 Uhr von Titapropper
Erstellt am 28.04.2016 um 21:32 Uhr von Kölner
Gaudi.
Der AG hat nichts zu genehmigen.
Evt. prüft Ihr lediglich, ob mit dem Anbieter ein wenig Austausch betrieben wird.
Erstellt am 28.04.2016 um 21:34 Uhr von Gaudi
So?
Das ist klar - aber soll ich das jetzt ausfechten?
Der Vorsitzende argumentiert immer wie der AG.
Erstellt am 29.04.2016 um 08:08 Uhr von Pappnase
Wenn Ihr gültige Entsendungseschlüsse gefasst habt, müsst Ihr nichts mehr vor dem AG argumentieren, denn Ihr habt einen gestzlichen Anspruch nach § 37 BetrVG!
Erstellt am 29.04.2016 um 09:27 Uhr von gironimo
Der BR kann auch beschließen, dass andere BR-Mitglieder als der BRV eine Angelegenheit gegenüber dem AG vertreten.
Und das kann u.U. genau der richtige Weg sein. Wenn der Vorsitzende ohnehin nicht von einer Sache überzeugt ist, wird er auch nur halbherzig argumentieren.
Tatsächlich gibt es kaum etwas zu diskutieren. Die ständige Rechtsprechung hat die Grundlagenseminare als für alle BR-Mitglieder erforderlich anerkannt.
So gesehen könnt Ihr dem AG nur deutlich machen, dass Ihr Euer Recht ggf. mit Rechtsmitteln durchsetzen werdet. Bestenfalls kann man noch über den einen oder anderen Termin verhandeln.
Vielleicht schaust Du mal in einen Kommentar (auch Online-Kommentar) zum BetrVG § 37 Abs. 6 und machst Dir eine Kopie vom Kommentar, um ihn den AG zu geben.