Hallo Tulpe,
*Es gibt in der PF muss Stunden für Fortbildung ( 8Std. Vollzeit/4 Std.Teilzeit)*
Wer hat dieses *muss* festgelegt? Wurde der BR an dieser Festlegung der *muss* Stunden beteiligt und über den Inhalt dieser *muss* Stunden mindestens informiert?
§ 98 Durchführung betrieblicher Bildungsmaßnahmen
(1) Der Betriebsrat hat bei der ***Durchführung*** von Maßnahmen der betrieblichen Berufsbildung mitzubestimmen.
*Alle Fortbildungen liegen außerhalb Ihrer Arbeitszeit.*
Wie werden denn diese Fortbildungen geplant, 1. regelhaft im Dienstplan oder 2. kurzfristig angesetzt?
wenn 1.: Warum stimmt der BR dann solchen Dienstplänen zu?
wenn 2.: Eine Abweichung vom Dienstplan wäre mitbestimmungspflichtig!
*Er setzt Fortbildungen und Teamsitzungen fest, nur in Krankheit oder Urlaub darf man Fernbleiben. *
Das Weisungsrecht des AG erstreckt sich ausschließlich auf die Arbeitszeit, nicht auf die Freizeit, bedeutet, wer an dem Tag der evtl. kurzfristig angesetzten FB mit Frei im Dienstplan steht, muss nicht zu der FB kommen, der Dienstplan ist verbindlich! Weiterhin hat der AG bei der Festlegung der Arbeitszeit billiges Ermessen zu beachten, heißt: er muss die Interessen beider Seiten beachten und insofern geht ihn die Kinderbetreuung sehr wohl etwas an!
*Genehmigung der Dienstpläne macht er dann selbst.*
Wenn der PDL nicht ausdrücklich von dem BR beauftragt wurde, Dienstpläne zu kontrollieren und nicht den Auftrag hat, dann ohne Beschluß des Gremiums diesen zuzustimmen, macht der das genau so lange und so oft, wie der BR sich das als Gremium gefallen läßt, obwohl er gar nicht die Befugnis dazu hat.
Ihr solltet Euch darüber im Klaren sein, dass ein/e PDL immer die AG Seite vertritt. Die Aufgabe des BR ist es aber, die Interessen der Beschäftigten zu vertreten. Deshalb muss solchen Mitgliedern, wie Eurem PDL ganz klar und sehr deutlich seine Befugniss erklärt werden!
Für den BR als Gremium sehe ich in Eurem Fall die Notwendigkeit, aus der "Angst " vor dem PDL zu erwachen und ihm ganz deutlich seine Grenzen zu zeigen. Ihm untersagen eigenmächtig Dienstpläne zu ändern oder zuzustimmen, sofern die Mehrheiten im BR das hergeben!
Den ***Arbeitgeber***, nicht den PDL solltet ihr auffordern, umgehend die Mitbestimmung bzgl. der Durchführung der betrieblichen FB einzuleiten.
Und solange der BR nicht in der Lage ist, die Interessen der Beschäftigten wirksam zu vertreten,sollte die Kollegin unbedingt Mitglied der Gewerkschaft werden (wenn sie es noch nicht ist) damit sie sich wirksam gegen "Dienstplanschikanen" wehren kann!
PS: gironimo ist mir zuvor gekommen, weil ich mein Schreiben für längere Zeit unterbrochen habe, trotzdem möchte ich ihm auf diesem Wege mit meinem Beitrag noch zustimmen.