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Dieser Beitrag ist vor 11 Jahren entstanden. Gesetzliche Regelungen und Rechtsprechung können sich seitdem geändert haben.

Muss Fortbildung?

T
Tulpe
Nov 2016 bearbeitet

Hallo Leute, brauche mal wieder Hilfe. Es gibt in der PF muss Stunden für Fortbildung ( 8Std. Vollzeit/4 Std.Teilzeit). Jetzt gibt es weitere MUSS Std. laut Pflegediensleiter. Eine AN kann wegen Kinderbetreuung nicht teilnehmen. Alle Fortbildungen liegen außerhalb Ihrer Arbeitszeit. Darauf hin hat Sie eine Ermahnung erhalten. § 98 Abs. 3 und 5 BetrVG hilft nicht weiter. Was können wir noch tun?Davon abgesehen ist der PDL auch im BR. Sorry, ja PF = Pflege, PDL = Pflegedienstleiter. Im Arbeitsvertrag oder BV steht nichts darin. Er setzt Fortbildungen und Teamsitzungen fest, nur in Krankheit oder Urlaub darf man Fernbleiben. Diese Teamsitzungen und Fortbildungen finden immer außerhalb Ihrer Arbeitszeit statt. Kind(2 Jahre) wird morgens vom Partner Betreut, mittags ist er auf Arbeit und Sie übernimmt die Betreung. Das sieht die PDL nicht ein. Es ist ihm egal, er will das Sie Teilnimmt. Das Kind geht Ihn nichts an. Alle Gespräche werden Geblockt. Und sowas ist BR, haben schon öffters Ärger mit Ihm gehabt in den Sizungen. er ist aber Unbelehrbar. Genehmigung der Dienstpläne macht er dann selbst.

Danke im voraus

1.88603

Community-Antworten (3)

H
Hartmut

10.10.2014 um 12:51 Uhr

Hallo Tulpe, ich muss erstmal raten: PF=Pflege, PDL=Pflegedienstleiter? Sorry, wir sind nicht alle vom Fach hier. Doch, ich meine der §98 BetrVG hilft schon weiter, aber vorher wäre mal ein Blick in den Arbeitsvertrag zu werfen, ob die AN zur Teilnahme an Fortbildungen verpflichtet ist oder nicht. Falls nicht, würde ich erst einmal annehmen, dass die Ermahnung weder sozial, noch arbeitsrechtlich gerechtfertigt ist. Aber wie gesagt, schaut mal gemeinsam in den AV. Schaut auch in Tarife, Haustarife, Betriebsvereinbarungen usw. Nächste Frage ist, was wollt Ihr den überhaupt tun gegen die Ermahnung, selbst wenn sie ungerechtfertigt ist? Ein Fass aufmachen? Kann richtig sein, kann nach hinten losgehen. Hier müsst ihr ein wenig Fingerspitzengefühl zeigen.

G
gironimo

10.10.2014 um 21:13 Uhr

Ihr solltet als BR Eure Mitbestimmung geltend machen - und zwar auch bei der Lage der Schulungen. Ihr solltet bei den Verhandlungen auch an Eure "allgemeine Aufgabe" (§ 80 BetrVG) - die Vereinbarkeit von Familie und Beruf zu fördern, denken.

Ich sehe da einen dringenden Handlungsbedarf. Es geht ja hier um alle AN, die von den Maßnahmen betroffen sind.

PS: Wenn Euer Kollege nicht weiß wie BR - arbeit geht, solltet Ihr mal einen Mehrheitsbeschluss fassen. Der Koillege kann doch nicht tun was er will. Nur reden hilft nicht immer. Ihr müsst Eure Rechte ggf. durchsetzen.

N
nicoline

10.10.2014 um 23:41 Uhr

Hallo Tulpe, Es gibt in der PF muss Stunden für Fortbildung ( 8Std. Vollzeit/4 Std.Teilzeit) Wer hat dieses muss festgelegt? Wurde der BR an dieser Festlegung der muss Stunden beteiligt und über den Inhalt dieser muss Stunden mindestens informiert?

§ 98 Durchführung betrieblicher Bildungsmaßnahmen (1) Der Betriebsrat hat bei der Durchführung von Maßnahmen der betrieblichen Berufsbildung mitzubestimmen.

Alle Fortbildungen liegen außerhalb Ihrer Arbeitszeit. Wie werden denn diese Fortbildungen geplant, 1. regelhaft im Dienstplan oder 2. kurzfristig angesetzt? wenn 1.: Warum stimmt der BR dann solchen Dienstplänen zu? wenn 2.: Eine Abweichung vom Dienstplan wäre mitbestimmungspflichtig!

*Er setzt Fortbildungen und Teamsitzungen fest, nur in Krankheit oder Urlaub darf man Fernbleiben. * Das Weisungsrecht des AG erstreckt sich ausschließlich auf die Arbeitszeit, nicht auf die Freizeit, bedeutet, wer an dem Tag der evtl. kurzfristig angesetzten FB mit Frei im Dienstplan steht, muss nicht zu der FB kommen, der Dienstplan ist verbindlich! Weiterhin hat der AG bei der Festlegung der Arbeitszeit billiges Ermessen zu beachten, heißt: er muss die Interessen beider Seiten beachten und insofern geht ihn die Kinderbetreuung sehr wohl etwas an!

Genehmigung der Dienstpläne macht er dann selbst. Wenn der PDL nicht ausdrücklich von dem BR beauftragt wurde, Dienstpläne zu kontrollieren und nicht den Auftrag hat, dann ohne Beschluß des Gremiums diesen zuzustimmen, macht der das genau so lange und so oft, wie der BR sich das als Gremium gefallen läßt, obwohl er gar nicht die Befugnis dazu hat. Ihr solltet Euch darüber im Klaren sein, dass ein/e PDL immer die AG Seite vertritt. Die Aufgabe des BR ist es aber, die Interessen der Beschäftigten zu vertreten. Deshalb muss solchen Mitgliedern, wie Eurem PDL ganz klar und sehr deutlich seine Befugniss erklärt werden!

Für den BR als Gremium sehe ich in Eurem Fall die Notwendigkeit, aus der "Angst " vor dem PDL zu erwachen und ihm ganz deutlich seine Grenzen zu zeigen. Ihm untersagen eigenmächtig Dienstpläne zu ändern oder zuzustimmen, sofern die Mehrheiten im BR das hergeben!

Den Arbeitgeber, nicht den PDL solltet ihr auffordern, umgehend die Mitbestimmung bzgl. der Durchführung der betrieblichen FB einzuleiten.

Und solange der BR nicht in der Lage ist, die Interessen der Beschäftigten wirksam zu vertreten,sollte die Kollegin unbedingt Mitglied der Gewerkschaft werden (wenn sie es noch nicht ist) damit sie sich wirksam gegen "Dienstplanschikanen" wehren kann!

PS: gironimo ist mir zuvor gekommen, weil ich mein Schreiben für längere Zeit unterbrochen habe, trotzdem möchte ich ihm auf diesem Wege mit meinem Beitrag noch zustimmen.

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