KBR Sitzung
Wo muß ich nachschlagen um die Rechtsgrundlage zur Teilnahme an einer KBR Sitzung nachzulesen?
Community-Antworten (13)
31.08.2014 um 14:10 Uhr
Kommt darauf an, was Du wissen willst. § 59 BetrVG nimmt ja bezug auf diverse §§ im BetrVG; z.B. § 30 oder § 37 BetrVG. Und in den Kommentaren (Fittig, Däubler oder andere) findest Du dann in der Regel das, was Du suchst.
Oder Du stellst hier eine konkrete Frage.
31.08.2014 um 15:48 Uhr
@ Rohrflunder
Du scheinst ja weder als BRM noch als SBV in den KBR entsandt worden zu sein! Warum willst Du dann überhaupt an einer KBR Sitzung teilnehmen und in welcher Funktion?
31.08.2014 um 16:00 Uhr
@Rohrflunder http://www.melzer-kempner.de/dokumente/Kirchhoff_Seminar_01.02.07.pdf
Gleich auf Seite 2 findest Du Deine Antwort.
Denke hier ist auch nicht Ansatzweise etwas aus der Eingangsfrage zu entnehmen das der Fragesteller entsendet werden soll oder sollte. Die Frage ist einfach allgemein gehalten.
31.08.2014 um 21:34 Uhr
@ Snooker
Ich hab die konkrete Frage zwar nicht gestellt, aber auf Seite 2 finde ich die Antwort trotzdem nicht ...
31.08.2014 um 22:02 Uhr
Iss nicht mein Problem.
31.08.2014 um 22:08 Uhr
Deine Probleme werde ich mein Lebtag noch nicht mal ansatzweise essen wollen ...
31.08.2014 um 22:39 Uhr
Ist das denn so schwer? Im 2. Absatz steht etwas Fett gedruckt. Dies sagt aus das es eine Pflichtveranstaltung ist. Erst einmal gegenüber den einzelnen Betriebsräten. Diese entsenden ja bekanntlich ihre Mitglieder. Und gehen diese einfach nicht hin kann eine Amtspflichtverletzung vor liegen, wenn man keine Entschuldigung für die nichtteilnahme hat. Kriterien sind die selben wie beim örtl. BR. Nichts anderes steht im Prinzip dort. Beim lesen sollte man auch Sinn verstehen und nicht nur die geschriebenen Buchstaben, so kann man dann auch wie ich ohne Probleme durchs leben gehen. Und essen war lecker heute...war inne Pilze.
31.08.2014 um 22:52 Uhr
@ Snooker
Du solltest nicht so viel Psilocybinhaltige Pilze zu Dir nehmen ...
In der Fragestellung geht es um das Teilnahmerecht an einer Sitzung des KONZERN-BR! Wie schön, dass es auf Deiner Seite 2 um den GESAMT-BR geht ...
So solltest Du mit Deinen Empfehlungen "Beim lesen sollte man auch Sinn verstehen und nicht nur die geschriebenen Buchstaben, so kann man dann auch wie ich ohne Probleme durchs leben gehen. " doch etwas zurückhaltender sein ...
31.08.2014 um 23:00 Uhr
Und Du Turnschuh solltest langsam wissen das da die selben Kriterien gelten. Und genau weil ich dies von Dir erwartet habe als Antwort, ist meine; nicht mein Problem.
31.08.2014 um 23:50 Uhr
KBR ist KEINE Pflicht.
31.08.2014 um 23:57 Uhr
Stimmt, nicht die Errichtung. Ist er aber einmal da ist es aber auch kein Mickymausverein. Und darauf bezieht sich die Aussage das die selben Kriterien gelten, sobald er da ist.
01.09.2014 um 13:14 Uhr
Zitat (Hoppel): "Du solltest nicht so viel Psilocybinhaltige Pilze zu Dir nehmen ... "
Und Du solltest nicht Wörter benutzen die Snooker auch beim besten Willen nicht aussprechen kann. Wenn er das seinem Teddybären vorlesen will, dann hat er danach doch einen Knoten in der Zunge. ;0))
01.09.2014 um 13:29 Uhr
@Pjöööng Bevor Du solche Äußerungen los lässt solltest Du das Gehirn einschalten. Denn seit meiner Krebs OP, wo man mir einen Tumor von 500 Gramm aus dem Hals raus geholt hat, ist es für mich tatsächlich so das ich einige worte nicht ganz und deutlich aussprechen kann. Da hilft auch der Smily nix.
So und nun lasst den Platz wieder für sachbezogene Aussagen zum Fragesteller.
Verwandte Themen
Firmenverkauf - Entsendung in KBR
ÄlterHallo allerseits, wir sind informiert worden, das unsere Firma innerhalb des Shareholders verkauft wurde. Vor dem Verkauf war es: S(Ausländischer Sahreholder mit Sitz im Ausland) besitzt DH (De
KBR erstellt Betriebsvereinbarung ohne Beauftragung durch die GBR / BR - was nun?
ÄlterHallo zusammen, obwohl der KBR weder durch GBR noch die jeweiligen BR beauftragt wurde, hat die GL mit dem KBR eine neue BV über Geschäftswagenregelungen abgeschlossen mit der sich die einzelnen BR in
Können KBR Mitgleider über ihre eigene Abberufung mit abstimmen?
ÄlterWären Mitglieder des KBR bei Abberufung aus dem KBR nach § 57 BetrVG bei der Abstimmung zur Abberufung befangen und dürften an dieser Abstimmung nicht teilnehmen, also keine Richter in eigener Sache s
Gründung KBR, zur Verdeutlichung mal einige Fragen dazu
ÄlterSacht mal.... bezüglich meiner Recherche bin ich auf eine Fragestellung für mich gestoßen. Und zwar handelt es sich um die KBR Gründung als solches. Ich bin zwei oder dreimal über den Punkt gestolpert
Formeller Fehler bei Wahl des stellv. Vorsitz des KBR?
ÄlterKBR-Problem - Zoff mit dem alten stellvertr.Vorsitzenden Wir sind ein relativ junger KBR mit jetzt neu 12 Mitgliedern (vorher 14). Ein Unternehmen des Konzerns wurde zum 31.12.09 verkauft. Leider geh