Erstellt am 31.08.2014 um 12:10 Uhr von wischwasch
Kommt darauf an, was Du wissen willst. § 59 BetrVG nimmt ja bezug auf diverse §§ im BetrVG; z.B. § 30 oder § 37 BetrVG. Und in den Kommentaren (Fittig, Däubler oder andere) findest Du dann in der Regel das, was Du suchst.
Oder Du stellst hier eine konkrete Frage.
Erstellt am 31.08.2014 um 13:48 Uhr von Hoppel
@ Rohrflunder
Du scheinst ja weder als BRM noch als SBV in den KBR entsandt worden zu sein! Warum willst Du dann überhaupt an einer KBR Sitzung teilnehmen und in welcher Funktion?
Erstellt am 31.08.2014 um 14:00 Uhr von Snooker
@Rohrflunder
http://www.melzer-kempner.de/dokumente/Kirchhoff_Seminar_01.02.07.pdf
Gleich auf Seite 2 findest Du Deine Antwort.
Denke hier ist auch nicht Ansatzweise etwas aus der Eingangsfrage zu entnehmen das der Fragesteller entsendet werden soll oder sollte. Die Frage ist einfach allgemein gehalten.
Erstellt am 31.08.2014 um 19:34 Uhr von Hoppel
@ Snooker
Ich hab die konkrete Frage zwar nicht gestellt, aber auf Seite 2 finde ich die Antwort trotzdem nicht ...
Erstellt am 31.08.2014 um 20:02 Uhr von Snooker
Erstellt am 31.08.2014 um 20:08 Uhr von Hoppel
Deine Probleme werde ich mein Lebtag noch nicht mal ansatzweise essen wollen ...
Erstellt am 31.08.2014 um 20:39 Uhr von Snooker
Ist das denn so schwer?
Im 2. Absatz steht etwas Fett gedruckt. Dies sagt aus das es eine Pflichtveranstaltung ist. Erst einmal gegenüber den einzelnen Betriebsräten. Diese entsenden ja bekanntlich ihre Mitglieder. Und gehen diese einfach nicht hin kann eine Amtspflichtverletzung vor liegen, wenn man keine Entschuldigung für die nichtteilnahme hat. Kriterien sind die selben wie beim örtl. BR. Nichts anderes steht im Prinzip dort. Beim lesen sollte man auch Sinn verstehen und nicht nur die geschriebenen Buchstaben, so kann man dann auch wie ich ohne Probleme durchs leben gehen. Und essen war lecker heute...war inne Pilze.
Erstellt am 31.08.2014 um 20:52 Uhr von Hoppel
@ Snooker
Du solltest nicht so viel Psilocybinhaltige Pilze zu Dir nehmen ...
In der Fragestellung geht es um das Teilnahmerecht an einer Sitzung des KONZERN-BR! Wie schön, dass es auf Deiner Seite 2 um den GESAMT-BR geht ...
So solltest Du mit Deinen Empfehlungen "Beim lesen sollte man auch Sinn verstehen und nicht nur die geschriebenen Buchstaben, so kann man dann auch wie ich ohne Probleme durchs leben gehen. " doch etwas zurückhaltender sein ...
Erstellt am 31.08.2014 um 21:00 Uhr von Snooker
Und Du Turnschuh solltest langsam wissen das da die selben Kriterien gelten. Und genau weil ich dies von Dir erwartet habe als Antwort, ist meine; nicht mein Problem.
Erstellt am 31.08.2014 um 21:50 Uhr von Kölner
Erstellt am 31.08.2014 um 21:57 Uhr von Snooker
Stimmt, nicht die Errichtung. Ist er aber einmal da ist es aber auch kein Mickymausverein.
Und darauf bezieht sich die Aussage das die selben Kriterien gelten, sobald er da ist.
Erstellt am 01.09.2014 um 11:14 Uhr von Pjöööng
Zitat (Hoppel):
"Du solltest nicht so viel Psilocybinhaltige Pilze zu Dir nehmen ... "
Und Du solltest nicht Wörter benutzen die Snooker auch beim besten Willen nicht aussprechen kann. Wenn er das seinem Teddybären vorlesen will, dann hat er danach doch einen Knoten in der Zunge. ;0))
Erstellt am 01.09.2014 um 11:29 Uhr von Snooker
@Pjöööng
Bevor Du solche Äußerungen los lässt solltest Du das Gehirn einschalten. Denn seit meiner Krebs OP, wo man mir einen Tumor von 500 Gramm aus dem Hals raus geholt hat, ist es für mich tatsächlich so das ich einige worte nicht ganz und deutlich aussprechen kann. Da hilft auch der Smily nix.
So und nun lasst den Platz wieder für sachbezogene Aussagen zum Fragesteller.