Fortbildung
Der BR hat einen Beschluss zu weiteren BR -Fortbildungen gefaßt für die neuen(BR2). 1 Fortbildung wurde als Inhouse gehalten. Der AG lehnt Kostenübernahme mit der Begründung ab, es Stände in keinem Verhältnis zu den Mitarbeiterfortbildungen. Wie verfahren wir weiter?
Community-Antworten (1)
27.04.2016 um 09:49 Uhr
Ich würde euren Chef darauf hinweisen, das BR-Schulungen auch gar nicht im Verhältnis zu Mitarbeiterfortbildungen stehen müssen.
Der BR hat das Recht und sogar die Pflicht zu den Schulungen. Der AG hat nur wenige Möglichkeiten einer BR-Schulung zu wiedersprechen und sein Argument fällt nicht darunter
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