Stimmenzahl im KBR?
Hallo,
Ich habe eine etwas knifflige Frage.
Wir haben einen KBR in dem sowohl einzelne BR's als auch GBR's vertreten sind. Einer der Betriebe hat 2 Standorte (A+B). An dem einen Standort (A) gibt es einen gemeinsamen Betrieb (und gemeinsamen BR) mit der dort ansässigen Konzernmutter. An dem anderen Standort (B) einen örtlichen BR. Bisher waren beide im KBR vertreten. Jetzt soll (und muss wohl auch) ein GBR für den Betrieb gegründet werden. Danach soll dann der Gemeinschafts-BR und der GBR im KBR vertreten sein. Die Kollegen der Konzernmutter sind nun der Meinung, dass es zu einer wundersamen Stimmverdoppelung kommen muss. Der Gemeinsame BR hat die Stimmen gemäß der Beschäftigtenzahlen von der Mutter + Betrieb A (weil gemeinsamer Betrieb) und der GBR hat die Stimmen gemäß der Beschäftigtenzahlen von Betrieb A und B.
Kann das richtig sein?
Community-Antworten (1)
24.01.2008 um 23:18 Uhr
Runbox,
no das kann nicht richtig sein... §55 BetrVG so ähnlich: "In den KBR entsendet der GBR". "besteht nur ein BR, so gilt er als GBR" Also entweder (1) GBR für A+Mutter + BR (als GBR) für B oder ein GBR für A+B+Mutter.
bon, fred
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