Übertragung KBR und die Erledigung dieser Aufgaben
Hallo Zusammen, ich bin neu in unseren Konzern Betriebsausschuss gewählt worden. Wir sind im Konzern viele kleine GmbH's (ca. 25) die unterschiedliche Produktionen verfolgen, also auch unterschiedliche Themen zum klären haben. Es hat sich herausgestellt das ca. 15 dieser Gremien , sehr gern alles zum verhandeln an den kbr übertragen, aber selber die KBR Sitzung und BR Arbeit scheuen. Da auch keiner von uns im KBR BA freigestellt ist, ist es so terminlich gar nicht möglich aktuell 47 verschiedene Betriebsvereinbarungen wegen der großen Unterschiede der Betriebe, mit dem Arbeitgeber zu verhandeln bzw. Diese zu erstellen. Wie sollte man in so einer Konstellation konstrukiv vorgehen? Grüße
Community-Antworten (1)
30.03.2023 um 13:30 Uhr
Wir sind ein Konzern mit 2 Gesellschaften mit mehrenen Betrieben mit jeweils ein GBR und dazu noch 3 Standorte die einzeln in eine Gesellschaft sind.
Wenn bei uns übergreifende Themen sind werden Arbeitsgruppen gebildet die die einzelnen Themen bearbeiten und dann immer wieder berichten und sich austauschen mit dem ganzen Gremium. Wenn eine BV Themen beinhaltet die auch ein BR entscheiden kann muss am Ende der BR sowieso eine Beauftragung nach §50 BetrVG an den GBR bzw. KBR (wenn es keinen GBR gibt) beschließen und die GBRs nach §58 den KBR beauftragen eine KBV zu einem genau definierten Thema abzuschließen.
In seltenen Fällen passiert es manchmal das ein Betrieb sagt das will ich nicht oder das Thema betrifft mich nicht dann wird in die KBV reingeschrieben ..gilt ausser für den Standort Muckefuk.
Egal wie du es handhabst Du braucht Leute die die Themen bearbeiten. Bei uns hat es geholfen die Themen aufzusplitten damit bei einigen nicht alles über den Kopf wächst.
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