Erstellt am 30.03.2023 um 11:30 Uhr von Thomas63
Wir sind ein Konzern mit 2 Gesellschaften mit mehrenen Betrieben mit jeweils ein GBR und dazu noch 3 Standorte die einzeln in eine Gesellschaft sind.
Wenn bei uns übergreifende Themen sind werden Arbeitsgruppen gebildet die die einzelnen Themen bearbeiten und dann immer wieder berichten und sich austauschen mit dem ganzen Gremium.
Wenn eine BV Themen beinhaltet die auch ein BR entscheiden kann muss am Ende der BR sowieso eine Beauftragung nach §50 BetrVG an den GBR bzw. KBR (wenn es keinen GBR gibt) beschließen und die GBRs nach §58 den KBR beauftragen eine KBV zu einem genau definierten Thema abzuschließen.
In seltenen Fällen passiert es manchmal das ein Betrieb sagt das will ich nicht oder das Thema betrifft mich nicht dann wird in die KBV reingeschrieben ..gilt ausser für den Standort Muckefuk.
Egal wie du es handhabst Du braucht Leute die die Themen bearbeiten.
Bei uns hat es geholfen die Themen aufzusplitten damit bei einigen nicht alles über den Kopf wächst.